Ob der Gutachter wohl Drogen genommen hatte?

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Ipsissimus
Dämmerung
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Fr 13. Jul 2012, 15:55 - Beitrag #1

Ob der Gutachter wohl Drogen genommen hatte?


Lykurg
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Fr 13. Jul 2012, 16:25 - Beitrag #2

Angesichts dieser Zeilen wundere ich mich, daß über den Antrag, den Gutachter zu entpflichten, nicht unverzüglich entschieden werden konnte. Schon ein heftiger Fall, ja. Drogen - oder eine sonstige tiefgreifende Lebenskrise, Burnout in schwerster Form, aber selbst dann müßte er ja für das ausgebildet sein, was er macht, und die entsprechenden Rückfragen beantworten können. Nebenbei dann natürlich auch hochproblematisch, daß das in dieser Form in der Presse landet - der Mann ist vernichtet.

Traitor
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Fr 13. Jul 2012, 23:40 - Beitrag #3

Um hier nicht Bild-Methoden zu verfallen, sollte man über Alternativerklärungen nachdenken. Das Zitat "Ich habe ja selber eingeräumt, dass es Defizite gab, wie es die ja auch geben musste." könnte darauf hindeuten, dass er gegen seinen Willen zu dem Gutachten aufgefordert wurde, aus irgendwelchen professionellen oder privaten Gründen eigentlich auf keinen Fall eines abgeben wollte, durch allgemeine Berufspflicht oder mehr oder weniger obskure Paragraphen aber gezwungen war, es doch zu tun, und nun durch quasi-Arbeitsverweigerung versuchte, das Verfahren oder zumindest seinen Teil daran zu sabotieren.
Wahrscheinlich klingt das zwar nicht, aber, hm, im Zweifel für den Gutachter? ;)

Dass das so in der Presse landet, ist wirklich etwas seltsam, hätte das nicht eine nichtöffentliche Sitzung sein müssen? Oder sind nur die Teile nicht zur Veröffentlichung bestimmt, die dem Angeklagten zum Nachteil gereichen? Aber wenn der Gutachter irgendetwas an diesem vernichtenden Auszug richtigzustellen hat, geht er damit ja hoffentlich auch an die Öffentlichkeit...

Lykurg
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Sa 14. Jul 2012, 01:26 - Beitrag #4

Wenn er damit eine bestimmte Strategie verfolgt hätte, etwa das Verfahren zu torpedieren, wäre dennoch anzunehmen gewesen, daß er seinen eigenen Ruf besser schützt. Welches Gericht wird ihn noch beschäftigen, nach diesem Artikel samt vollständiger Nennung von Namen und Arbeitsplatz? Wie soll er auch dort noch ernstgenommen werden nach so einem Totalverriß?

Die Formulierung "wie es die ja auch geben mußte" ließ mich auch stutzen. Er könnte auch kurzfristig eingesprungen sein oder ähnliches - aber würde das Gericht sich nicht eher vertagen als sowas herbeizuführen?

Öffentlichkeit/Nichtöffentlichkeit hängt von der jeweiligen Entscheidung des Richters ab, der das Publikum in bestimmten Fällen vor die Tür schicken kann. Höchstwahrscheinlich können die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft das beantragen. Grundsätzlich haben Prozesse aber öffentlich stattzufinden.

janw
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Sa 14. Jul 2012, 01:27 - Beitrag #5

Zitat von Lykurg:Angesichts dieser Zeilen wundere ich mich, daß über den Antrag, den Gutachter zu entpflichten, nicht unverzüglich entschieden werden konnte.

Ich vermute mal, daß dem Richter das Gutachten vielleicht komisch vorkam - leitender Psychologe in einer Anstalt und so etwas, da muss eine Erklärung her]in dubio pro reo[/I] gegen eine Sicherungsverwahrung entschieden werden müssen.

Daß die Sache in die Medien gekommen ist, liegt denke ich einfach daran, daß Verfahren wie diese öffentlich verhandelt werden können.

Lykurg
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Sa 14. Jul 2012, 07:50 - Beitrag #6

Nö, in meinen Augen müßte die Zurückweisung eines Gutachtens aus eklatanten formalen bzw. qualitativen Mängeln die sofortige Berufung eines neuen Gutachters ermöglichen, ohne eine Entscheidung in der Sache zu bedeuten.

Öffentlich verhandelt werden müssen, wenn der Richter nicht anderes beschließt. Und mitstenographieren ist ausdrücklich erlaubt. Trotzdem erstaunlich, daß der Dialog so wörtlich im Blatt landete. Und ich denke, ich hätte den Gutachter anonymisiert, schon um mir nichts vorwerfen zu müssen, wenn er sich was antut (ich hatte es im Weiteren zunächst getan, aber da er in allen Artikeln genannt wird, habe ich es in den Zitaten nicht rausgenommen, darauf kommt es nun eh nicht mehr an[size=84])[/size].

Edit: Sat1 Bayern hilft weiter:
Also einfach einen neuen Gutachter hinzuziehen, oder? Nein. Es ist vorgeschrieben, dass ein Sachverständiger weite Teile der Beweisaufnahme mitverfolgen muss, um ein Gutachten zu erstellen. Also müsste der Prozess neu aufgerollt werden. Nachdem Michael W. seine Haftstrafe seit Februar 2012 verbüsst hat ist fraglich, wie lange er überhaupt noch festgehalten werden kann. Vorerst bleibt er aber hinter Gittern: Die Jugendkammer des Landgerichts lehnte einen entsprechenden Antrag der Verteidigung heute ab: “Beim gegenwärtigen Erkenntnisstand ist der Unterbringungsbefehl aufrechtzuerhalten”, sagte der vorsitzende Richter.


Edit2: Nach weiterer Lektüre vermute ich, daß die Aussagen Gutachter A.s zu den Schwächen seines eigenen Gutachtens darauf beruhen, daß er es nur aus den Akten erstellen konnte. Der Angeklagte hat nur mit einem der drei Gutachter Gespräche geführt, die anderen aber verweigert und die Gefängnispsychiater, die ihn in den letzten Jahren behandelten, nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden. (Einer von denen hatte vor zwei Jahren wegen hoher Rückfallgefahr Hafterleichterungen abgelehnt; der, der jetzt mit ihm reden durfte, ist für Freilassung, sieht aber ebenfalls eine "mittelgradige Rückfallgefahr".) Dementsprechend konnten die beiden Gutachten, die Sicherungsverwahrung befürworten, nur aus den Akten erstellt werden, und vermutlich bezieht sich A. darauf. Trotzdem eine erschreckend schwache Leistung (für den "Hausgutachter" des Augsburger Landgerichts müßte das doch häufiger vorkommen?), wie auch der Verteidiger kommentierte: "Meine Sekretärin hätte das besser gekonnt."

Edit3: Die Main-Post bringt auch nochmal weiter, hier sieht es wieder schlechter für den Gutachter aus, als ich zuletzt vermutete:
Adorf stöhnte am Ende der Befragung: „Warum habe ich mir das angetan?“ Am Freitag sagte er auf Nachfrage gegenüber dieser Zeitung: Dieses Zitat sei aus dem Zusammenhang gerissen. „Nicht, dass es mir zu viel ist. Aber wenn ich gewusst hätte, wie groß die Fülle der Akten ist, würde ich es mir überlegen.“ Zur Kritik an seinem Gutachten wollte er sich nicht äußern. „Das ist ein laufendes Verfahren.“

Edit4: Absolut lächerlich dagegen - wie zu erwarten - die Darstellung der Bild, die natürlich um jeden Preis die Glaubwürdigkeit des Gutachters erhalten will, um den Täter möglichst lang hinter Gittern zu belassen. Über die Kürze und inhaltliche Schwäche des Gutachtens findet sich in Bild kein Wort, dagegen wird es bekräftigend zitiert und seine Kritik anders 'begründet':
Die Gutachter-Schlacht ist in vollem Gange. Richter Lenart Hoesch wird von Stunde zu Stunde ratloser. Prof. Kury fuhr er gestern an: „Haben Sie nicht einige Dinge unkritisch übernommen, die Ihnen Herr W. erzählt hat?“ W.‘s Verteidiger Adam Ahmed dagegen flippte bei Dr. Adorf aus: „Das ist kein Gutachten, das ist gar nichts. Das kann auch meine Sekretärin!“ Grund für Ahmeds Wut war eine neue Hypothese zum Messer-Mord an Vanessa: „Das Eindringen in ein fremdes Haus um Mitternacht kann sexuell stimulierend wirken“, sagt Gutachter Pantelis Adorf. Die Reaktion von W.: Hämisches Grinsen und heftiges Kopfschütteln. Prozess-Fortsetzung am 11. Juli.

janw
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Sa 14. Jul 2012, 11:00 - Beitrag #7

Das heißt in Summa, daß der Gutachter den Fall nur aus den Akten und der Beweisaufnahme im laufenden Prozess erschließen konnte und dementsprechend zu einer gewissen Aufweitung des Betrachtungsraumes möglicher Motive und Szenarien gezwungen war, zugleich aber nicht in der Lage war, dies zu vermitteln. Das Gericht ist prozessstrukturell an ihn gebunden, ihm bleibt nichts anderes, als dem Gutachter nach Möglichkeit zu besserer Vemittlungsqualität zu verhelfen.

Noch unbetrachtet die Möglichkeit, daß die prozessstrukturelle Bindung verfahrenstaktisch genutzt werden könnte.

Maglor
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Sa 14. Jul 2012, 11:07 - Beitrag #8

Zitat von Lykurg:Öffentlichkeit/Nichtöffentlichkeit hängt von der jeweiligen Entscheidung des Richters ab, der das Publikum in bestimmten Fällen vor die Tür schicken kann. Höchstwahrscheinlich können die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft das beantragen. Grundsätzlich haben Prozesse aber öffentlich stattzufinden.

Netter Versuch, aber da der Täter zur Tatzeit 19 Jahre alt war, gilt das Jugendgerichtsgesetz. Für den Heranwachsenden (18 - 21) gilt jedoch der Öffentlichkeitsgrundsatz wie im Erwachsenenstrafrecht.

Bei den psychiatrischen Gutachtern handelt es sich in der Regel um von der Schweigepflicht entbundende, behandelnde Ärzte. Zusätzlich werden weitere Gutachter bestellt.
Wenn der Betroffene seine Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbindet, gibt es für den Gutachter keinen Input. Sinnvoller Output ist dann auch nicht zu erwarten. Nach Aktenlage bleibt bzgl. der Psyche alles beim Altem.

Ansonsten glaube ich nicht, dass der Sachverständiger peinlich befragt wurde, obwohl rechtsstaatliche Grundsätze bei der Verhandlung über Sicherheitsverwahrung nur eine untergeordnete Rolle spielen dürften. :crazy:

Lykurg
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Sa 14. Jul 2012, 11:22 - Beitrag #9

Gilt es für das aktuelle Verfahren wirklich immer noch bzw. wieder, Maglor? Inzwischen ist er ja längst volljährig, Gesetze, die dem Schutz eines Jugendlichen dienen sollen, sollten nicht mehr erforderlich sein. Die offensichtliche Anwesenheit von Journalisten im Verfahren deutet jedenfalls darauf hin, daß es nicht so gehandhabt wird.

Aber ja, man hätte ihm wenigstens die Instrumente zeigen können, vielleicht hätte das seinem Gedächtnis auf die Sprünge geholfen. Bild

janw, das sehe ich genauso. Der Gutachter hätte auch genau das vermitteln können; der geschilderte Nachtrag und die Antworten bei seiner Vernehmung wirken aber völlig ziel- und hilflos. Nun ja, möglicherweise hat er wirklich viel anderes zu tun, und es mag ein Haufen Akten sein; trotzdem, für genau sowas wird er dann im Zweifel freigestellt bzw. bezahlt; Gutachter Kury hatte immerhin Zeit für 19 Stunden Gespräche an sechs Tagen, in der Zeit kann man auch einige Akten lesen.

janw
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Sa 14. Jul 2012, 11:36 - Beitrag #10

Maglor, gelten die Vorbehalte des Jugendstrafrechts auch bei Prozessen wie diesem, die etwas Nachgelagertes regeln? Der Täter ist nach Jugendstrafrecht verurteilt und hat seine Haftstrafe abgesessen, hier geht es jetzt um die Frage einer anschließenden Sicherungsverwahrung des nun nicht mehr Jugendlichen.

Bezüglich in dubio... hast Du natürlich recht, ich hatte nur keinen passenderen Ausdruck zur Hand. Es ist halt so jetzt, daß der Mann entlassen werden müsste, wenn nicht klar für eine fortbestehende Gefährlichkeit befunden werden würde oder nicht zumindest ein diese Frage klärendes Urteil zeitlich absehbar wäre. Ein Neuaufrollen des Verfahrens würde ein Urteil in unbestimmte Zeit verlagern, weshalb der Mann dann zwischenzeitlich zu entlassen wäre.

Maglor
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Sa 14. Jul 2012, 11:36 - Beitrag #11

Zitat von Lykurg:Gilt es für das aktuelle Verfahren wirklich immer noch bzw. wieder, Maglor? Inzwischen ist er ja längst volljährig, Gesetze, die dem Schutz eines Jugendlichen dienen sollen, sollten nicht mehr erforderlich sein.

Die Anwendung der Jugendstrafrechts hängt allein vom Alter zum Tatzeitpunkt ab, siehe § 1 JGG. Das Verfahren ist öffentlich, da der Täter bereits zum Tatzeitpunkt über 18 - d. h. Heranwachsender im Sinne des Strafrechtes - war.
Bei Heranwachsenden wird allerdings im Einzelfall geprüft, ob Jugend- oder Erwachsenenstraftrecht angewendet wird. Hier wäre also beides möglich, je nach dem, wie der Richter die Persönlichkeit des Täters eingeschätzt hat. Der Täter wurde jedoch nach Jugendrecht verurteilt. Das Verfahren um die Sicherheitsverwahrung wird sich dem wohl anschlißen müssen.

009
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Mo 17. Dez 2012, 01:52 - Beitrag #12

So mancher Gutachter produziert offensichtlich gern mal etwas, was eher ein Schlechtachten ist.
Zwei mir persönlich im Detail bekannte Fälle aus dem privaten Umfeld:
- ein Schlechtachter lehnte die Feststellung einer Schwerbehinderung beim männlichen Antragsteller bzw. Kläger vor dem Sozialgericht ab; in seinem Gutachten berief er auch auf beigefügte Unterlagen. Ganz konkret auch die einer nicht verfahrensbeteiligten Dame ganz anderen Alters und wie den unfreiwillig offenbarte Unterlagen trivial zu entnehmen irreversibel querschnittsgelähmt.
Einige Zeit nach dieser Höchstleistung kam ich nochmal an der Praxiaadresse vorbei. Es war kein Arztschild mehr zu sehen...
- ein anderer unwilliger nahm den gerichtlichen Auftrag an, untersuchte auch die Patientin, erstellte dann aber kein Gutachten. Gericht mahnte, mahnte erneut, setzte ein sagenhaftes Ordnungsgeld von 150.- fest,d as wurde gezahlt, nichts passierte, wieder gemahnt, wieder nix, dann Ordnungsgeld 1.500.-, wurde gezahlt und richtig, nichts passierte (von der Lage der Praxis, ihrer Ausstattung und dem Fahrzeug des Gutachters ist zu schließen, dass ihn diese Summen nicht ernstlich beeindrucken müssen). Dann mahnte der Richter fast verzweifelt weinerlich erneut und drohte mit m.E. überschaubarem Drohpotential an, den Auftrag zu entziehen und auch die bisherige Untersuchung/Bemühung nicht zu bezahlen.
Je nach befragtem Rechtskundigen wären auch Ordnungsgelder im Bereich mehrerer zehntaudend Euro, ggf. auch mehrfach, ggf, auch zwangsweise Vorführung des Gutachters am Gericht möglich gewesen. Aber der zuständige Richter hat - nasagenwirmal - das Gewaltmonopol des Staates wohl sehr passiv ausgelegt :crazy:

Maglor
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Mo 17. Dez 2012, 22:00 - Beitrag #13

Die Sache mit den Gutachtern ist gar nicht so einfach.
Häufig werden keine natürlichen Personen als Gutachter verpflichtet, sondern Institutionen wie Krankenhäuser oder gleich die ganze rechtsmedizinische Fakultät.

Der Druck, gerade auf die Mediziner ist gering. Die mitunter hohe Gutachtervergütung steckt der Arbeitergeber ein, ebenso die Ordnungsgelder. Die Arbeit hat der Mensch, der eigentlich viel lieber seinem Helfersyndrom als Arzt nachgehen würde, als seitenweise sinnfreie Gutachten herauszukloppen. Die Aufträge als Gutachter sind eine unliebsame Störung seiner eigentlichen Tätigkeit, nicht zuletzt wegen der mit Gerichtsverhandlungen verbundenen Reisetätigkeit und der branchenüblichen Überforderung.

Bei den "echten Gutachter" sieht das natürlich wieder anders. Die haben dann zum Ausgleich keine Ahnung von der Sache und entscheiden plump nach Aktenlage.
Da ich auch schon ein paar "Gutachten" über die eigene Person gelesen habe, kann ich leider nur vermuten, dass dort all zu oft mit Copy-Past gearbeitet wird. Bevorzugt werden die Informationen aus den spärlichen Akten gezogen, während neueres Material meist gar nicht erst entsteht.

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Di 18. Dez 2012, 00:24 - Beitrag #14

In den beiden von mir erwähnten Fällen, waren es Mediziner, die in eigener Kassen-/Privatpraxis tätig waren und auf Anfrage des Gerichtes sich zu den Gutachten bereit erklärten und jeweils auch die zu begutachtenden untersuchten und mit vorhandenen Unterlagen "gefüttert" wurden. Besonders im zweiten Fall bliebt fraglich, wieso die offenbar vorhandene Möglichkeit, den Auftrag zurückzugeben, nicht genutzt wurde.
Im ersten Fall lagen zwischen Gericht und Praxis wenige Bahnstationen, im zweiten Fall die Strecke zur nöchsten Stadt, jedoch war nicht wirklich damit zu rechnen, dass der Gutachter vor Gericht auftreten muss.

Gutachter, die nur Gutachten betrachten, müssen zB bei den Landschaftsverbänden teils wohl "nur" Grundwissen und etwas detektivische Neigung haben, da es vor allem wohl auch darum geht, nach Aktenlage zu prüfen, ob das Gutachten medizinisch so sein kann. Verhindert werden sollen wohl Gefälligkeitsgutachten, die die in dem Fall Rentenbhörde, die ja eher Juristen als Mediziner beschäftigt, selber nicht so leicht enttarnen kann. Medeziner tun sich da dann bspw. leichter, wenns ie sagen können "das vom Pat. vorliegende Rüntgenbild kann nach gesichertem medizinischen Wissensstand nur ein Ausschlußkriterium zu dem von Pat. geschilderten und Gutachter bestötigten Symptomen sein".


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