Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller hat unlängst seinen Rückzug aus der Politik verkündet und die Stelle eines Richters am Bundesverfassungsgericht als eine seiner möglichen Zukunftsoptionen bezeichnet.
Sehe da nur ich letztlich doch erhebliche Bedenken?
Einmal, wie die Recherchen der Zeit belegen ist er - trotzdem er mal als Richter tätig war - wohl eher als juristisches Leichtgewicht einzustufen, während beim obersten deutschen Gericht wohl eher hochqualifizierte Juristen gefragt sind (oder nur noch sein sollten?).
Daneben frage ich mich, wie die Gewaltenteilung zwischen Judikative und Exekutive sauber funktionieren soll, wenn ein Ministerpräsident nun aufeinmal zB über den Länderfinanzausgleich richten soll. Statt richterlicher Unabhängigkeit und freier Entscheidung nach sorgsam herausgebildeter Auffassung, wie das Grundgesetz dazu anzuwenden ist, kann wohl mind. von der Besorgnis der Befangenheit ausgegangen werden.
Übrigens mag ich Udo di Fabio, einen der scheidenden Richter am Bundesverfassungsgericht weil er einmal zeigte, wie man auch mit Migrationshintergrund und nicht direkt akademischer Laufbahn es auf dem zweiten Bildungsweg doch ganz nach oben schaffen kann und er zudem äußerte (was ich leider gerade nicht ergooglen kann, aber sehr sicher erinnere), sich prinzipiell nur in Rechtsstaaten aufzuhalten und daher auch nicht in den USA gewesen zu sein.