Patientenverfügung

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Aydee
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Do 4. Sep 2008, 09:31 - Beitrag #1

Patientenverfügung

Hat ein Arzt eigentlich die Option einem Menschen die Behandlung zu verweigern?

Hintergrund:
Kam heute ne Meldung dass eine im 4. Monat Schwangere durch Patientenverfügung eine lebensnotwendige Bluttransfusion verweigert und stirbt. Die Mutter der Frau stellt jetzt Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung.
Die Ärzte haben sich laut Berichterstattung bezogen auf die Schwangere richtig verhalten, aber bezogen auf das ungeborene Kind beweg(t)en sie sich im Niemandsland, dafür gibt es wohl (noch) keine Richtlinien etc.

Maglor
Karteizombie
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Do 4. Sep 2008, 12:37 - Beitrag #2

In dem Fall hat die Patientin die Behandlung verweigert.
Was auch immer der Arzt getan hätte, er wäre mit einem mit Bein im Knast. :(
Die Zeugen Jehovas wären sich verbieten sich nicht nur Bluttransfusionen sondern auch den Verzehr von Blutwurst. :crazy:

Aydee
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Do 4. Sep 2008, 15:36 - Beitrag #3

Zitat von Maglor:In dem Fall hat die Patientin die Behandlung verweigert.
Ja, so hab ich es auch extra formuliert, da es mir genau um so einen Fall geht....

Meine Frage bezieht sich auch nicht auf die Frau sondern die Folge für den Arzt, da ihm nun von der Mutter der Frau der Vorwurf unterlassener Hilfeleistung bzgl des ungeborenen Kindes (das ja zwangsläufig mitstirbt, wenn die Frau stirbt, ob es will oder nicht) ins haus steht und hier eine klare Handhabung fehlt.


Zitat von Maglor:Was auch im der Arzt getan hätte, er wäre mit einem mit Bein im Knast. Bild
Eben, darum gehts mir ja. Die Frau hat eine Wahl zu entscheiden lieber zu sterben. Das Kind hat keine Wahl. Und der Arzt wohl auch nicht, egal was er macht, es läuft so oder so drauf hinaus dass ihm unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen wird. Und das einem Arzt

Fänds besser wenn die Mutter der Frau ihre Klage an jemand anderen richtet. (oder war dahingehen die Meldung heute früh ungenau/inkorrekt?)

Lykurg
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Lebende Legende

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So 7. Sep 2008, 22:07 - Beitrag #4

Ich frage mich, ob die Patientenverfügung in diesem Fall gültig war. (laut Wiki: "Patientenverfügungen sind verbindlich, wenn der Wille des Patienten für die konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann")

Wenn die Patientenverfügung erfolgte, bevor die Patientin schwanger wurde, ist anzunehmen, daß sie diesen Fall nicht vorgesehen hatte und so nicht meinte. Ich nehme an, daß sie sich nicht an ihrem ungeborenen Kind vergreifen wollte. (Genau das impliziert ja das Befolgen der Verfügung).

Dann wäre mE die von einem Betreuer oder Bevollmächtigten der Patientin einzuholende Einschätzung maßgeblich. Im Zweifelsfall wäre es für den Arzt wohl besser, zu behandeln und sich auf Notstand und mutmaßlich ungültige Verfügung zu berufen.


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