Och, fast alle Gesetzesentwürfe werden von Volljuristen verbockt, auch die verfassungswidrigen. Mich wundert da eigentlich gar nichts.
Zitat des
Bundesverfassungsgerichts zu den deutschen
Rechtstraditionen:
[INDENT]Jede gesellschaftliche Ordnung ist darauf angewiesen, sich vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Als Mittel der Prävention kamen seit dem Mittelalter neben der Unterbringung auf unbestimmte Zeit die Todesstrafe, Galeerensklaverei oder Deportation zur Anwendung. Mit dem Aufkommen der Gefängnisstrafen wurden rückfällige Straftäter zu langen Haftstrafen und Zwangsarbeit verurteilt. Auch das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten von 1794 eröffnete darüber hinaus in der Vorschrift des § 5 II 20 die Möglichkeit, Hangtäter über die Dauer der Freiheitsstrafe hinaus in Haft zu behalten.
Ende des 19. Jahrhunderts vertrat eine "moderne" Strafrechtsschule die Idee von Strafe als täterbezogenem Mittel der Abschreckung, Besserung und Sicherung und entwickelte ein dualistisches Sanktionensystem. Danach muss die Strafe zwar an der Schuld orientiert bleiben, ist aber durch ergänzende Maßnahmen zu vervollständigen, soweit sie Präventionsbedürfnisse nicht hinreichend befriedigen kann. In Deutschland wurde das zweispurige Sanktionensystem - wenn auch in unterschiedlicher Ausgestaltung - in alle Entwürfe zu einem neuen Strafgesetzbuch zu Beginn des 20. Jahrhunderts und in der Weimarer Republik aufgenommen.
Eingang in das Strafgesetzbuch fand schließlich das zweispurige Sanktionensystem mit dem Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung vom 24. November 1933 (RGBl I S. 995 - Gewohnheitsverbrechergesetz). [...]
Nach 1945 blieb das Gewohnheitsverbrechergesetz von 1933 im Wesentlichen unangetastet. Die Regelungen über die Sicherungsverwahrung wurden ebenso in das Strafgesetzbuch von 1953 übernommen wie § 2a RStGB.
[/INDENT]
Eine interessante Chronologie des Fortschritts. Frnz Gürtner war übrigens nicht nur Volljurist, sondern auch noch Doktor der Juristerei. An seiner Qualifikation als Reichsminister der Justiz bestehen keine Zweifel.
Der 24. November 1933 war übrigens mitten in der avandgardistischen Phase der Weimarer Republik.
Ansonsten: Ja, natürlich, die Menschen haben ein Recht auf Galeerensklaverei, Deportation und den anderen Nippes, wenigstens Knast für immer.
