Katinka3, wie auch Traitor schon sagte, gehen verschiedene Menschen sicher unterschiedlich damit um. An anderer Stelle las ich Kommentare von Leuten, die angeben, als früheres Samenspendekinde ihren biologischen Vater nicht zu kennen und damit keine Schwierigkeiten zu haben.
Die Grausamkeit, die es für manche sicher bedeuten mag, ihren Vater nicht zu kennen, wäre abzuwägen gegen die Situation von kinderlosen Paaren, die unbedingt ein eigenes Kind haben wollen. Die Anonymität der Spende schützt ja auch sie vor dem Bewußtsein der Fremdheit und der Möglichkeit späterer Ansprüche auf das Kind.
009, die anwaltliche Erklärung finde ich sehr dürr - da steht für mich quasi Aussage gegen Aussage, und es ist schon interessant, wie gegenläufig die Spiegel-Darstellung ist, die ja ihrerseits schon gefiltert sein sollte. Aber ja, hier wird jedenfalls eine weitere Verhandlung in der nächsten Instanz erforderlich.
Zitat von Traitor:Fair wären aber eigentlich klare Geheimhaltungsregeln, sprich kein Öffentlichmachen gegenüber Dritten, bewehrt mit hohen Vertragsstrafen.
'Dritte' würden nach meinem Verständnis auch das Kind beinhalten, meinst du das genauso? Aber wäre damit nicht die Auskunft ganz simpel käuflich?
Ich schätze das etwas anders ein, für mich sollte der Anonymitätswunsch in bereits oben genanntem beiderseitigem Interesse unbedingt gewahrt bleiben. Alles andere würde das Spendewesen 'austrocknen' und wäre insbesondere rückwirkend, für bis zum jetzigen Zeitpunkt abgegebene anonyme Spenden, ein massiver Vertragsbruch.
Ein Szenario, das Vielfachspender problematisiert und die Auskunft wünschenswert erscheinen läßt, ist die Möglichkeit von unbewußtem Inzest (mal wieder ein Romanthema?) - aber diese Befürchtung läßt sich auch per DNA-Vergleich ausschließen, ohne den (potentiell gemeinsamen) Vater benennen zu können.
Padreic, das stimmt zwar, der Artikel sagte aber auch, daß die Gutachterin auch mindestens eine nachweislich gefälschte Unterschrift zunächst als echt beurteilt hatte. Die Gegnerin hat anscheinend sogar mehrere Fälschungen zugegeben. Insofern traue ich dem graphologischen Gutachten nicht. Darüber hinaus wissen wir nicht, was die einzelnen Unterschriften jeweils besagten. In den ersten, zweifellos von ihm selbst geleisteten mag es um seine persönlichen Daten, den Vertrag über die Lagerung von Sperma über ein Jahr (!), vielleicht auch noch eine Verlängerung, eine Information über medizinische Risiken oder was auch immer gegangen sein. Wieviele von den späteren Unterschriften über Verlängerung und Befruchtung dann noch von ihm stammen, und was für welche, ist unklar, aber ich sehe nicht, wie das Gericht zur Auffassung kommen kann, die Zwillinge seien mit seinem Einverständnis gezeugt worden, wenn mehrere dafür erforderliche Unterschriften nachweislich gefälscht waren.