Charta der UNO - Kapitel XIV:
Artikel 93
(1) Alle Mitglieder der Vereinten Nationen sind ohne weiteres Vertragsparteien des Statuts des Internationalen Gerichtshofs.
Artikel 94
(1) Jedes Mitglied der Vereinten Nationen verpflichtet sich, bei jeder Streitigkeit, in der es Partei ist, die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs zu befolgen.
Also ich denke, dass hiermit klar ist, dass jedes Land, welches Mitglied der UNO ist, auch die Entscheidungen vom Internationalen Gerichtshof anerkennen muss! Also ist das doch eine Legitimation für den Gerichtshof, zumindest in allen Mitgliedsstaaten der UNO.
da [...] UNO-Recht theoretisch überall gilt
Das theoretisch bezieht sich dann darauf, dass ja nicht alle Länder der Erde Mitglieder der UNO sind, oder?!
Krumel