Polanski

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Ipsissimus
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Do 1. Okt 2009, 16:12 - Beitrag #1

Polanski

was haltet ihr davon?

Ich sehe irgendwie nicht klar, was damals wirklich passiert ist. Und welches Interesse die Schweiz hat, ihn zu inhaftieren und auszuliefern. Soweit ich weiß, gab es keinen internationalen Fahnungsbefehl gegen ihn.

e-noon
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Do 1. Okt 2009, 16:28 - Beitrag #2

Am 26. September 2009 wurde Polański auf Grund eines internationalen Haftbefehls von 2005 (für die USA bestand bereits ein Haftbefehl seit 1978) auf Begehren der US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden bei der Einreise in die Schweiz auf dem Flughafen Zürich verhaftet. Er war in die Schweiz eingereist, um am Zurich Film Festival den Preis für sein Lebenswerk entgegenzunehmen.[11][12] Die USA hatten im Vorfeld des Festivals bereits vorsorglich einen formellen Antrag auf Auslieferung gestellt.[13] Obwohl die Tat nach Schweizer Recht bereits verjährt ist und in solchen Fällen üblicherweise keine Auslieferung erfolgt,[14] sieht der Auslieferungsvertrag zwischen der Schweiz und den USA vor, dass die Verjährung nach dem Recht des ersuchten Staates kein Hinderungsgrund ist.[15] Auf die Frage, warum Polański nicht schon bei früheren Aufenthalten in der Schweiz, wo er in Gstaad ein Haus besitze, festgenommen worden war, erwiderte die schweizerische Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf: „Wir haben immer erst im Nachhinein erfahren, dass er hier gewesen sein soll“

Fahndungsbefehl nicht, Haftbefehl ja. Da er französische Staatsbürgerschaft hat, konnte Frankreich ihn nicht ausliefern. Wo er jetzt offiziell in die Schweiz gereist ist, können die ihn ausliefern und sollten es auch. Wenn er dann Revision erreichen will, kann er das anstreben. Ich finde es im Prinzip gut, dass Vergewaltigung in Kalifornien nicht verjährt. Die Folgen verjähren schließlich auch oft nicht.

Ipsissimus
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Do 1. Okt 2009, 16:37 - Beitrag #3

die Vergewaltigung ist schon lange verjährt. Die Flucht ist es nicht.

e-noon
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Do 1. Okt 2009, 16:43 - Beitrag #4

Die USA wirft dem Regisseur Vergewaltigung vor. Denn er hatte 1977 in der Villa von Jack Nicholson der damals 13-jährigen Samantha Champagner und Drogen eingeflößt und dann im Whirlpool Sex mit ihr. Das ist bei Minderjährigen Vergewaltigung und Vergewaltigung verjährt in Kalifornien nie.


Quelle.

009
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Do 1. Okt 2009, 16:49 - Beitrag #5

Was für einen Einfluß mag dieser Umstand (moralisch, rechtlich) haben:

Polanski hatte sich bei seinem Opfer entschuldigt, die heute 45-Jährige dem Regisseur öffentlich verziehen.

Quelle Spiegel Online

Lykurg
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Do 1. Okt 2009, 17:07 - Beitrag #6

Moralisch hat sich die Sache mit wechselseitigen Entschuldigungen für mich nach so langer Zeit erledigt; darüber hinaus genießen Künstler in meinen Augen moralisch eine gewisse Narrenfreiheit - was keine juristische Ungleichbehandlung bedeuten soll, nur in der persönlichen Einschätzung ihrer Handlungen greift und insbesondere davor schützt, sich durch charakterliche Mängel den Genuß ihrer Kunst trüben zu lassen.

Rechtlich scheint daran, wenn die Quelle stimmt, aber wenig zu rütteln zu sein - aufgrund der entsprechenden Auslieferungsabkommen und des vorliegenden Haftbefehls ist das wohl der übliche Gang der Dinge. Noch so ein Fall, wo gefühltes und gesprochenes Recht nicht übereinstimmen; hier könnte man sich aber wiederum fragen, wie derselbe Fall gelagert wäre, wenn der Täter nicht prominent genug wäre, um dabei auf die Hilfe von Präsidenten und die zweifelhafte 'Hilfe' der Medien rechnen zu können Bild (die Morgenpost titelte "Sex-Skandal! ... Polanski verhaftet")

Ipsissimus
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Fr 2. Okt 2009, 09:49 - Beitrag #7

die Tat fand in den 70er Jahren statt, auf einer Party und im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen. So verabscheuenswert eine Vergewaltigung ist, so sehr stellt sich mir in diesem Zusammenhang die Frage, ob das, was hier rechtlich als eine Vergewaltigung gewertet wurde, tatsächlich auch für das Gefühl des Opfers eine Vergewaltigung war. Leider liegen mir darüber keine Informationen vor; wenn man aber berücksichtigt, dass das Opfer dem Täter schon vor langer Zeit verziehen hat, könnte der Gedanke nicht abwegig erscheinen, dass dies zwar formal als Vergewaltigung gewertet werden muss, aber sachlich eben doch keine Vergewaltigung im geläufigen Sinne darstellt. Wenn man sich die Szenerie vorstellt, könnte das Opfer das Geschehene auch als eine Art sozialer Auszeichnung empfunden haben, vielleicht wie ein Groupier-Girl, das es auf die Backstage schafft, wohlwissend, was hier seine Aufgabe sein wird. Zweifelsohne ist dabei die Naivität eines jungen Mädchens in schamloser Weise ausgenutzt.

Ich bin mir dessen, was ich hier schrieb, nicht sicher, ich behaupte nicht, dass es so war. Aber wenn ich alle mir bekannten Informationen zusammentrage, stellen sich mir zumindest derartige Fragen, Fragen, die ich nicht ohne weiteres beantworten kann. Dass diese Fragen streng an diesem Fall orientiert sind und keine Pauschalisierung auf Vergewaltigungen im Allgemeinen implizieren, bedarf hoffentlich keiner weiteren Erörterungen.

Von einer Narrenfreiheit für Künstler halte ich aber nichts; zumal im vorliegenden Fall die Altersdifferenz doch erheblich ist; Polanski wurde 1933 geboren, er war 1977 also bereits 43 Jahre alt. Von daher gibt es keine Entschuldigung für ihn; alle obigen Fragen resultieren ausschließlich aus der Grundfrage, ob das Opfer selbst die Vergewaltigung als solche empfunden hatte.

Ob Polanski unabhängig von dieser Frage aus dem "Geist eines Vergewaltigers" heraus gehandelt hat, oder ob er unter Drogeneinfluss selbst einfach nur "gut drauf" war, ob es eine "halb zog sie ihn, halb sank er hin"-Situation war, ob sie bei der Party alle nur mächtig viel "Fun" miteinander hatten - solche Fragen modellieren das Problem abermals. Inwieweit insgesamt seine Kunst durch das Geschehene vergiftet ist, muss jeder für sich entscheiden; ich persönlich habe nie zwischen Künstler und Werk getrennt, einer der Gründe, weswegen ich keinen Wagner höre, obwohl ich seine Bedeutung anerkenne.

Vielleicht ist diese Verhaftung ja auch eine Gnade für ihn. Er kann es endlich beenden. Bei all der Unterstützung, die er genießt, glaube ich nicht, dass es ihn besonders hart erwischen wird. Das ist zwar beschissenste Privilegienwirtschaft, aber so ist nunmal die Welt der Menschen.

Andererseits: http://www.heise.de/tp/blogs/6/146021 :rofl:
die besten Pointen schreibt immer noch das Leben^^

natürlich gilt das nicht für Polanski, das hätten sie nicht dazuschreiben müssen

e-noon
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Fr 2. Okt 2009, 11:21 - Beitrag #8

Ipsi, woher nimmst du eigentlich deine Informationen über den Fall? Ich habe bisher zu jedem Detail andere Aussagen gehört. Demnach war es keine Party, sondern Polanski hat das Kind in das Haus eines Freundes eingeladen, um ein Fotoshooting zu machen. Dann hat er ihr Alkohol (und Drogen?) verabreicht und trotz mehrfacher verbaler Verneinung mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt.

Klingt für mich nicht so nach Partyspaß... :confused:

@Link: Wtf!?? :boah:

Ipsissimus
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Fr 2. Okt 2009, 12:02 - Beitrag #9

der Freund war Jack Nicholson, und der Fototermin ging in eine Party über; verbürgen kann ich mich für diese Informationen nicht, stammen alle aus dem Internet. Wenn deine Informationen allerdings stimmen, ist die Sachlage sehr viel eindeutiger.

verstehst du den Witz an dem verlinkten Text nicht?

e-noon
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Fr 2. Okt 2009, 12:19 - Beitrag #10

Der Witz ist, dass normale Straftäter kastriert werden, während für Polanski die Verurteilung verhindert werden soll?
Trotzdem, ist das ernst gemeint? "chemische Kastration", ist das irreversibel?

Ipsissimus
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Fr 2. Okt 2009, 12:44 - Beitrag #11

nein, der Witz besteht in den Zeitpunkten^^

ich denke, die Polen meinen das ernst. Chemische Kastration ist reversibel, ihre Sicherheit hängt davon ab, dass die Betreffenden ihre Pillen auch tatsächlich einnehmen. Faktisch kann das nur in Sicherheitsverfahrung gesichert werden.


auch ganz interessant

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/dossier/der-fall-polanski/Ermittler-im-Fall-Polanski-Ich-habe-gelogen/story/10295936

009
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Fr 2. Okt 2009, 16:45 - Beitrag #12

Hmmh oder Behandlung mit diesem Medikament schon inFreiheit, zB täglich im Polizeirevier vorbei und einnehmen, wenn nicht Haftbefehl.
Wenn sowas halbwegs gut funktioniert könnte das vielleicht auch manche Frau für ihren aus ihrer Sicht zu oft sexualtriebigen Partner wollen - könnte ich mir zumindest denken.

Makeda
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Sa 3. Okt 2009, 15:21 - Beitrag #13

Ich fänd schlimm, wenn man ihn noch verurteilen würde, außer es stellt sich raus, dass er das noch öfters gemacht hat.
Ansonsten würde man wohl sagen können, dass er es ernst gemeint hat mit der Entschuldigung und seit damals auch nicht mehr Rückfällig geworden ist.

Und ein einsperren des Täters bringt auf lange Sicht betrachtet, dem Opfer (ja was solls ihm bringen?)....

Maglor
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Sa 3. Okt 2009, 16:00 - Beitrag #14

Ich will dann mal für die Gleichbehandlung von angesehenen Künstlern und gewöhnlichen Menschen plädieren.
Polanski hat sich durch die Flucht einer Verurteilung entzogen und durch trickreiche Wechsel der Staatsbürgerschaft eine Auslieferung in die USA vereitelt, und versucht er immer noch seine Bekanntheit auszunutzen, um sich weiterhin dem Gesetz zu entziehen. Es wäre nur peinlich, wenn er mit diesem Spiel Erfolg hätte.
Wenn die Schweiz nun Polanski an die USA ausliefern würde, wäre dies die übliche Rechtshilfe, die auch bei anderen Kriminellen angewandt wird.

Lykurg
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Sa 3. Okt 2009, 16:19 - Beitrag #15

Ich meine ebenfalls, daß sie unbedingt rechtlich gleich behandelt werden sollten! Was ich oben beschrieb, ist nur eine Art resignierender Selbstschutzmechanismus, der im Bezug auf ihre Produkte greift... mit moralischer Narrenfreiheit meinte ich nicht, daß sie irgendwie vor Strafverfolgung geschützt sein sollten - wo kämen wir da hin? (ganz abgesehen davon, daß das sicherlich zu einer ausufernden Bohème führen würde). :knife:

e-noon
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Sa 3. Okt 2009, 16:42 - Beitrag #16

@Lykurg: Wenn ich dich richtig verstehe, meinst du, dass du keinen Werkboykott machen möchtest? Das unterstütze ich, denn ein solcher Boykott würde ihm wohl kaum etwas nützen, udn auch ein Arschloch kann schöne Bilder malen, sozusagen. Von "Narrenfreiheit" für Künstler in diesem Zusammenhang zu sprechen ist aber irreführend, sieht man an Maglors Kommentar - ich hatte ebenfalls erst gestutzt, mir dann aber eine imo zu deiner Persönlichkeit besser passende Erklärung zurechtgelegt.

Makeda
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Sa 3. Okt 2009, 16:43 - Beitrag #17

oh, in manchen fällen finde ich es gut, dass auch Täter vor strafe geschütz werden können. Z.B. im fall des Jungen der in der Türk. ein Mädchen missbraucht haben sollte. oder general da wo es todesstrafe gibt oder folter oder auch bei den beiden asiatischen Journalisten.....

Lykurg
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Sa 3. Okt 2009, 17:11 - Beitrag #18

@e-noon: richtig, der Ausdruck kann irreführend wirken, daher hatte ich ihn ja in beiden Beiträgen in den entsprechend klärenden Zusammenhang gestellt... Einen Werkboykott lehne ich tatsächlich ab, darüber hinaus versuche ich eben, meine persönliche Rezeption eines Kunstwerks frei von solchen Biographismen der Künstler zu halten, so weit das eben geht.

@Makeda: Auf jeden Fall. Eine Auslieferung in Länder, die nicht nach rechtsstaatlichen Prinzipien verfahren, darf es nicht geben, und wenn dem Beschuldigten im Auslieferungsland die Todesstrafe droht, sollte das ebenfalls unterlassen werden. Beides gilt in diesem Fall aber nicht.

Kindesmißbrauchsdelikte nicht verjähren zu lassen, hat aber eine gewisse Konsequenz, wenn man hier von erhöhter Wiederholungsgefahr ausgeht. Darin sehe ich keine mangelnde Rechtsstaatlichkeit.

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So 4. Okt 2009, 20:04 - Beitrag #19


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Sa 10. Okt 2009, 10:51 - Beitrag #20

das http://www.stern.de/lifestyle/leute/polanski-opfer-samantha-gailey-das-gefangene-maedchen-1513192.html macht es dann wohl ziemlich deutlich, was es für das Mädel wirklich bedeutet hat und was für ein Schweiniehund er wirklich ist. Er hat sich damit für mich als Künstler erledigt

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