In einem Prozess um Grundsatzfragen der Sterbehilfe hat der Bundesgerichtshof einen wegen versuchten Totschlags angeklagten Rechtsanwalt freigesprochen.
Darf man bei Wachkoma-Patienten, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht, die medizinische Versorgung abbrechen? Der Bundesgerichtshof sagt: ja.
In dem Prozess um Grundsatzfragen der Sterbehilfe hat das Karlsruher Gericht den Rechtsanwalt Wolfgang Putz frei gesprochen. Der Münchner war vom Landgericht Fulda wegen aktiver Sterbehilfe und versuchten Totschlags zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten und einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden.
Putz hatte im Dezember 2007 seiner Mandantin geraten, den Ernährungsschlauch durchzuschneiden, über den ihre Mutter versorgt wurde. Die Tochter folgte dem Rat des auf Palliativmedizin spezialisierten Anwalts und durchtrennte den Schlauch der Magensonde (Az.: 2 StR 454/09). Die Heimleitung ging gegen die Maßnahme vor und bestand auf einer Fortsetzung der künstlichen Ernährung. Zwei Wochen später starb die Patientin dennoch - allerdings eines natürlichen Todes.
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Bevor sie jedoch ins Koma fiel, hatte die Patientin ihrer Tochter gegenüber ausdrücklich den Wunsch geäußert, im Falle einer schweren Krankheit weder über Jahre hinweg künstlich ernährt noch beatmet zu werden. Sämtliche Lebenserhaltende Maßnahmen sollten beendet werden, um ihr ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Leider hatte Erika K. ihren Wunsch nie schriftlich verfügt, und das Pflegeheim lehnte es strikt ab, die Ernährung per Magensonde zu abzusetzen.
Der Anwalt hatte gegen seine Verurteilung mit der Begründung argumentiert, dass er mit dem Durchschneiden der Magensonde und dem Beenden der medizinischen Behandlung nichts anderes als den Willen der Patientin habe umsetzen wollen. Vielmehr sei es das Pflegepersonal, das sich der Körperverletzung schuldig gemacht habe, indem es Erika K. gegen ihren Willen künstlich ernährt habe.
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aus meiner Sicht eine längst überfällige Richtungskorrektur, andererseits sehe ich im Moment nicht so recht das Grundsätzliche an der Entscheidung, da es offenbar ja "nur" um die Einkassierung eines Urteils geht.