Milena schrieb:
-nicht bereut?
wie äussert sich das?
in einem Entschuldigungsschreiben, in einem Satz von reumütigen Worten..?
Ich hielt meine 15-jährige Nachbarin 2 Wochen in meinem Keller gefangen und verging mich 5 mal täglich an ihr, bevor ich sie folterte und tötete, zerhackte und die Teile in Gefrierbeutel portionierte und in meiner Gefriertruhe lagerte. Mehrere Gutachten ergeben, dass ich meine Tat nicht bereue, weil ich schlicht die ethischen Grundsätze unserer Gesellschaft nicht teile, ich empfinde das was ich tat nicht als falsch, ergo bereue ich es auch nicht.
Psychologische Gutachten erlauben bei korrekter Durchführung einiges an Aussagen und Rückschlüssen. In diesem Beispiel wäre imo eine vorzeitige Haftentlassung nicht gerechtfertigt, eben weil ich keine Reue zeigte.
Milena schrieb:
-nicht wiedergutmachen?
den Toten wieder lebendig machen..?
sich in die Vergangenheit beamen...?
Entweder das, oder in anderer Form signalisieren, dass ein Gesinnungswandel stattfand. Kommunikation mit den Hinterbliebenen, soziales Engagement, et cetera.
Milena schrieb:
klar, ist ein Mensch und bleibt nach 50 Jahren noch ein Mensch,
mit allem drum und dran...
Jeder Mensch ist latent gefährlich, aber nicht jeder Mensch mordet, also ist der Aspekt der Gefährlichkeit zentral und absolut unverzichtbar bei der Beurteilung, auch hier bieten sich psychologische Gutachten an.
Ipsissimus schrieb:
"lebenslänglich" ist nach deutschem Recht nicht wörtlich zu verstehen. Es gibt ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe, wonach JEDER lebenslänglich verurteilte Straftäter das Recht hat, wieder in Freiheit zu gelangen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. "Reue" gehört nicht zu diesen Bedingungen.
Selbstverständlich ist lebenslang wörtlich zu verstehen, weil es lebenslang ist, lebenslänglich gibt es nebenbei nicht, das Urteil des VerfG in Karlsruhe thematisiert die Chance auf eine vorzeitige Haftentlassung, also die Aussetzung des Vollzugs, was nicht mit einer kürzeren Haftstrafe zu verwechseln ist. Dennoch wird der Täter zu lebenslanger Haft, also Haft bis zum Tode verurteilt, aber diese Haftstrafe muss nach VerfG in regelmäßigen Abständen Anhörungen erlauben, die eine vorzeitige Aussetzung ermöglichen.
Abgeshen davon hast du doch nach Meinungen gefragt und ich bin der Ansicht, dass Reue ein ganz entscheidendes Kriterium ist, weil es nämlich die innere Abkehr vom "falschen" Tun deutlicher signalisiert als alles andere.
Was die demokratischen Ideale und deren Umsetzung angeht, wäre es möglich, dass wir das in dem Arbeitslosenthread diskutieren, da habe ich nämlich schon ganz ähnlich argumentiert und gehe auch gerne noch zusätzlich auf diesen Einwand ein. Ich will nicht moderieren, oder einen Streit diesbezüglich verursachen, aber ich finde es schwierig das gleiche Thema an 2 Stellen zu diskutieren.
Ipsissimus schrieb:
In gewisser Weise läßt sich sagen, daß mit dem Prinzip des Lobbyismus ein höchst undemokratisches Element im Herzen unserer Demokratie angesiedelt ist. Genau das war Teil des Problems der RAF.
Das ist absolut richtig, aber Gewalt kann auf Dauer kein System zum positiven verändern, jede Neuordnung die unter Gewalt erfolgt kann nur mit Gewalt aufrechterhalten werden. Ganz davon abgesehen, dass ich Mord nicht als legitimes politisches Instrument ansehen möchte. Also ganz egal wie berechtigt die Einwände der BM-RAF Gruppe gewesen sein mögen, oder sind, ihr Weg war falsch und sie disqualifizierten sich als inhaltlich ernstzunehmende Dialogpartner.
Lykurg schrieb:
Zur Gefährlichkeit: Gefängnisse sind wohl kaum völlig harmlose Orte, insofern dürfte ein gewisses Restrisiko allein schon durch die Strafe gegeben sein.
Das ist ein berechtigter Hinweis, den ich auch schon des öfteren gelesen habe, aber er legitimiert imo nicht die vorzeitige Entlassung gefährlicher Menschen, sondern er sollte dazu anregen, den geschlossenen Vollzug grundlegend zu reformieren um diesen Zustand zu ändern.
Lykurg schrieb:
Und Reue kann man, wie bereits gesagt, nicht erzwingen. Insofern ist jeder der Punkte für sich verzichtbar; wenn alle drei zusammentreffen, halte ich eine vorzeitige Haftentlassung ebenfalls nicht für angebracht.
[...]aber fehlendes Streben nach Wiedergutmachung ist in meinen Augen für sich gesehen sicher kein Ausschlußkriterium.
Selbstverständlich kann man Reue nicht erzwingen, aber man kann sie fördern, man kann durch Theraphie und Sozialisierung bereits im geschlossenen Vollzug. Und ich stimme dir absolut nicht zu, dass Reue ein verzichtbarer Aspekt ist, die Gründe kannst du meinen vorigen Erklärungen entnehmen, im Gegensatz dazu bin ich deiner Meinung, dass fehlendes Streben nach Wiedergutmachung keine Haftaussetzungsverweigerung bedingen darf, es wäre aber dennoch wünschenswert ^^