Ziele von Recht und Rechtssprechung

Das aktuelle politische Geschehen in Deutschland und der ganzen Welt sowie wichtige Ereignisse der Weltgeschichte.
Roban
gesperrt

Benutzeravatar
 
Beiträge: 175
Registriert: 08.02.2006
Sa 19. Feb 2011, 22:28 - Beitrag #1

Abgetrennt aus http://matrix.hotlein.de/showthread.php?t=20004


Bei allem mangelt es vor allem an der weitverbreiteten Unfähigkeit, Gerechtigkeit praktikabel definieren zu können. So sucht sich jeder die Interessengruppe, die seinen Vorstellungswelten entspricht und seine Interessen voranbringen kann.

Angeblich haben wir eine der besten Rechtsordnungen der Welt. Die ist so gut, daß sie sogar Gerechtigkeit ermöglicht. Folglich müßten wir nur dafür sorgen, daß die Legislative, die Exekutive und die Judikative den Willen des Volkes verwirklichen. Und der spiegelt sich in unseren demokratisch gemeinten Gesetzen wider und kann sich auch mit diesen verwirklichen lassen.

Es fehlt ein kontrollierendes Volk, die Explorative.

Eigentlich müßte nur jeder, der sein gutes Recht will und es gegen mächtige Plagegeister mithilfe der Justiz durchsetzen muß, darauf achten, daß sich Juristen an unsere Gesetze halten. Das tun sie nicht immer. Oft legen sie §§ ipsativ (selbstbefriedigend) aus. Sie müßten sie teleologisch (zweckorientiert) anwenden. Vor allem Vorschriften, die für eine reibungslose, korrekte Rechtsverwirklichung wichtig sind.

So wenden sie z. B. die Protokollvorschriften nur so an, daß ihre Rechtshandlungen unangreifbar werden. Statt alles im Protokoll festzuhalten, was wesentlich ist, kommt nur in die Gerichtsakte, was der Richter bestimmt. Werden Vergleiche "empfohlen", findet man nie, was tatsächlich abgelaufen ist im Gerichtssaal. Es sei denn, Anwälte und Richter haben sich darauf verständigt, die Verhandlung per Tonband aufzuzeichnen. Auch das ist möglich, liest man Gesetze genau.

Schade, daß so viele Mitmenschen ihr "rechtes Auge" zuklemmen, aus Angst, es könnte ihnen eine Krähe ... Und dann spielen auch solche politischen Machenschaften wie die Auswahl von Rotroben eine Rolle.

janw
Moderator
Moderator

Benutzeravatar
 
Beiträge: 8488
Registriert: 11.10.2003
Sa 19. Feb 2011, 23:14 - Beitrag #2

Mit dem Thema Vergleiche kommt man idT an eine Stelle, wo das Ziel von Gerichtsverfahren in Frage steht. Worum soll es gehen - aufklären, was geschah und dann Schädiger und Geschädigte benennen und Sanktion zuerkennen, Gerechtigkeit herstellen im Sinne der Heilung eines Rechtsschadens, oder Hintanstellung der Aufklärung, wenn dies zu aufwendig erscheint und Schädiger Schuld gegen überschaubare Sanktion einräumt?
Oft genug steht sogar beides gegenüber, Beteiligte würden gerne zur Aufklärung beitragen, wenn sie sich damit nicht selber schuldig bekennen müssten.

Roban
gesperrt

Benutzeravatar
 
Beiträge: 175
Registriert: 08.02.2006
So 20. Feb 2011, 14:18 - Beitrag #3

janw, ich möchte vor allem darauf hinweisen, daß es sehr wichtig ist, wenn sich möglichst viele an unserer Rechtsordnung orientieren. Geschähe das, wäre auch die Unabhängigkeit der Rotroben sichergestellt.

Das ist gar nicht so schwer! Denn alle Richter kann man durch konsequentes Beachten unseres Regelwerkes zu Gerechtigkeit verpflichten, gegen die eigentlich niemand Widerstand aufbauen kann. Richter verpflichten sich im Diensteid, der Wahrheit und der Gerechtigkeit zu dienen. Nach Art. 97 GG sind sie DEM GESETZE unterworfen, als nicht einzelnen Vorschriften, sondern der Gesamtheit aller Regeln! Da hinter jedem § ein Zweck zu erkennen ist, um den es geht, Richter sogar allfällige Regellücken schließen müssen und auch können, wenn sie den Zweck des Ganzen ernst nehmen, muß sich niemand von drei Meinungen von zwei Juristen verwirren lassen. Oft fragen Rechtsuchende nicht mal nach dem Ziel gemeinsamer Bemühungen!

Gerechtigkeit ist der Zustand, der alle zufrieden macht. Unzufrieden werden wir meist nur durch Einbildungen, die nicht der Wahrheit entsprechen. Und was wahr ist, läßt sich bei Unsicherheit oder Zweifeln konsensieren. Immerhin haben wir heute phantastische Verifikationsmethoden.

Es fehlt nur an entsprechend modernen Bildungsmaßnahmen für Juristen. Die sehen keine Notwendigkeit, solange Bürger Gerechtigkeit mit gerechtem Verhalten erklären und jeder ganz gerne was anderes darunter versteht ...

Roban
gesperrt

Benutzeravatar
 
Beiträge: 175
Registriert: 08.02.2006
Sa 26. Feb 2011, 15:05 - Beitrag #4

Nach 5 Tagen gerade mal 2 Hits zu diesem Thema. Ich frage mich, aufgrund von was am 14.01.2005 um 03:55 273 Benutzer gleichzeitig online waren und warum mir janw, der diesen Thread unter meinem Namen veröffentlicht hat, ohne mich darüber zu informieren, bisher nicht auf meine Anregung geantwortet hat, damit sich für dieses Thema noch etwas mehr Interesse entwickeln kann.

Ich mußte mich viele Jahre lang von Juristen verarschen lassen, die unsere insgesamt recht vernünftigen Gesetze leider zu oft so interpretieren und deuten, daß viele Bürger glauben, Politiker würden schlechte Gesetze machen. Bei meinen Recherchen, die ich mithilfe besonderer Befugnisse als Journalist und mit der Präsidentenmütze eines Vereins stützen konnte, war ich meist auf mich allein gestellt. Ein hilfreicher Austausch mit anderen Nichtjuristen war kaum möglich, weil kaum jemand was von Recht weiß und die meisten auch nichts wissen wollen. Gleichgesinnte waren meist so belastet und frustriert, daß sie nicht mehr klar denken konnten. Dennoch halfen mir viele renommierte Rechtsexperten ganz oben, unter anderem der langjährige Rechtsredakteur von CAPITAL, jetzt FOCUS-Money. Was ich an Erkenntnissen meist kostenlos veröffentlicht habe, konnte noch nie von Experten angegriffen werden, obwohl es ihre Arbeit massiv in Frage stellt und belastet.

Zu den Begriffen "Recht" und "Gerechtigkeit" existieren so viele, teils unscharfe und falsche Deutungen, daß mit der damit stattfindenden Ermächtigung bzw. Entmächtigung "partizipierender Interessen" nur "Teufel§cheisse" entstehen kann, Verzerrungen der Wahrheit des für Gerechtigkeit notwendigen, alle zufriedenstellenden Gebens und Nehmens.

Ich begab mich 1995, gesundheitlich und finanziell sehr angeschlagen aufgrund der Folgen eines fremdverschuldeten Verkehrsunfalles auf den Instanzenweg. Und der wurde zu einem JUSTIZSKANDAL, der die tiefschürfendste Arbeit im machtvollsten Wissenskomplex aller Zeiten (Kommunikation und Recht) motivierte und begleitete.

Da dem Ungeheuer Globalisierung schon länger der Speichel aus dem Maul tropft, könnte es sich lohnen, wenn jede r ein bißchen was tut, um Juristen zu unterstützen, damit die Politikern nicht so viel Arbeit machen ... Unser Problem ist, daß es zu viele zu Guttenbergs gibt.

Maglor
Karteizombie
Lebende Legende

Benutzeravatar
 
Beiträge: 4281
Registriert: 25.12.2001
Mo 28. Feb 2011, 22:40 - Beitrag #5

Vergleiche sind doch genau das: Sie machen alle Beteiligten mehr oder minder glücklich. Beim Vergleich geht es nicht um eine allgemein gültige Regelung sondern um die gütliche Einigung der Parteien.
Um Gerechtigkeit zu üben müsste der Richter den Sachverhalt bis ins kleinste der Detail kennen. Das tut er aber nicht, da er nicht gottgleicher Erzähler eines Roman ist und die Möglichkeit des unumstößliches Gottesurteils steht nicht mehr zur Verfügung. Er hat nur die Akten und die Aussagen.
Ein klares, eindeutiges Bild entsteht da nicht immer, sonst wäre die Sache ja nicht streitig. Da geht es auch gar nicht um die Durchsetzung der deutschen Rechtsordnung oder gar einer absoluten Gerechtigkeit, sondern allein um die Auflösung des Streites. (Ironischerweise versuchen Richter einen Rechtsstreit so schnell wie möglich zu beenden - egal mit welchem Ergebnis.)
Da habe ich ich den aus tatsächlichen Gründen schwierigen Fall beschrieben. Selbst bei eindeutiger Rechtslage kann hier kein gerechtes Urteil entstehen, da die Sachlage unklar ist. (Ein interessantes Beispiel


Zitat von Roban:Folglich müßten wir nur dafür sorgen, daß die Legislative, die Exekutive und die Judikative den Willen des Volkes verwirklichen. Und der spiegelt sich in unseren demokratisch gemeinten Gesetzen wider und kann sich auch mit diesen verwirklichen lassen.

Die Crux ist, dass Demokratie und Rechtsstaat Antipoden sind. Sie passen nicht zusammen.
Das Grundgesetz sieht unabhängige Richter vor, die allein dem Gesetz unterworfen sind. Es herrscht nicht das Volk, sondern das Gesetz.
Es ging der deutschen Justiz nie darum, einen "Volkswillen" durchzusetzen. (Anders als z. B. bei den Geschworenen-Gerichten, wie sie aus amerikanischen Filmen bekannt sind.)

Was die Teleologie der Gesetzgebung betrifft: Ja, der Gesetzgeber hat sich da schon etwas bei gedacht, aber das liegt der Gegenwart mitunter fern. Die Grundzüge unseres Rechtssystems stammen aus dem Kaiserreich. Die Gesetze sind so alt, dass ihren alten, ursprünglichen Zwecke geradezu geschmacklos sind. Und demokratisch gemeint, sind die wenigsten Gesetze.

Roban
gesperrt

Benutzeravatar
 
Beiträge: 175
Registriert: 08.02.2006
Mo 28. Feb 2011, 22:50 - Beitrag #6

Zitat von Maglor:Vergleiche sind doch genau das: Sie machen alle Beteiligten mehr oder minder glücklich. Beim Vergleich geht es nicht um eine allgemein gültige Regelung sondern um die gütliche Einigung der Parteien.
Um Gerechtigkeit zu üben müsste der Richter den Sachverhalt bis ins kleinste der Detail kennen. Das tut er aber nicht, da er nicht gottgleicher Erzähler eines Roman ist und die Möglichkeit des unumstößliches Gottesurteils steht nicht mehr zur Verfügung. Er hat nur die Akten und die Aussagen.
Ein klares, eindeutiges Bild entsteht da nicht immer, sonst wäre die Sache ja nicht streitig. Da geht es auch gar nicht um die durchsetzungen einer absoluten Gerechtigkeit, sondern allein um die Auflösung des Streites. (Ironischerweise versuchen Richter einen Rechtsstreit so schnell wie möglich zu beenden - egal mit welchem Ergebnis.)
Da habe ich ich den aus tatsächlichen Gründen schwierigen Fall beschrieben. Selbst bei eindeutiger Rechtslage kann hier kein gerechtes Urteil entstehen, da die Sachlage unklar ist. (Ein interessantes Beispiel
[indent]Zitat von Roban
Folglich müßten wir nur dafür sorgen, daß die Legislative, die Exekutive und die Judikative den Willen des Volkes verwirklichen. Und der spiegelt sich in unseren demokratisch gemeinten Gesetzen wider und kann sich auch mit diesen verwirklichen lassen.
[/indent]Die Crux ist, dass Demokratie und Rechtsstaat Antipoden sind. Sie passen nicht zusammen.
Das Grundgesetz sieht unabhängige Richter vor, die allein dem Gesetz unterworfen sind. Es herrscht nicht das Volk, sondern das Gesetz.
Es ging der deutschen Justiz nie darum, einen "Volkswillen" durchzusetzen. (Anders als z. B. bei den Geschworenen-Gerichten, wie sie aus amerikanischen Filmen bekannt sind.)

Was die Teleologie der Gesetzgebung betrifft: Ja, der Gesetzgeber hat sich da schon etwas bei gedacht, aber das liegt der Gegenwart mitunter fern. Die Grundzüge unseres Rechtssystems stammen aus dem Kaiserreich. Die Gesetze sind so alt, dass ihren alten, ursprünglichen Zwecke geradezu geschmacklos sind. Und demokratisch
gemeint, sind die wenigsten Gesetze.


Das hört sich alles so an, als könnten wir komplett auf Juristen verzichten. Wäre eine enorme Einsparung. Denn was das Ölkännchen Justiz mächtigen Scherenspreizern alles ermöglicht, ist ja nicht wenig ...

Alles lassen, wie es ist, weil das alle mehr oder weniger glücklich macht, wäre doch eine tolle Methode, mit der wir uns Politiker und sonst noch vieles vom Hals schaffen könnten ...

Irgendwie scheint da was nicht zu stimmen.

Vielleicht das hier:

Richter sindzwar DEM GESETZE unterworfen, also der Gesamtheit aller Regeln. Die aber sollen den Willen des Volkes verwirklichen, also ein friedliches Miteinander und Nebeneinander. Ich glaube, man kann auch "Demokratie" dazu sagen, auch wenn die jetzt noch mehr wie eine Oligarchie geregelt ist in der Gewißheit, alles würde so funktionieren, wie es geplant ist. Leider benehmen sich viele in der Szene, die alle Macht verwaltet, so, als würden ich §§ ganz von selbst um alles kümmern, als wären Bürger in sich gekrümmte Signa Seperationis, die nur ein bißchen rumhüpfen müßten, um glücklich zu werden.

Bist Du Jurist oder studierts Jura?

[align=right]Ach vielen Dank auch noch janw für die Umbenennung des Threads.
Wenn Du jetzt noch Rechtsprechung titelst, muß ich
nicht ständig "Teufel§cheisse" denken.[/align]


Zurück zu Politik & Geschichte

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste

cron