Da ich anerkanntermaßen ein Naivling bin, lasse ich die Reaktionen auf meine naive Äußerung einfach mal stehen, oder nein ich weise lieber darauf hin, dass mir das alles selbstverständlich klar war und ich eben auf jene gruppendynamischen und wahrnehmungspsychologischen Grundsätze hinweisen wollte, dass janw mir seine Wahrnehmung der Aussagendifferenz beschreibt, was er auch getan hat. ^^
Das sehe ich fundamental anders, für mich sind die Gedanken, die mit dem Spiel bei den Spielern verbunden sind, real, im Sinne von real existent wie im Sinne von real wirksam
Nicht wirklich, denn diesem Teil der Aussage stimme ich absolut zu.
sie sind Teil von Lernprozessen, die unwillkürlich Verhalten modulieren
Nur diesem nicht und um das zu verifizieren reicht mir keine Meinung. Allerdings reicht mir die große Anzahl von Killerspielspielern und rasant steigende Anzahl selbiger in den letzten 10 Jahren und die im Vergleichszeitraum, wenn überhaupt unerheblich steigende Anzahl der Amokläufe oder Tötungen durch Schusswaffen um die These zumindest ins extrem unrealistische Theorem-Land abzuschieben.
Wobei ich mir des Unterschieds, den Ipsissimus extrapoliert hat, nämlich dem der Differenz hinsichtlich des Handlungsraums (virtuell als realitätsersatz oder nur virtuell) bewusst bin. Allerdings sehe ich das etwas anders, ich glaube nämlich das Killerspiele das virtuelle Abreagieren realen Stress und Ungleichgewichts sind, ohne reale Konsequenzen, wie Schmerzen oder beschädigte Sachen zu riskieren. Das geschieht selbstverständlich nicht bewusst, der Spieler merkt einfach nur, dass ihm das Spiel und gleichgelagerte Spaß machen. Genauso ist die Annahme legitim, dass der SL-Spieler Kinder vergewaltigt, weil er das reale Bedürfnis dazu hat, es virtuell auszuleben ihm aber reicht, weil es reales emotionales und hormonelles feedback gibt und er zudem die realen Konsequenzen nicht auf sich nehmen möchte. Daraus dann eine Beiinflussung abzueiten ist für mein Empfinden unbegründet, weil der Spieler ja nicht durch Zufall im virtuellen Raum Kinder vergewaltigt sondern ganz gezielt um Befriedigung zu erlangen, er ist also schon entsprechend konditioniert. Woraus folgt, dass die einzige Konsequenz, die Vorbehalte gegen virtuellen Kindesmissbrauch legitimierte jene wäre, wonach die Hemmschwelle existente Phantasien in die Realität umzusetzen reduziert würde. Nun ist es aber so, dass ein das Eintreten einer solchen Straftat, also die Wandlung vom potentiellen Kindesvergewaltiger zum tatsächlichen Kindesvergewaltiger ein Zusammentreffen unzähliger Faktoren zu einem Zeitpunkt bedeutet, von denen die Hemmschwelle nur einer ist. Kurzum: ein Verbot virtuellen Kindesmissbrauchs stellt eine weitere Entfernung vom Rechtsstaat dar, da etwas das unter Umständen vielleicht eventuell irgendwann unter ferner Liefen eine Straftat bedingen könnte, ein Straftatbestand
wird und de facto Unschuldige aufgrund dieses Minimalrisikos verurteilt
werden. Das ist exakt das was ihr fordert, eine Entfernung vom Rechtstaat hin zur präventiven Aburteilung. Das ist auch aufgrund des heiklen Themas verständlich aber deswegen nicht eher akzeptabel.
ich hatte auch schon das Gefühl, dass Ipsi mich wiederholt hat und du ihm zustimmst, aber nicht mir...kommt halt vor.
Sag das das nächste Mal, dass ich es hinterfragen kann. ^^
und dann würde er eine lebenslange Haftstrafe bekommen, mit anschließender Einäscherung
Warum muss der Staat für seine Einäscherung aufkommen? ^^ Naja egal, ich hatte mir den Verlust des Lebenswerts anders vorgestellt, deshalb fragte ich, das hört sich ja eher nach dem Verlust des Freiheitsrechts an.