Es gibt unterschiedliche Abstufungen: Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sonstige Kindesmisshandlung ...
Die Vermengung des ganzen entspricht dem Zeitgeist. Was in den in den 50er oder 60er Jahren noch als normal oder wenigstens naja nicht unsittlich galt, gilt heute als tief pervers und gefährlich.
Damals dürften Eltern ihre Kinder noch schlagen etc.
Die bisher dargelegten Vorfälle und Ausbrüche wie quasi erzwungene Umarmungen, Küsse und unangemesse oder auch diffuse Behandlung können nicht als sexueller Missbrauch, schon gar nicht als Vergewaltigung gelten, sondern eben als irgend etwas anderes.
Küsse auf den Mund sind weder eine Vergewaltigung noch sexueller Missbrauch, zwischen Tochter und Vater vielleicht nicht einmal unangemessen.
Eine juristische Aufarbeitung wird es nie geben. Gegen Tote wird nicht ermittelt. Am Mythos Klaus Kinski wird das sicherlich nichts ändern. Der Ruf war schon zu Lebzeiten entsprechend ruiniert. Überraschend wäre plötzlicher und ungenierter Anstieg der Verkaufszahlen von Kinski-Filmen sicher nicht.
