Ein Kindesmissbrauch, in dem ein Kind gezeugt wird, ist wohl einer der wenigen Fälle, wo die Beweislage eindeutig ist. Eine Vergewaltigung, bei der Gewalt angewendet wurde und die unverzüglich angezeigt wurde, ist zumindest nahe dran. Viele andere Fälle basieren aber rein auf der Aussage des Opfers. Eine Verurteilung nur auf dieser aufzubauen ist immer schwierig - ohne Zeugenaussage vor Gericht unmöglich. Wie willst du gerichtsmedizinisch einen frewilligen Sexualverkehr von einem unter Drohungen geschehenen unterscheiden, besonders wenn die Anzeige Monate später geschah?
Erwachsene (nicht geistig Behinderte) wissen immerhin selbst, ob sie vergewaltigt wurden oder nicht und man könnte vielleicht mit höherer Strafe bei Falschanzeigen dafür sorgen, dass in anderen Fällen eine Verurteilung von Vergewaltigern leichter möglich ist. Bei lange zurückliegendem Kindesmissbrauch ist den Kindern selbst manchmal kaum klar, ob sie missbraucht wurden oder nicht...
Wie gesagt, ich verstehe deinen Zorn über den ungesühnten Kindesmissbrauch. Aber wäre er so viel geringer bei einem ungesühnten Totschlag? Oder sollte man bei beidem die Verjährung verlängern?
Edit: Das muss alles als kalt und mitleidslos erscheinen...und selbst wenn es das ist: Mitleid macht nicht die beste Politik.