Zitat von Maurice:Ist jede Praxis deiner Meinung nach abzulehnen, bei der Missbrauch denkbar ist?
So nicht, es muss außerdem geprüft werden, wie wahrscheinlich ein Mißbrauch ist, welchen Schaden dieser anrichten würde, ob dieser vermieden werden könnte, außerdem, wie groß der Nutzen der Praxis sein wird und ob sich dieser Nutzen nicht auch schon jetzt erzielen läßt, mit den bestehenden Mitteln des Systems.
Und da muss man sagen, daß der Mißbrauch von Daten jetzt schon gang und gäbe ist und daß jetzt schon ohne Rechtsgrundlage Telefone abgehört werden usw. Niedersachsen ist ganz vorne dabei, wenn es um Rechtsbruch geht!
Ein Mehr an persönlichen Daten in nicht eigener Hand wird ganz sicher mehr Begehrlichkeiten wecken und sehr wahrscheinlich über kurz oder lang auch in falsche Hände gelangen. Und diese Daten werden nicht rückholbar sein, wenn sie einmal in falschen Händen sind, der Schaden ist also nicht wiedergutzumachen.
Vermeidbar ist dies nicht, denn es gibt keine hackersicheren Computersysteme.
Ein Nutzen im Sinne von Verhinderung von Kriminalität wird sich nicht ergeben - die meisten Verbrechen sind entweder Beziehungstaten oder werden anderweitig ohne Überlegungen begangen, welche Konsequenzen sie haben werden.
Ein Nutzen im Sinne von Verbrechensaufklärung wird eher gering ausfallen, weil es ja die Möglichkeit der Massentestung gibt, wenn ein konkreter Fall zu lösen ist.
Insofern würde also ein riesiger Datenhaufen angehäuft, der zu allerlei Begehrlichkeiten führen wird, die angesichts der Interessegeleitetheit auch von Politikern auch befriedigt und sonst illegal sehr sicher mißbraucht werden werden - ohne daß dies wirklich einen erheblichen Nutzen ergäbe.
Und wie gesagt, der Bürger wäre diesem ausgeliefert, da es ja eine zwangsweise Datensammlung wäre. Während der Bürger sich ja überlegen kann, ob und wie er andere Einrichtungen nutzt, die Daten erheben, ganz davon abgesehen, daß die Adressdaten in einer Bücherei sich aus jedem Telefonbuch entnehmen lassen.
Kati, in Deinem Beispiel könnte genauso gut ein Speicheltest in der entsprechenden Stadt durchgeführt werden, wie schon gesagt.
Maurice, mal ganz generell: Meine Beispiele sollten Dir zeigen, daß es in sehr vielen Bereichen bereits zu Einschränkungen der informationellen Selbstbestimmung in Deutschland gekommen ist, immer mit positiven Begründungen: Mehr Sicherheit, mehr Bequemlichkeit, mehr... Der tatsächliche Nutzen ist letztlich gering - ich wage zu behaupten, daß kein einziges Verbrechen dadurch verhindert worden ist, auch Bush hätte mit Leichtigkeit "erlegt" werden können in Stralsund, wenn jemand das gewollt hätte. Dafür ist der Schaden an der individuellen Freiheit immens, wenn man zu der Freiheit auch rechnet, daß der Einzelne weiß, wer was über ihn weiß.
Deine Logik-Ausführungen in allen Egren, aber sie führen nicht weiter, wenn es um die Übertragung der Realität auf einen verwandten Fall geht. Der Mißbrauch personenbezogener Daten und die gesetzwidrige Datensammlung auch durch öffentliche Stellen sind keine bloße Möglichkeit, sondern alltägliche Realität. Zu Risiken und Nebenwirkungen frag "Deinen" Ministerpräsidenten Koch und "meinen" Innenminister Schünemann.
@ich_von_hier: Die Fingerabdrücke sind erst auf Druck von usa in den Pass reingekommen - in meinen Augen unmöglich, denn sie sind Teil der Erkennungsdienstlichen Behandlung von Tatverdächtigen, man wird also praktisch kriminalisiert damit. Ja, und sie werden gespeichert.
Ein
advocatus diaboli ist ein "Anwalt des Teufels". Das ist eine Stilfigur in Diskussionen, wo jemand bewußt eine seiner eigentlichen Meinung entgegen gesetzte Position einnimmt, um den andern zu verwirren, zu provozieren oder zu sehen, wie er wohl reagiert. Ist gewissermaßen höchste Diskussionskultur
