Es kann politischen oder ideologischen Totalitarismus geben. Für ersteren braucht man Mehrheit und Regierungsgewalt; für letzteren kann (zumindest anfängliche) Splitterhaftigkeit durchaus förderlich sein, trägt zur Entstehung eines "Bewegungs"-Gefühls bei. Bei der SPD, ob in Hamburg oder nicht, sehe ich davon aber nichts. Law&Order ist oft ein Werkzeug und Kennzeichen eines politischen Totalitarismus, aber kein inhaltlich essentieller Teil der dahintersteckenden Ideologien. Genauso kann es ein Werkzeug für andere Ziele sein, und glaubt man manchen Medienanalysen, soll es bei der HSPD hauptsächlich ein Stimmenfangtrick fürs "Bürgertum" sein. Es steht zu hoffen, dass sie sich damit verkalkulieren und auch im "Bürgertum" die Solidarisierung mit den unterdrückten Vierteln stärker ist.
Zitat von Freitag (Jan, nicht der):erklärt den hausgemachten Ausnahmezustand zur Grundlage seiner selbst
Das ist ja eigentlich das Grundkonzept von Ausnahmezuständen; zumindest in der üblichen Lesart dieses Wortes nicht als deskriptiver Begriff für außergewöhnliche Zustände, sondern als juristischer für von oben deklarierte Aufhebung von Grundrechten, ist der immer hausgemacht und ohne eigentliche sachliche Grundlage.
In seiner weiteren (oder, genauer: früheren) Ausführung
Die Polizei bastelt sich diese Umstände selbst, wirkt somit quasi legislativ, macht Politik, anstatt ihr zur Durchsetzung zu verhelfen. Sie schafft durch eine Art institutionalisierter Dauerdemonstration in der willkürlich gefassten Gefahrenzone exakt jene Sicherheitsgefährdung, die sie doch eigentlich einzudämmen vorgibt.
stecken dann aber für mich nicht nachvollziehbare Annahmen, nämlich, dass es in Hamburg gar kein Problem gab. Die linke Krawallszene existiert durchaus (ebenso wie die Rechte, und seltsamerweise wohl immer öfter im Bündnis). Dass sie die Reaktion der Polizei nicht rechtfertigt, heißt noch nicht, dass die Polizei aus dem Nichts heraus handelt. Auch eine "Sicherheitsgefährdung" durch die Polizei ist für mich bisher nicht zu erkennen, die gäbe es erst, wenn sich massive gewaltbereite Gegendemonstrationen provozieren ließen. Eine massive Gefährdung von Staatsvertrauen, Sicherheits
gefühl und Lebensstandard aber durchaus.
Zitat von Lykurg:Ein Polizist braucht für eine Ausweiskontrolle einen "besonderen Grund", kann er den nicht nennen, kann man das Ausweiszeigen vermeiden (wohingegen man allerdings bis zu 1000€ Strafe riskiert, wenn man sich gegen seinen Grund weigert).
Das Strafenrisiko bedeutet doch de facto, dass man doch jederzeit überall beliebig kontrolliert werden kann. Der Polizist kann sich ja immer irgendeinen Grund ausdenken, und wie kann man ohne anwaltliche Beratung in dem Moment abschätzen, ob man mit einem Einspruch dagegen durchkäme? Zudem spätestens die Zurückweisung eines vorgebrachten Grundes vermutlich von hinreichend vielen polizeifreundlichen Gerichten als "besonderer Grund" für Verdächtigkeit gezählt würde...