Wem gehört der Schatz?

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Padreic
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Do 7. Nov 2013, 02:34 - Beitrag #21

Insgesamt muss man wohl tatsächlich zwei verschiedene Arten von "Nazi-Raubkunst" unterscheiden:

    -Durch die Berufsverbote und andere Maßnahmen sind viele Juden und auch andere Leute in wirtschaftliche Not geraten. Dadurch sahen sie sich genötigt, Kunst- und andere Wertgegenstände zu verkaufen. Durch das Überangebot und die Eile, die häufig geboten war, wurden diese häufig weit unter dem vorigen Wert verkauft.

    -Kunstwerke wurden direkt beschlagnahmt. Das geschah beispielsweise en masse in den besetzen Gebieten und primär bei "entarteter" Kunst auch in Deutschland. Teile der Bilder gingen in Staats- oder Privatbesitz der Nazi-Größen über. Teile wurden versteigert.

Die Frage bleibt: Inwieweit hat man falsch gehandelt, wenn man solche Bilder ersteigert hat?

Bei dem zweiten Fall kann von einer Art Hehlergeschäft reden und ähnliche Maßstäbe anlegen. D.h. dass die Kunstwerke auf jeden Fall eingezogen und an die ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben werden sollen. Wenn der Staat gesetzliche Grundlagen geschaffen hat, auf deren Basis er geraubt hat, und dann weiterverkauft hat, sollte man aber vermutlich schon sagen, dass der Staat den Käufern den Kaufpreis (wenn auch nicht den jetzigen Wert) zurückerstatten muss.

Beim ersten Fall ist das kniffliger. Es gibt verschiedenste unverschuldete Notlagen, aus denen man Sachen unter Wert verkauft. Was ist z. B. mit der Hungersnot nach dem Krieg? Oder viele Künstler, die aus normaler wirtschaftlicher Not heraus ihre Bilder verschleudern mussten? Hier bin ich mir unsicher, ob es da jetzt noch Rückabwicklungen geben sollte. Die eigentlichen Besitzer dürften ja ohnehin nicht mehr leben. Es geht hier ja nicht um einfache Entschädigungszahlungen, sondern um Wiederherstellung teils nicht unbeträchtlichen Reichtums. Es geht hier ja häufig um Millionenbeträge.

Um zur Frage zurückzukommen: Günstige Gelegenheiten und Zwangslagen zu nutzen, dürfte nicht auf (erfolgreiche) Händler zur Nazizeit beschränkt sein. Enteignete Kunst zu kaufen, dürfte klar als moralisch fragwürdig gelten, auch wenn nicht mehr als was viele andere zu vielen Zeiten gemacht haben. Bilder von Leuten in Notlage zu ersteigern, würde ich nichtmals als klar moralisch fragwürdig betrachten. Hätten sie es nicht ersteigert, wäre der Preis noch geringer gewesen. Ich sehe das weniger als moralisches Vergehen als ein Unterbleiben einer moralisch guten Tat.

Aus symbolischen und Sühnegründen würde ich aber sagen, dass man Rückabwicklungen auch in zweifelhaften Fällen nicht vollständig verweigern sollte, sondern Teilentschädigungsdeals in Betracht ziehen sollte. Ein Möglichkeit wäre auch eine Rückgabe zusammen mit einem Vertrag über eine Dauerleihgabe.

Letztlich dürfte klar sein, dass es hier keine eindeutigen Antworten und optimalen Lösungen gibt. Den einen Recht zu geben, heißt fast automatisch anderen Unrecht zu tun. Man kann das Unrecht, das man geerbt hat, nicht einfach wiedergutmachen.

Traitor
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Do 7. Nov 2013, 23:13 - Beitrag #22

@Jan: Eine Nachweispflicht ist dank Kriegswirren halt auch schwierig. Da muss zwangsläufig viel mit Indizien und Verhandlungen gearbeitet werden.
Die persönliche Bindung soll natürlich kein Gericht beurteilen. Sie kann nur in Fällen, in denen eigentlich eine Stiftung als fairste Lösung erschiene, bei gutem Vortrag ein nachvollziehbarer Grund sein, jemandem zuzugestehen, sich darauf nicht einzulassen.

@Maglor: Natürlich gibt es noch größere nicht "wiedergutgemachte" Unrechte. Das ist aber kein Grund, bei diesem nicht so korrekt wie möglich vorzugehen.

@Padreic: Könnte ich weitgehend unterschreiben. Nur bei der Notversteigerung würde ich noch erschwerend eingehen lassen, dass dabei auch eine starke implizite Billigung der Verhältnisse mitschwang.

janw
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Fr 8. Nov 2013, 13:20 - Beitrag #23

Zitat von Maglor:Wenn das bereits Raubkunst ist, dann ist alles nur geklaut! :crazy:
Die "Dimension des NS-Verbrechens" wird so doch nur der Lächerlichkeit preisgegeben. Der Stadt Litauen entschädigt Holocaust-Überlebende mit 460,00 € und in Deutschland trägt man dafür Sorge, dass die Erben eines den Ruin getriebenen Kunsthändlers Anspruch auf den verschachterten Warenbestand haben.

Sicher kann man über Kunsthändler denken was man will, ein teils romantisiertes Gewerbe - Entdecker, Mäzene, Ernährer armer Künstler oder eben auch obskure Werte-aus-dem-Nichts-Schaffer - man kommt aber nicht daran vorbei, daß hier ein rechtmäßiger Besitz bestand, der mit unrechtmäßigen Mitteln abgepresst oder geraubt wurde unter unrechtmäßiger Bereicherung anderer, als Teil der Verfolgung einer Gruppe von Menschen.
Ich denke schon, wenn ich auch sonst weniger auf der Seite der Besitzenden stehe, daß dies Unrecht war und ist und so weit wie möglich behoben werden muss.

Padreic, Verkäufe in der Nachkriegszeit (Notzeit bis ca. 1950) dürften kaum durch NS-Verfolgte getätigt worden sein, da diese damals verfolgungsbedingt nicht viel Wertvolles besessen haben werden.
Wer aber in der NS-Zeit oder kurz danach Kunst gekauft hat, gerade die Kunst, um die es hier gerade überwiegend geht, muss in meinen Augen gewusst haben, was dahinter steckt.

Zitat von Padreic:Es geht hier ja nicht um einfache Entschädigungszahlungen, sondern um Wiederherstellung teils nicht unbeträchtlichen Reichtums. Es geht hier ja häufig um Millionenbeträge.

Wie schon zu Maglor, Reichtum, der zu Recht bestanden hat, der jedenfalls nicht wegen im Einzelfall erkennbarer materieller Unrechtmäßigkeit (weil selbst unrechtmäßig erworben) genommen wurde, sondern als Teil der Verfolgung einer Bevölkerungsgruppe.
In meinen Augen muss es vorrangig um die direkte Rücküberübereignung der Kunst gehen. Was dann damit passiert, ob sie danach verkauft wird, als Leihgabe einem Museum überlassen oder was immer, kommt danach.

Zitat von Traitor:@Jan: Eine Nachweispflicht ist dank Kriegswirren halt auch schwierig. Da muss zwangsläufig viel mit Indizien und Verhandlungen gearbeitet werden.

Das Problem jetzt ist, daß ein Beraubter die Rechtmäßigkeit seines Anspruchs belegen muss.
In meinen Augen müsste in diesen Fällen der aktuelle Besitzer die Rechtmäßigkeit seines Besitzes und die Provenienz der Kunst belegen, also Umkehr der Beweislast.

Padreic
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Sa 9. Nov 2013, 04:06 - Beitrag #24

@janw:
Padreic, Verkäufe in der Nachkriegszeit (Notzeit bis ca. 1950) dürften kaum durch NS-Verfolgte getätigt worden sein, da diese damals verfolgungsbedingt nicht viel Wertvolles besessen haben werden.
Wer aber in der NS-Zeit oder kurz danach Kunst gekauft hat, gerade die Kunst, um die es hier gerade überwiegend geht, muss in meinen Augen gewusst haben, was dahinter steckt.

Was macht es letztlich für einen Unterschied für den Käufer, warum jemand unverschuldet arm geworden ist, so dass er seine Schätze verkaufen muss? In jedem Fall wäre dem Verkäufer nicht gedient, wenn man den Kauf ablehnt; in jedem Fall wäre ihm mehr gedient, wenn man ihm mehr zahlte. Zudem: Natürlich wurden die Juden in ganz besonderem Maße von den Nazis verfolgt, letztlich aber auch große Teile des sonstigen deutschen Volks. Ich meine hier nicht nur Sozialisten/Kommunisten, sondern auch all die Weltkriegstoten, ob Ost- oder Heimatfront, und all die Hungernden nach dem Krieg. Es ist immer Unrecht, wenn jemand hungern muss und hier kann man sogar mit dem Finger auf Schuldige zeigen.

Wie schon zu Maglor, Reichtum, der zu Recht bestanden hat, der jedenfalls nicht wegen im Einzelfall erkennbarer materieller Unrechtmäßigkeit (weil selbst unrechtmäßig erworben) genommen wurde, sondern als Teil der Verfolgung einer Bevölkerungsgruppe.
Es ist offenbar Ding der Unmöglichkeit, jedem den wirtschaftlichen Schaden, den er durch das NS-Regime erlitten hat, rückzuerstatten. Ich denke, für Teillösungen gibt es drei Motivationen:
1) Opfern wenigstens eine Grundvorsorge angedeihen lassen.
2) Rechtsansprüche.
3) Symbolische Gesten.

Der erste Punkt zielt darauf ab: Wenn man nur beschränkte Mittel für Entschädigungen aufwendet, so halte ich es für angemessen, arm und reich in ähnlichem Maße zu entschädigen, auch wenn natürlich die wirtschaftliche Fallhöhe bei den Reichen höher lag. Erben von Opfern, die in der Nazizeit noch nicht einmal geboren waren, haben in diesem Sinne, finde ich, keinen Anspruch auf Entschädigungen.
Rechtsanspruch: Bei direkten Enteignungen sehe ich einen Rechtsanspruch. In vielen Fällen ist die Sache viel mittelbarer, insbesondere beim Kunstmarkt. Die geringen Preise, die Leute für ihre Bilder erzielten, lagen eben auch an dem damaligen Marktpreis, der indirekt durch Nazis verschuldet wurde. Bevor man dafür entschädigt, müsste man mit Verdienstausfällen anfangen. Und die Käufe selbst sind sicherlich rechtsgültig gewesen.
Symbolische Gesten: Das ist wohl der Grund, dass viel mehr Gewese um Kunstwerke gemacht wird als um Verdienstausfallerstattungen. Kunstwerke sind (für die Zwecke dieser Diskussion) sichtbare Objekte, die zum Symbol für vergangenes Unrecht werden können. Explizite Rückforderungen abzuweisen, kann als Verharmlosung und Ignoranz den Nazi-Verbrechen gegenüber interpretiert werden, das Niemals-Wieder in Frage stellen. Daraus würden folgen, bei öffentlichen Fällen aktiv zu werden und andere unter den Teppich zu kehren. Das hieße insbesondere, aufwendige Nachforschungen nach Vorbesitzern nicht zu übertreiben.

Das alles unter der Prämisse, dass man nur begrenzte finanzielle Mittel für Entschädigungen aufwenden will, was wohl durch den Rahmen der politischen Realisierbarkeit gegeben ist.

Insgesamt würde ich die Sache wohl anders sehen, wenn es um die Opfer selbst ginge. Aber in nahezu allen Fällen geht es aber eben heute um die Erben, häufig nicht mal mehr um die direkten. Und den (ethisch-betrachteten) Anspruch auf Eigentum des Großvaters, das ihm durch ein Unrecht vor 80 Jahren genommen wurde, sehe ich zwar als vorhanden, aber als eher gering an. Zumindest Verfechter von Chancengleichheit von Geburt an und dementsprechenden Erbschaftssteuererhöhungen sollten mir da eigentlich zustimmen.

Natürlich handelt man sich mit derlei Äußerungen gern den Vorwurf ein, die Nazis nicht schlimm genug zu finden. Bei aller nötigen Aufarbeitung und mahnenden Erinnerung sollte man aber auch daran denken, dass es haufenweise reale Menschen mit realen Problemen in der Jetztzeit gibt.

Maglor
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Di 12. Nov 2013, 21:10 - Beitrag #25

Zitat von Padreic:Was macht es letztlich für einen Unterschied für den Käufer, warum jemand unverschuldet arm geworden ist, so dass er seine Schätze verkaufen muss? In jedem Fall wäre dem Verkäufer nicht gedient, wenn man den Kauf ablehnt; in jedem Fall wäre ihm mehr gedient, wenn man ihm mehr zahlte.

Im Grunde kann es ja so sein, dass den den Verfolgten erst die Flucht ermöglicht wurde, indem sich jemand fand, der ihre Bilder kaufte. Es muss zur der Zeit ohnehin eine geringe Nachfrage für "entartete Kunst" gegeben haben. Natürlich muss man der Kulturpolitik den kurzzeitigen Preisverfall im Bereiche der moderne Kunst zur Last legen.
Beachtet werden muss natürlich auch, dass die Reichsfluchtsteuer gar nicht auf einem Nazi-Gesetz basiert und deswegen nur recht und billig gewesen sein kann.

Traitor
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Fr 29. Nov 2013, 14:09 - Beitrag #26

Interessant, interessant, man scheint schon sehr genaue Statstiken aufstellen zu können, aber noch nicht zu Rückgabeentscheidungen in die eine oder andere Richtung bereit zu sein:
Zitat von SpOn:Inzwischen gehen die Sachverständigen davon aus, dass insgesamt 977 beschlagnahmte Bilder genau untersucht werden müssen. 384 Werke sind demnach der sogenannten entarteten Kunst zuzurechnen. In 593 Fällen sei zu klären, ob es sich um NS-Raubkunst handele, sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) vor dem Ausschuss. Beim Rest der insgesamt 1280 Werke stehe "nach Einschätzung der Sachverständigen das Eigentum der Familie Gurlitt nicht in Frage". Die entsprechenden Bilder sollen an Gurlitt zurückgegeben werden.

(Quelle)

Interessant auch, dass ausgerechnet aus einer "Eigentumsvermutung" folgen soll, die Bild erstmal längere Zeit kaum untersucht im Beschlagnahmearchiv verschwinden zu lassen:
Zitat von SpOn:Grund für die Geheimhaltung seien unter anderem kriminaltaktische Erwägungen gewesen, so Bausback. Es sei aber auch um die Unschuldsvermutung sowie die "zivilrechtliche Eigentumsvermutung zugunsten des Beschuldigten" gegangen.

Bei solchen Aussagen kann ich dann doch auch allmählich verstehen, dass viele mit dem Verhalten der Behörden nicht einverstanden sind. Sie könnten ja wenigstens offen zugeben, eben doch von vornherein von unrechtmäßigem Besitz auszugehen...

Zitat von janw:
Zitat von Traitor:@Jan: Eine Nachweispflicht ist dank Kriegswirren halt auch schwierig. Da muss zwangsläufig viel mit Indizien und Verhandlungen gearbeitet werden.

Das Problem jetzt ist, daß ein Beraubter die Rechtmäßigkeit seines Anspruchs belegen muss.
In meinen Augen müsste in diesen Fällen der aktuelle Besitzer die Rechtmäßigkeit seines Besitzes und die Provenienz der Kunst belegen, also Umkehr der Beweislast.
Beweispflicht taugt nur etwas, wenn auch Beweischancen bestehen. In vielen Fällen wird keine Seite noch eindeutige Beweise vorbringen können. Dann wird man mit einer unabhängigen Untersuchung auf Indizienbasis der Sache gerechter als mit einer einseitigen Verhängung einer nichterfüllbaren Pflicht.

Maglor
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Fr 29. Nov 2013, 20:08 - Beitrag #27

Raubkunst ist in dem Fall schon ein zweideutiger Begriff geworden.

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Fr 28. Mär 2014, 10:29 - Beitrag #28

Nach dem Bekanntwerden von 178 weiteren Bildern aus dem Besitz von Gurlitt in Salzburg - und ja, wieder sind große Namen und bedeutende Werke darunter - hat Gurlitt offenbar selbst den Willen geäußert, die Provenienz zu ermitteln und gegebenenfalls geraubte Bilder an die Erben zu restituieren. Auffallend ist am Artikel im Deutschlandfunk aber auch die klare Stellungnahme zum Verhalten der bayrischen Behörden - im Gegensatz zu den Österreichern, die wegen Verjährung keine staatliche Handhabe sehen, so daß die Bilder auch nicht beschlagnahmt wurden:
Zitat von Deutschlandfunk: Das mag man moralisch bedauern, aber so funktioniert der Rechtsstaat nun einmal: Die Justiz hat nach den Gesetzen zu handeln, nicht nach politischen oder moralischen Wunschvorstellungen. In Bayern will man das immer noch nicht einsehen. Dort hat man verschiedene strafwürdige Delikte zu konstruieren versucht - aber es ist nach wie vor nicht gelungen, eine tragfähige Anklageschrift vorzulegen.

janw
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Fr 28. Mär 2014, 14:35 - Beitrag #29

"Bayern und der Rechtsstaat..." könnte man seufzen, allerdings erscheint mir eine Berufung auf die Verjährung schon angreifbar, weil die Verjährung eine Möglichkeit Betroffener voraussetzt, ihre Betroffenheit zu erkennen und darauf zu reagieren.
Das war bei den überlebenden Enteigneten bzw. ihren Erben zu der Zeit überwiegend nicht gegeben, weil sie teils in Auffanglagern waren, teils in der Neuordnung ihrer Lebensverhältnisse, vielfach emigriert.
Es würde sich demnach bei der Verjährungsregelung um eine nochmalige Enteignung handeln, vielleicht im Gegensatz zum Übermaßverbot.

Das rechtfertigt in meinen Augen durchaus die Beschlagnahme mit nachträglicher Ermittlung von Betroffenen, die dann ggf. eine rechtliche klärung herbeiführen können.
Es wäre in diesem Sinne zu klären, ob die Verjährungsregelung mit anderen Belangen vereinbar ist, u.a. mit GG, oder ob nicht vielleicht über eine neue Regelung ein Wiederaufleben von Ansprüchen erreicht werden könnte - z.B. Regelung zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

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So 11. Mai 2014, 10:31 - Beitrag #30

Tja, und nun ist Gurlitt tot. Einerseits muss ich fast Mitleid damit haben, wie verbittet er vermutlich am Ende durch das Rechtschaos war, andererseits will ich ihm das aber nicht zugestehen, da er ja Jahrzehnte vorher an die Öffentlichkeit hätte gehen und damit das alles vermeiden können...

Dass er die Sammlung nun einem Museum vermacht hat, ist eine saubere Lösung. Nun ja, insofern unsauber, dass er vermutlich nur einen Teil überhaupt legal vererben kann; aber zumindest ist dann schonmal alles legal in öffentlicher Hand und kann bei geklärten Vorbesitzverhältnissen weitergegeben oder sauber umgewidmet werden. Dass das Museum in der Schweiz statt in Bayern liegt, ist aus seiner Perspektive sehr verständlich, und abseits nationalistischer Dünkel auch kein ernsthafter Verlust für die Öffentlichkeit. Bern ist ja nicht Katar oder Sydney. ;)

Ipsissimus
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So 11. Mai 2014, 12:30 - Beitrag #31

da er ja Jahrzehnte vorher an die Öffentlichkeit hätte gehen und damit das alles vermeiden können...


Der Übergriff erfolgte seitens der Öffentlichkeit, er hatte keinerlei Verpflichtung an die Öffentlichkeit zu gehen. Und du glaubst doch nicht im Ernst, dass, wenn er vermutlich "nur einen Teil" legal vererben könnte, er also vermutlich nur diesen Teil legal besäße, er überhaupt was vererben dürfte und man sich darauf beschränkt hätte, ihn einfach nur öffentlich fertig zu machen. Wenn man denn was Legales gegen ihn in der Hand gehabt hätte.

Traitor
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So 11. Mai 2014, 12:54 - Beitrag #32

Wie zuvor schon herausgearbeitet, gibt es hier zwei juristische Komplexe: erstens die Aufarbeitung der Werksprovenienzen, zweitens die Vorgehensweise der Behörden in den letzten Jahren. Beim ersten sehe ich Gurlitt als ("moralisch") Schuldigen, wenn auch als Nur-Erbe sicherlich nicht direkt für die (bisher ja auch nicht eindeutig geklärte, aber zumindest nachvollziehbarerweise in Frage stehene) Korrektheit des Erwerbs, aber doch für Verheimlichung, also soetwas wie Justizbehinderung. Beim zweiten ist er dagegen für mich Opfer, und auch nach seinem Tod gehört die Affäre aufgearbeitet und die für das Heranziehen offensichtlich konstruierter Pseudoverdachtsmomente Verantwortlichen sollten sich verantworten müssen. Aus der Abwägung dieser beiden Komplexe mit gegenteiliger Rollenzuweisung erwächst dann mein Dilemma, ob man ihn bemitleiden sollte oder nicht.

Erbrecht ist nicht meine Stärke, aber ich vermute mal, dass da das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, es gibt sicher eine Form von vorläufiger Vollstreckung unter Vorbehalt der Eigentumsverhältnisklärung. Wenn die Aufarbeitung (ist damit inzwischen eigentlich eine vernünftige Kommission betraut oder immer noch nur die eine einsame Kunsthistorikerin?) zu dem Ergebnis kommt, dass einzelne oder viele Werke "zurück"gegeben werden sollen, werden die vermutlich aus der Berner Erbmasse auch nachträglich herausgenommen werden. Und die Schweiz würde sich wohl auch kaum die miese internationale Presse antun, das verhindern zu wollen.

Ipsissimus
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So 11. Mai 2014, 14:48 - Beitrag #33

das ist ja genau diese Form von "vorauseilender Vermutung", mit der die ganze Geschichte begründet wurde - keinerlei Anhaltspunkte, aber einfach mal einen Anfangsverdacht vermuten. Bislang hat sich praktisch nichts davon bestätigt, aber es wird immer weiter vermutet. Es geht da meines Erachtens seitens der deutschen Justiz einfach nur darum, haben zu wollen, alles andere ist Vorwand.

Maglor
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So 11. Mai 2014, 15:47 - Beitrag #34

Das ganze wird allen eine Lehre sein, die Kunst als mobile Wertanlage betrachtet haben. Das lohnt sich nicht, da mann ja jederzeit enteignet werden könnte. Ich habe auch noch nie ein Gemälde gekauft, weil ich keine Lust habe von den Urenkeln des Vorbesitzers verklagt zu werden. :crazy:

Traitor
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So 11. Mai 2014, 18:24 - Beitrag #35

@Ipsissimus: Unter Berücksichtigung bekannter anderer Fälle halte ich es für sehr vertretbar, dass allein der Zeitraum des Sammlungszustandekommens als Anfangsverdacht genügt. (Zumindest, so man gesamtpolitisch betrachtet eine Aufarbeitung des damaligen Kunstmarktes wünscht, was unabhängig von diesem Fall wohl gegeben ist; und sei es nur als Realpolitik zur Wahrung der internationalen Außenwirkung, selbst wenn man eigentlich inhaltlich nichts davon hielte.) Allerdings nur als Anfangsverdacht für eine akademische Aufarbeitung mit Möglichkeit zur nachfolgenden richterlichen Einzelfallklärung eventueller Umeignungen. Nicht für eine vorauseilende Gesamtenteignung. Das ist ein großer Unterschied.
Inwiefern "die Justiz" etwas "haben wollen" sollte, sehe ich nicht. In welchem Szenario würden die Gemälde im Privatbesitz eines Staatsanwaltes oder im Flur seines Amtes landen...? Eher hofften die Handelnden auf öffentliche Anerkennung und Beförderungen, wenn der Fall im (für sie) idealen Verlauf erst nach "erfolgreichem" Abschluss wohlinszeniert an die Öffentlichkeit lanciert worden wäre.

Lykurg
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So 11. Mai 2014, 21:07 - Beitrag #36

Zitat von Traitor:Die BRD hat beschlossen, für die NS-Zeit Verantwortung und Sühne zu übernehmen. Daraus folgt für den Staat die Verpflichtung, sich um verbliebene Raubkunstfälle zu kümmern, und für die Bürger die Verpflichtung, damals nach heutigen Kriterien unrechtmäßig erworbenen Besitz zurückzugeben. Für 16.-Jahrhundert-Fürsten gibt es dagegen keine entsprechend moralisch verpflichteten Nachfolger; selbst bei Fürstenhäusern mit ununterbrochener Linie läge der Fall schwächer. Zudem gibt es da ja eigentlich noch die Rechtsnormen der Verjährung und der Nichtrückwirkendheit moderner Gesetze, die für die NS-Zeit einmalig ausgesetzt werden.
Ja und nein, eine Verpflichtung für die Bürger besteht eben nicht! Verjährung gilt auch für Raubkunst, und auch in diesem Fall. Die tatsächlichen Rechtsansprüche der Beraubten bzw. ihrer Erben sind schon seit den 60ern verjährt, die Gemälde insofern Gurlitts Eigentum und sein freies Recht, sie an die Berner Kunsthalle zu vererben. Daß sich öffentliche Institutionen, vor allem Museen und Bibliotheken, im Zuge des Washingtoner Abkommens freiwillig verpflichtet haben, Provenienzen zu ermitteln und Raubgut zurückzugeben, begründet keinen Rechtsanspruch; die Restitution wird jeweils entschieden und kann nicht eingefordert werden. Für Privatpersonen gilt dies gar nicht erst; daß Gurlitt sich angesichts des öffentlichen Drucks bereiterklärt hat, sich zu verhalten wie eine staatliche Sammlung und tatsächlich auch Raubgut ermitteln und zurückgeben zu lassen, war ein bemerkenswertes Entgegenkommen seinerseits, das zwar auch in meinen Augen moralisch, durchaus aber nicht juristisch geboten war.

Ipsissimus
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Mo 12. Mai 2014, 14:53 - Beitrag #37

Unter Berücksichtigung bekannter anderer Fälle halte ich es für sehr vertretbar, dass allein der Zeitraum des Sammlungszustandekommens als Anfangsverdacht genügt.


Damit verlässt du aber den Bereich der Rechtsstaatlichkeit, denn für einen Anfangsverdacht müssen konkrete personenbezogene Verdachtsmomente vorliegen, keine pauschal zeit- oder gruppenbezogenen. Außerdem frage ich mich, woher jemand wissen wollte, wann diese Sammlung zusammengetragen wurde, wenn sie niemandem bekannt war.

Inwiefern "die Justiz" etwas "haben wollen" sollte, sehe ich nicht.


Nicht die Justiz für sich. Aber für Deutschland, für ein deutsches Museum, für den Staat.

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Mo 12. Mai 2014, 20:07 - Beitrag #38

So gesehen hat die bayrische Justiz mal eben ein politischen Zeichen gesetzt und ihre Macht missbraucht um einem mutmaßlichen Nazi-Raubkunst-Erben eins auszutauschen. Der senile Alte oder besser sein Betreuer machten dann noch gute Miene zum bösen Spiel bzw. gingen den Weg des geringsten Widerstandes. :fear:
Was soll man dazu noch sagen? Der Schatz war ein Geburtstagsgeschenk.

Ipsissimus
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Mo 7. Sep 2015, 14:43 - Beitrag #39

Weit über den Fall Gurlitt hinausgreifend sieht man auch an den neuen Bestimmungen zum Besitz von Kunst von nationaler Bedeutung, wes Geistes Kind da am werkeln war.

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Mo 7. Sep 2015, 19:10 - Beitrag #40

Und wessen Geistes Kind Sie meinen???
Ich sehe keinen besonders großen tatsächlichen Zusammenhang zwischen dem Fall Gurlitt und dem neuen Kulturgutschutzgesetz.
Der Schatz gehört jetzt dem Kunstmuseum Bern. Abwanderung in die Schweiz muss unbedingt verhindert werden.

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