Zitat von Ipsissimus:sehen die damaligen Befürworter der Todesstrafe das immer noch so?
Ich fürchte, von denen ist keiner mehr aktiv genug, um dir zu antworten. ]Original[/url] ab.
Sinnvoll ist diese Regelung zu "Offizialdelikten" (ist das äquivalent zum umgangsprachlichen "Kapitalverbrechen", enger, weiter, oder überlappend?) vermutlich vor allem, weil sie das Gewalt- und Justizmonopol des Staates bekräftigt und den Selbstjustiz- und Rachegedanken, der bei direkt erstrittenen Ausgleichszahlungen trotz der Vermittlung über Gericht stets mitschwingen dürfte, zurückdrängt.