So Leute, jetzt wird es heiß.
Was ich gestern in der Schule von einem Suchtberater gelernt habe, läßt meine Haare aufrecht stehen.
Folgendes:
0,5 Promille sind erlaubt wenn einer sich ans Steuer setzt. Moment ( Aufzeichnungen hole)
...Grenzwert der Verträglichkeit = Jugendliche pro Woche männl. 50-60g E
" " " weibl. 30-40g E
Erwachsene männl. 160 - 180g E
weibl. 140 - 160 E
E = Reinalkohol - hierbei handelt es sich um die Menge des Reinalkohols, der pro Woche vertragen wird!!!
Nun einzeln - wieviel Reinalkohol ist denn in den Trinkmengen verschiedener Alkoholischer Getränke?
z.B Eierlikör 20 %- 40g = 6,4g E
Korn 32 %- 40g = 10,2g E
Bier 4,2%- 500g= 19,6g E
Das sind mit einer speziellen Formel errechnete Werte - Hier die Formel:
Trinkmenge mal % te : 100 X 0,8 = Reinalkohol
So - nun fällt mir Wirtschafts und Sozialkunde ein, wobei wir gerade die Grundrechte behandeln:
Da steht, dass jeder Bürger ein Recht auf Unversehrheit hat.
Doch wie will der Staat mit seinen Gesetzen dieses Grundrecht durchsetzen, wenn sich so ein Mensch nach ca 4 Doppelkorn ans Steuer setzen darf???
Hiebei möchte ich noch sagen, dass bereits bei 0,3 Promille die Hörfähigkeit nachlässt.
Und wichtig wäre noch die Information,[B] dass In einer Stunde höchstens 10-12g Reinalkohol abgebaut werden können - was einem Promille entspricht.[/B]
So - welche Beweggründe hat das Ministerium für Verkehrssicherheit, diese 0,5 Promille zu gestatten?
Ist es die Ankurbelung der natürlichen Auslese? Haben wir eine zu große Bevölkerungsdichte?
Oder sitzen vielleicht an der Basis ( Politik) Menschen die die Finger nicht vom Alkohol lassen können - selbst am Steuer nicht?
Ich bitte sehr um Eure Meinung dazu.
Glaubt mir - nach einem Glas Wein ist bei mir Zick - denn dann fange ich schon an dusslig zu schwatzen und Dinge umzuschuppsen.