Ich baue meinen Enkeln ein klein Häuschen...

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Do 17. Feb 2011, 22:51 - Beitrag #1

Ich baue meinen Enkeln ein klein Häuschen...

...sagte sich offensichtlich der in diesem , wohl leider nur 1 Woche verfügbaren, Beitrag des WDR zu sehende Opa.

Seine Enkel warteten auf den Schulbus auf der Grasnarbe ganz nah an der Straße, da ging der Opa hin und baute dort mal eben ein kleines Holzwartehäuschen. Als Privatbau auf öffentlichem gelände und dann noch ohne Baugenehmigung natürlich nicht so ganz OK; aber im Ergebnis hat dieser zwar regelwidrig, aber m.E: doch höchst sympathisch Eigeninitiative zeigende Großvater etwas erreicht: die Kommune wird kurzfristig an dieser Bushaltestelle am Straßenrand, wo es auch einen Entwässerungsgraben hat, eine Plattform erreichten, damit die Kinder etwas weiter weg von der Straße auf den Bus warten können.
Das Wartehäuschen muß auch weg, kann aber 2m weiter auf dem Grund eine befreundeten Landwirts wieder errichtet werden, so durch Ausschilderung klar gemacht wird, das dies kein öffentliches und nur zum privaten Gebrauch vorgesehenes "Gebäude" ist.

Ipsissimus
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Fr 18. Feb 2011, 10:45 - Beitrag #2

Kosten = aktuelle Kosten plus Folgekosten^^

Opa hätte also nur einen Wartungsvertrag mit einer Baufirma vorlegen müssen, anhand dessen der zuständige Sachbearbeiter hätte erkennen können, dass alle Wartungs- und Reparaturkosten von Opa für die nächsten 99 Jahre im Voraus bezahlt worden sind, dann wäre Sachbearbeiter wohl über seinen behördlichen Schatten gesprungen^^

Lykurg
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Fr 18. Feb 2011, 12:43 - Beitrag #3

Elegant gelöst, ja. Besonders schön stelle ich mir das Bushaltestellen-Häuschen mit den entsprechenden Schildern "Privat! Betreten auf eigene Gefahr" vor. Ich kann aber auch gut verstehen, daß nicht an jeder Haltestelle eine Plattform errichtet wird, das dürfte (auch in diesem Fall) hübsch teuer werden. Privates Engagement wäre sinnvoll, ist aber in D nicht gewollt (das könnte ja zu sozialer Ungleichbehandlung führen). Bild

Meinst du nicht, daß eine Zahlungsverpflichtung des Opas im Reparaturfall über die nächsten 99 Jahre der Kommune ausgereicht hätte? Bild

janw
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Fr 18. Feb 2011, 21:55 - Beitrag #4

Naja, im Wesentlichen wäre die Baugenehmigung wohl an Verkehrssicherheits-Erwägungen gescheitert, es gibt ja eine allgemeine Tendenz, den Straßenraum von Sicht behindernden oder ablenkenden Gegenständen frei zu halten, und jeder Baumunfall dient dieser Tendenz als neues Argument.
Daß da stattdessen jeden Tag ein paar Kinder an der Straße stehen, wird als Normkollision hingenommen - bzw. wäre man sonst vielleicht gleich auf die Plattform-Lösung gekommen, wenn der Westfale beim Amt aufgetaucht wäre.

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Fr 18. Feb 2011, 23:20 - Beitrag #5

Zitat von Lykurg:Ich kann aber auch gut verstehen, daß nicht an jeder Haltestelle eine Plattform errichtet wird, das dürfte (auch in diesem Fall) hübsch teuer werden.


Äh natürlich nicht, denn wenn Du im engen Sinne meinst was Du schreibst sind solche Plattformen als Hilfsbauwerk doch nur da nötig, wo es am Straßenrand keinen Bürgersteig oder befestigten Seitenstreifen hat, auf dem die (hier vermutlich stets eher wenigen) Fahrgäste auf einer größeren zusammenhängenden ebene Fläche warten können.

Im hohen Norden könnte man auf die vielleicht spinnerte Idee kommen, außerhalb der Hochsaison nicht benötigte Strandkörbe an solchen Haltestellen sinnvoll zwischenzulagern. Ggf. kann man sich dann irgendwann per Web angucken, welcher Strandkorb fpr den gewünschten Bus, also die Wartezeit vorher, noch frei ist und den dann buchen.

Lykurg
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Sa 19. Feb 2011, 02:33 - Beitrag #6

Nicht überall im Norden haben wir Strandkörbe (auch wenn ich mehrere Leute kenne, bei denen einer im Garten steht oder stand, oh Schreck). Für die Aufstellung an überall außerhalb Norddeutschlands zu findenden alpinen Steilhängen wie der gezeigten Böschung sind sie allerdings auch nicht geeignet.

In der Tat meine ich die wenigen Stellen, an denen... - aber ich meine auch, daß schon die Einzelmaßnahme für die Kommune (unter Einhaltung aller Vorschriften) teuer genug ist, sicher mindestens ein vierstelliger Betrag für die Einrichtung pro Plattform. (Und Ipsissimus erwähnte schon die Unterhaltungskosten). Ich habe daher so meine Zweifel, ob die Kommune quasi von sich aus auf diese Lösung gekommen wäre.

janw
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Sa 19. Feb 2011, 12:21 - Beitrag #7

Naja, man sollte dabei nicht übersehen, daß es sich um ein regionaltypisches Spezifikum handelt, das Gebiet zwischen Ruhrgebiet und Teutoburger Wald ist in großen Teilen ein Streusiedlungsgebiet, d.h. Einzelgehöfte im Abstand von mehreren hundert Metern, dazwischen offenes Feld. Das ist zwangsläufig schwerer haltestellentechnisch zu erschließen als Haufendörfer und andere mehr oder weniger geschlossene Siedlungen.

Letztlich übersieht für mich manche Verwaltungsschelte auch wirkliche Machtverhältnisse - die nämlich bei den Versicherungen liegen.
Es muss nur wirklich einmal ein Laster auf winterlicher Fahrbahn in die Hütte fahren, und der sie geduldet habende Sachbearbeiter kann sich mehr als warm anziehen. Die Gemeinde darf zahlen, oder ihre Prämien bei der kommunalen Haftpflichtversicherung steigen.
Daß derlei natürlich auch bei ungeschützt an der Straße wartenden Kindern passieren kann, ist natürlich so, allerdings wird das Risiko aufgrund ihres zeitlich begrenzten Aufenthalts als geringer angesehen; Zynismus, welch böses Wort^^

Ipsissimus
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Sa 19. Feb 2011, 13:06 - Beitrag #8

vor allem liegt die Verantwortung bei "einfach so" herumstehenden Kindern dann nicht mehr bei der Kommune^^

janw
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Sa 19. Feb 2011, 15:53 - Beitrag #9

Du hast ja recht, und ich verzweifle ja auch am System^^ aber ich kenne leider zu viele Leute, die mit der Umsetzung des Rechts beschäftigt sind, denen schlottern die Knie, wenn dann an jeder Straßenecke plötzlich große, kleine, hübsche und weniger hübsche, haltbare und mit Tesa zusammengeklebte Häuschen auftauchen würden, weil hat Opa Meyer ja auch gedurft...und dann passiert irgendwo was und der örtliche Oberpolizist fällt mit der Regionalzeitung über die Verwaltung her, die dergleichen nie...
Aber wenn diese Leute in ihrer Verwaltung das Thema hoch bringen, da sei ein Problem, für das man doch eine Lösung, die armen Kinder usw, dann sagt der OKD, kein Gesetz dafür verfügbar, der Haushalt leer, er sei zu seiner Zeit noch in Sandalen durch den Schnee gestapft.
So gesehen, ist dieses Land erst kinderunfreundlich geworden...?

Lykurg
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Sa 19. Feb 2011, 17:40 - Beitrag #10

[...] die armen Kinder usw, dann sagt der OKD, kein Gesetz dafür verfügbar, der Haushalt leer, er sei zu seiner Zeit noch in Sandalen durch den Schnee gestapft.
So gesehen, ist dieses Land erst kinderunfreundlich geworden...?
Und er hätte Recht damit. Wir haben nur ein massiv gesteigertes Anspruchsdenken, mit dem es nicht zu vereinbaren ist, wenn Kinder auch mehrere Kilometer zur Schule laufen oder bei Wind und Wetter auf den Schulbus warten. Hängt auch damit zusammen, daß es weniger Kinder sind, so daß ihnen mehr Aufmerksamkeit zuteil wird, bis hin zur Einzelkinderbehütungsgesellschaft.

Fehlende Kinderfreundlichkeit kann man eher in Ruhestörungsurteilen gegen Kitas oder bei der Behandlung von Familien durch Vermieter beobachten als in der kommunalen Verwaltung.

janw
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Sa 19. Feb 2011, 21:08 - Beitrag #11

Lykurg, sicher gibt es das, dieses Anspruchsdenken, wenn ich mir allerdings die Bilder ansehe, effektiv nur 1,5 Meter zwischen Fahrbahnkante und Grabenabbruch, und dann schlechte Sicht und Fahrtwindsog durch LKW einbeziehe, dann wird mir schon mulmig.

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So 20. Feb 2011, 00:50 - Beitrag #12

Zitat von Lykurg:Fehlende Kinderfreundlichkeit kann man eher in Ruhestörungsurteilen gegen Kitas oder bei der Behandlung von Familien durch Vermieter beobachten als in der kommunalen Verwaltung.


In Bezug auf die Kitas wird das aktuell durch Veränderung der Gesetzeslage beseitigt, in dem BUndesimmisonsschutzgesetz und Bauplanungsrecht so verändert werden, dass auch in reinen wohngebieten Kitas gebaut und gegen den von dort resuktierenden Kinderlärm nicht mehr vorgegangen werden kann, wie es zB in der Süddeutschen nachzlsen ist.

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Mi 16. Mär 2011, 11:36 - Beitrag #13

Noch ein, wie ich finde, ziemlich heftiges aktuelles Beispiel für fehlende Kinderfreundlichkeit...

Aufgrund der Beschwerde zweier älterer 'Damen' hat ein Busfahrer in Elmshorn eine Mutter mit ihrem weinenden dreimonatigen Kind aufgefordert, auszusteigen. Die mußte in der eisiger Kälte (das kann ich für das Datum bestätigen) eine Viertelstunde nach Hause laufen. Kein schöner Zug...

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Mi 16. Mär 2011, 12:23 - Beitrag #14

Ich sehe da keine fehlende Kinderfreundlichkeit sondern mangelnde Umsetzungeh schon klarer oder trivialst ableitbarer analoger Regeln, darauf deutet (hoffentlich) auch folgendes im obigen Artikel:
Nach einem Gespräch mit dem Fahrer will der Fahrdienstleiter über mögliche Konsequenzen entscheiden. Unabhängig davon soll es eine Anweisung an alle Fahrer geben, wie sie sich in derartigen Situationen zu verhalten haben.

Genauso wie die Bahn Minderjährige mit ohne Fahrschein nicht inner Pampa und schon gar nichts nachts auszusetzen hat, können wohl kaum Kleinkinder,d ie mit Begleitung und ordentlich befahrscheint reisen, vor die Tür gesetzt werden. So vollkommen logisch wie menschlich, dass ich nicht verstehen kann, wie die alten Damen den Fahrer zu etwas anderem trieben, fände ich es, das der Fahrer max. (so selber Vater und Ahnung, ggf. Erfolg zu haben) versucht, das Kind mit zu beruhigen und dann den alten Damen anbietet, auf den nächsten Bus zu warten, so ihnen diese vollkommen übliche wie in einem Bus auch erwartbare Kinderreaktion wirklich störend vorkommt.

Auch wenn es hier zugegeben nicht einschlägig wäre, würde ich mich darüber freuen, wenn es den Straftatbestand des groben Unfugs o.ä. (wie wäre es mit grob unsozialem Verhalten o.ä.?) noch als Restauffangbecken für solchermaßen unverständliches Handeln gäbe.

Lykurg
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Mi 16. Mär 2011, 12:45 - Beitrag #15

Der Fahrer hat sicherlich eine falsche Entscheidung getroffen, ja - aber mich ärgert eigentlich viel mehr die Beschwerde der Fahrgäste, die ihn offenbar dazu gebracht hat. Von sich aus würde er wohl kaum so gehandelt haben. Kinderfreundlichkeit ist meines Erachtens keine Frage der institutionellen Regelbarkeit durch entsprechende Transportvorschriften (die können allenfalls unterstützen und etwa die Empfehlung enthalten, schlimmstenfalls die betreffenden Beschwerdeführer zu expedieren), sondern geht jeden Einzelnen an. Gefordert sind Toleranz und einvernehmlicher Austausch. Da die Mutter von der Durchsage völlig überrascht wurde, vermute ich, daß die älteren Damen es noch nicht einmal nötig fanden, mit ihr Kontakt aufzunehmen, bevor sie zum Busfahrer gingen.

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Mi 16. Mär 2011, 13:04 - Beitrag #16

Letztlich stimme ich Dir zu, aber wenn der Fahrer andere Regeln oder mehr Traute gehabt hätte, hätten sich diese komischen Damen eben in diesem Falle nicht "durchsetzen" können.
Wären diese Damen, ohne die Mutter zu fragen, nicht mit dieser insofern feigen Rauswurfidee gekommen, eben weil auch sie sowas menschenuntypisch gefunden hätte, wäre das alles zugegeben erst gar nicht passiert, unabhängig vom Fahrer und seinen Regeln.
Aber weil wir leider nicht nur prächtige Menschen um uns herum haben, sind Regeln manchmal gute wie nötige Ersatzlösung.


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