Rassismus, staatlich geduldet?

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Lykurg
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Di 29. Aug 2006, 17:13 - Beitrag #1

Rassismus, staatlich geduldet?

Wie ich eben las, hat der Zentralrat der Roma und Sinti beim UN-Rassismus-Ausschuß Klage gegen die BRD erhoben. Anlaß ist ein äußerst fragwürdiger Leserbrief eines ranghohen bayerischen Kriminalbeamten in einer Polizei-Fachzeitschrift, der Roma und Sinti (laut Artikel) als Trickdiebe, Betrüger und Sozialschmarotzer darstellte. Der Verband der Roma und Sinti erstattete Strafanzeige wegen Volksverhetzung, die zuständige Staatsanwaltschaft Neuruppin stellte die Ermittlungen aber wieder ein: Er habe nicht nachweislich zum Haß aufstacheln wollen, außerdem sei die Auflage der Zeitschrift eher gering.

Der Zentralrat der Roma und Sinti will nun durch die UN-Klage die Verabschiedung eines Gesetzes vergleichbar dem amerikanischen "Hate Crime"-Act durchsetzen - damit würden Delikte mit rassistischem Hintergrund grundsätzlich schwerer bestraft.

Eure Meinungen?

janw
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Di 29. Aug 2006, 20:38 - Beitrag #2

Tja, was soll man sagen?
Klarer Fall von Volksverhetzung und Verleumdung in meinen Augen, und das in einer Zeitschrift, die sich an jene richtet, die Recht und Ordnung in Deutschland zu verteidigen haben - für alle, die hier leben, für jeden gleichermaßen.
Ich würde nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft unverzüglich Beschwerde einlegen und die Sache bis nach Karlsruhe betreiben. Der EuGH wäre auch eine gute Adresse.
So etwas ist unerhört, gerade, wo wir nun seit kurzem ein Gleichstellungsgesetz haben.

Stromer
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Di 29. Aug 2006, 20:41 - Beitrag #3

Das ist keine Volksverhetzung sondern nur ein Tatsachenbericht?:rolleyes:
:D Ich sag jetzt nicht wie das gemeint war, ich kanns dem Polizisten nur nicht verübeln;)

janw
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Di 29. Aug 2006, 22:24 - Beitrag #4

Stromer, in allen Menschengruppen gibt es Personen, die sich auf unliebsame Weise anderer Leute Habe aneignen, vorgeben, wünschenswerte Dinge zu tun, wenn man ihnen dafür etwas gibt - und dann verschwinden oder Leistungen der Allgemeinheit beanspruchen, obwohl sie diese nicht benötigen.
Das gilt aber immer nur für Einzelne, nie für ganze Gruppen :cool:

Lykurg
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Di 29. Aug 2006, 22:42 - Beitrag #5

Um den Text als solchen ging es mir gar nicht so - wenn er das so oder ähnlich geschrieben hat, erfüllt es in meinen Augen voll und ganz den Straftatbestand der Volksverhetzung - insofern sehe ich die Gerichtsentscheide meinerseits kritisch. Natürlich kann man damit vor den Bundesgerichtshof ziehen, wenn nötig auch vor den Europäischen Gerichtshof. In jedem dieser Fälle bleibt die Verhältnismäßigkeit gewahrt.

Dagegen lehne ich den gewählten Schritt stark ab. Erstens ist ein Verfahren gegen die Bundesrepublik in dieser Sache unangemessen. Der Beamte wurde bereits suspendiert, er vertat seine persönliche Meinung. Die Richter haben, wenn der Fall nicht deutlich anders liegt als dargestellt, eine sehr fragwürdige Entscheidung getroffen, die merkwürdigerweise mehrfach bestätigt wurde - mE gegen den Wortlaut der entsprechenden Gesetze, insbesondere StGB §130. Das könnte in einem späteren Verfahren revidiert werden.

Aber zweitens über den Hebel der UNO ein Gesetz zu fordern, das Straftaten in zwei Klassen teilt - diejenigen innerhalb und die außerhalb der eigenen Ethnie - kann ich nicht gutheißen. Das widerspricht meinem Rechtsverständnis massiv. Ich meine nicht, daß ein Mensch, wenn er alle Lehrer öffentlich beschimpft, eine mildere Behandlung verdient, als wenn er alle Rothaarigen als hirnlose Affen bezeichnet.

Offen bliebe in diesem Zusammenhang allerdings die Frage, ob die bedauerlicherweise tatsächlich gelegentlich vorkommenden Trickdiebstähle und Betrügereien einiger weniger Sinti dann ebenfalls als rassistisch motiviert eingestuft würden und damit härter zu bestrafen wären als die von "Volksdeutschen" begangenen. ;)

janw
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Mi 30. Aug 2006, 01:25 - Beitrag #6

Ach darauf wolltest Du hinaus...^^

Gut, das sehe ich ähnlich, für die Entwicklung des Verfahrens sind die Gerichte verantwortlich, nicht die BRD an sich.
Wobei...wenn eine Meinung wie jene dieses undeutschen ;) Polizisten auch unter bundesdeutschen Juristen, gerade Richtern, mehrheitsfähig ist, dann ist etwas faul im Staate.

Was den persönlichen Charakter der Meinung von Polizisten betrifft, muss man beachten, daß sie Beamte sind und damit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. Es kommt dann sehr darauf an, in welchem Zusammenhang sie etwas sagen. Eine Äußerung als POM Müllermeyerschmidt in einer Polizistenzeitung ist für mich keine Meinungsäußerung des Privatmenschen Müllermeyerschmidt und damit keine von der Meinungsfreiheit gedeckte Meinungsäußerung, ganz abgesehen von der strafrechlichen Relevanz der getätigten Äußerung. Der Mann steht IMHO außerhalb des Verfassungskonsens.

Stromer
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Di 5. Sep 2006, 10:20 - Beitrag #7

Zitat von janw:Stromer, in allen Menschengruppen gibt es Personen, die sich auf unliebsame Weise anderer Leute Habe aneignen, vorgeben, wünschenswerte Dinge zu tun, wenn man ihnen dafür etwas gibt - und dann verschwinden oder Leistungen der Allgemeinheit beanspruchen, obwohl sie diese nicht benötigen.
Das gilt aber immer nur für Einzelne, nie für ganze Gruppen :cool:


Der Verfasser dieses Artikels hat sich sicherlich nicht an die Political Correctness gehalten, trotz allem kann ich ihn verstehen. Ein Großteil der Sinti und Roma verhält sich jedoch so und hat somit für einen schlechten Ruf entsprechender Gruppen gesorgt. Ich selbst hab bisher keine anderen Erfahrungen machen können und der Artikel ist aus der Sicht eben solch einem Menschen geschrieben. Nicht Korrekt, aber verständlich.


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