im Rahmen der EKD gilt derzeit ein entschiedenes und klares "na ja, vielleicht unter Umständen möglicherweise", das in der praktischen Diffamierung homosexueller Menschen dem üblichen Sammelsurium von Vorurteilen, wie sie auch unabhängig von religiösen Überzeugungen der Homosexualität entgegen schlagen, entspricht; das klare "Homosexualität ist Sünde und ihr landet in der Hölle" bleibt den Freikirchen vorbehalten - in einer freikirchlichen Gemeinde kann ein/e Homosexuelle/r nur getarnt Mitglied bleiben, der Druck wird sonst in kürzester Zeit extrem (bei einem befreundeten lesbischen Paar selbst unmittelbar miterlebt, und von mehreren befreundeten Schwulen über andere Vorfälle bis hin zum Selbstmord informiert worden). In der EKD verweigert man einfach die Öffentlichkeit^^
Das entschiedene und klare "na ja, vielleicht unter Umständen möglicherweise" basiert auf fürchterlich verwickelten theologisch-seelsorgerischen Gedankengängen, geringfügig gefaltet über den Zwiespalt, dass man sich nicht wirklich lächerlich machen, andererseits aber auch nicht zu viele Gläubige verprellen will. So heißt es in der vom Rat der EKD bereits 1996 veröffentlichten Orientierungshilfe "Mit Spannungen leben"
Homosexuell geprägten Menschen ist in ihrer besonderen Situation "Zuspruch und Anspruch Gottes nahe zu bringen und die Annahme des Menschen durch den barmherzigen Gott bezeugen. Das schließt die Fürbitte um Gottes Schutz und Geleit mit ein."
Die Orientierungshilfe weist diese Aufgabe der geistlichen Begleitung durch andere Christen insbesondere der Seelsorge und der damit gegebenen Intimität zu und spricht sich dafür aus, sich in diesem Rahmen der Bitte um eine Segnung der beteiligten Menschen nicht zu entziehen.
Kirchliche Segenshandlungen an markanten Übergangsstellen des Lebens dienen dazu, Menschen der "Einwilligung Gottes" (S. Kierkegaard) im Blick auf den vor ihnen liegenden Lebensabschnitt zu vergewissern und ihnen Gottes Geleit und Beistand zuzusprechen. Die Kirche kann nicht jeder Bitte um eine Segenshandlung entsprechen. Sie muss prüfen, ob sie sich von ihrem Verständnis des Willens Gottes her ermächtigt sieht, für die jeweilige Situation die Einwilligung, das Geleit und den Beistand Gottes zuzusprechen. Für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften kann jedoch eine Übereinstimmung mit dem Willen Gottes aufgrund von Schrift und Bekenntnis so nicht behauptet werden. Darum wird ausdrücklich festgestellt: "Die Segnung einer homosexuellen Partnerschaft kann nicht zugelassen werden."
Die Segnung im Rahmen eines Gottesdienstes vorzunehmen kann wegen der Gefahr von Missverständnissen nicht befürwortet werden. Ein gesonderter Kasualgottesdienst ist darum ausgeschlossen.
http://www.ekd.de/homosexualitaet/einfuehrung.html (fett von mir)
also sprich, wenn es niemand sieht, im Rahmen der "Intimität" einer seelsorgerischen Situation, dann ist es uns egal, offiziell aber: nein.
Diese Regelung wurde im Laufe der Zeit aufgeweicht und in der Praxis den einzelnen Gliedkirchen überlassen. Von 14 Gliedkirchen gewähren derzeit neun gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften auch öffentliche Segnungen, fünf nur im Rahmen "intimer" Seelsorge. Das ist allerdings eine
laissez faire-Geschichte; ganz offiziell (von oben her) stellt auch die EKD fest, dass das Ausleben von Homosexualität nicht gottgewollt und damit Sünde ist, sie geht nur großzügiger damit um als die Freikirchen oder die KKD.