Naja, Lykurg, es gibt schon länger die Möglichkeit der Beugehaft.
Es wird wohl momentan daran gearbeitet, daß ein des Drogenhandels Verdächtiger vor die Alternative gestellt werden kann, entweder bis zum natürlichen Gang der Dinge in Gewahrsam zu bleiben oder unter ärztlicher Aufsicht mit Aufklärung über die Risiken (eine Aufklärung darüber, daß dies auch dem Schutz des Menschen dienen kann, damit das Paket nicht aufplatzen kann, ist dabei in meinen Augen durchaus sinnvoll) ein Brechmittel ohne Gewaltanwendung verabreicht zu bekommen, sprich: selbst einzunehmen.
Dieser Weg erscheint mir gangbar und hätte schon längst beschritten werden können.
Was Hungerstreikende betrifft, ein Gesunder kann bis zu etwa 40 Tage ohne Nahrung auskommen, aber nur 2-3 Tage ohne Wasser.
Insofern muss ihm beides zur Verfügung gestellt werden, und es muss ein Arzt in Bereitschaft sein, um im Falle eines Zwischenfalles sofort eingreifen zu können. Bei Flüssigkeitsmangel heißt das Tropf mit isotonischer Glucose- und Mineralsalzlösung, und evtl. kreislaufstärkendes Mittel.
Maurice, die Extrembeispiele taugen nicht, um das Grundprinzip zu widerlegen.
Es ist allgemeiner ärztlicher Konsens, daß bei Todkranken nicht auf Deubel komm raus alle verfügbaren lebensverlängernden Verfahren eingesetzt werden, der Tod gehört zum Leben dazu, und wenn die Todeszeichen wie Ausfall der Hirnstromkurve usw. gegeben sind, dann ist die Behandlung eben am Ende.
Was die Kosten für die Versichertengemeinschaft betrifft, ist das natürlich eine Herausforderung. Aber wenn nicht offen eine Zwei-Klassen-Gesellschaft ausgerufen wird, muss eben jedes erfolgversprechende Verfahren eingesetzt werden, um erhaltbares Leben zu erhalten, vermeidbare Verschlimmerungen von Krankheit zu verhindern, Krankheiten so wie wie möglich zu heilen und Leiden zu lindern.
Und bisher ist die qualitative Gleichversorgung mit dem Notwendigen als Forderung gesellschaftlicher Konsens - wenn auch einige Kassen sich davor drücken
Bleibt einem Menschen nur, sich bei seiner Kasse zu informieren, wie die wohl in dem Falle handeln würde und sich sonst nach einer Alternative oder Ergänzung umzusehen.