Freihandelsschiedsgerichte

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Traitor
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So 16. Jun 2013, 14:07 - Beitrag #1

Freihandelsschiedsgerichte

Ein Artikel im Freitag, der mich mangels Hintergrundwissen etwas ratlos zurücklässt.

Auf den ersten Blick wäre meine Interpretation, dass nicht die Existenz dieser ominösen Schiedsgerichte an sich das Problem ist, da es ja beispielsweise mit Verstaatlichungen absolut legitime Fälle gibt, in denen dies die angemessenste Instanz zu sein scheint. (Obwohl ein UN-seitiges Handelsgericht besser wäre.) Sondern eher, dass, wer auch immer in diesen Gerichten sitzt, Willkürentscheidungen trifft, die den Gesetzen der Mitgliedsländer und dem gesunden Menschenverstand eklatant widersprechen. Müssten dann aber diese Entscheidungen nicht vor regulären Gerichten anfechtbar sein? Oder sind die Verträge so stark immunisiert, dass man sie nur im ganzen als verfassungswidrig anklagen könnte?

Lykurg
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So 16. Jun 2013, 15:04 - Beitrag #2

Das klingt ja tatsächlich haarsträubend - dem gesunden Menschenverstand nach höchstgradig ungerechte Urteile zu völlig irrsinnigen Kosten. Ich frage mich, ob eine solche Vielzahl von Verträgen grob fehlerhaft ist, daß die Firmen diese Lücken ausnutzen können, ob Fälschung von Verträgen so üblich ist, wie dies den Anschein erweckt, oder wie es sonst zu einer solchen Schieflage kommen kann. Hintergrundkenntnisse fehlen mir leider ebenfalls.

Ipsissimus
Dämmerung
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So 16. Jun 2013, 15:11 - Beitrag #3

das nennt sich "freie Marktwirtschaft" und ist das Allheilmittel, mit dem alle Probleme der Menschheit gelöst werden können, solange man die Konzerne nur machen lässt

Traitor
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So 16. Jun 2013, 16:06 - Beitrag #4

Nein, freie Marktwirtschaft ist das eben nicht. In der wären die armen kleinen "durch staatliche Handlungen diskriminierten" Konzerne ja schutzlos den bösen Staaten ausgeliefert. Im Gegenteil eine fehlgeleitete Form von staatlichem Protektionismus, der sich im Glauben, damit seine eigene Wirtschaft vor dem jeweiligen (ebenfalls staatlichen) Vertragspartner zu schützen, eine kontrollfreie Monsterbehörde schafft, die sich dann von findigen Einzelkonzernen zu deren Vorteil und letztlich zum Nachteil beider staatlicher Seiten einspannen lässt. Ob aus Konstruktionsmängeln (also Unfähigkeit der Gründerstaaten), eigener Unfähigkeit oder personeller Verflechtung aka Korruption, wäre zu ergründen.

Ipsissimus
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So 16. Jun 2013, 18:20 - Beitrag #5

och, die Implementierungsweise ist dafür doch völlig belanglos. Ob die Konzerne direkt die Macht haben, oder mittels korrupter oder dummer Staatsorgane, ist für die Konzerne eigentlich unwichtig. Wichtig ist nur, was hinten dabei raus kommt^^ wenn man nicht bemüht ist, die Ehre der Staaten hochzuhalten, ist das verdammt nahe an allem, was freie Marktwirtschaft zu leisten imstande ist^^


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