Ich weiß nicht, ob ich die Ehefrau hier entscheiden lassen wollte. Wenn sie derzeit nicht vor abgrundtiefer Trauer halb irre ist, dürfte sie vor Rachephantasien toben, beides nicht unbedingt die besten Voraussetzungen für eine angemessene Abwägung.
Ich sehe das so: der Selbstmordversuch des Mannes ist in diesem Kontext das Eingeständnis, absolute und irreversible Scheiße gebaut zu haben, für die es im Grunde keine Entschuldigung geben kann. Er versucht, diesem Urteil zuvor zu kommen, scheitert bislang aber damit. Was würde es also bringen, ihn zurück zu holen, wenn das medizinisch noch möglich ist? Denkbare Gründe wären, dass der Wert abstrakter Gerechtigkeit so hoch angesetzt wird, dass die Selbstbestrafung des Mannes ausschließlich als illegitime Flucht aufgefasst wird, desweiteren ein sehr realer Strafgedanke an der Grenze zur Rache.
Aber vielleicht die wichtigste Frage: Er wollte sich nicht stellen, aber vielleicht hat die Frau ein Recht darauf, dass er sich ihr stellt, sehr viel später, dass er sich, abgesehen vom gerichtlichen Verfahren, vor allem vor ihr, der Mutter zu rechtfertigen hat. Das ist zweifellos eine begründete Forderung, aber gerade deswegen ist die Abwägung zwischen diesem Recht der Frau, und dem einfachen Mitleid mit einem verpfuschten Leben, das seine Konsequenzen flieht, aus meinen Augen so schwierig.
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