Nun, das konkrete Behördenvorgehen in diesem Fall ist, bis auf den peinlichen Schreibstil, auf der Grundlage der geltenden Regelungen völlig korrekt - wenn es diese Residenzpflicht gibt, dann kann nur ein guter, sprich offizieller Grund eine Ausnahme bewirken, und der liegt offensichtlich nicht vor.
Dass es diese Pflicht in dieser Form aber überhaupt gibt, insbesondere kombiniert damit, dass zusammengehörige Menschen quer durchs Land verteilt werden - das ist ein skandalös, ja. Erstmal wäre zu überdenken, ob das Erreichbarkeitsargument zählt. Denn wenn man einerseits guten Willen voraussetzt, kann man den Betroffenen auch einfach ein Billig-Handy mitgeben. Wenn man aber andererseits schlechten voraussetzt, müsste man sie eh in Lager sperren, da sie sich auch innerhalb einer Stadt oder eines Bundeslandes mehr als genug verstecken können.
Und dann wäre die Nichtberücksichtigung persönlicher Beziehungen zu beachten. Wieso muss für Flüchtlinge genau nachgeprüft werden, ob es wirklich eine Ehe im Behördensinne ist, während für Landesbürger uneheliche Beziehungen längst weitgehend gleichgestellt sind? Wer eine Beziehung als eng und wichtig angibt, und nicht durch regelmäßige Umstellung oder andere offensichtliche Unglaubwürdigkeiten auffällt, sollte das Recht haben, zusammen oder zumindest in Reichweite zu leben.
Die größte Frage ist aber für mich, ob Flüchtlings- und Asylantenstatus nicht einfach in vielen Fällen viel zu lange aufrecht erhalten werden. Gerade gut gebildeten oder zumindest offensichtlich schnell in den Arbeitsmarkt integrierbaren Leuten sollte relativ schnell ein ordentliches, wenn auch meinetwegen erstmal zeitlich begrenztes und/oder an Auflagen geknüpftes, Aufenthaltsrecht gewährt werden, um solche Problemfälle direkt loszuwerden.
|