Internationale Strafverfolgung

Das aktuelle politische Geschehen in Deutschland und der ganzen Welt sowie wichtige Ereignisse der Weltgeschichte.
F R E A K
 
Di 22. Jan 2002, 18:09 - Beitrag #1

Internationale Strafverfolgung

Als Vorbild wird ja von vielen Menschenrechtsorganisationen das Strafverfolgungsgesetz von Belgien gesehen, wonach auch Ausländer belangt werden können, die im Ausland Straftaten an Ausländern begangen haben.
Sollte sowas auch im deutschen Gesetzeswerk bzw. bei den Gestzen der USM verarbeitet werden?

Thod
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Di 22. Jan 2002, 18:13 - Beitrag #2

wonach auch Ausländer belangt werden können, die im Ausland Straftaten an Ausländern begangen haben.

und nach welchem Recht?

Gruß,
Orald

Padreic
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Di 22. Jan 2002, 18:42 - Beitrag #3

Ich finde, niemand kann wegen etwas verurteilt werden, wenn am Zeitpunkt und Ort der Tat kein Gesetz dagegen bestand. So könnte man meinetwegen jemanden an jedem Ort der Welt verurteilen, wenn es nach dem Recht geschieht, das an Ort und Zeit der Tat bestand. Der Ort ist dabei wirklich ziemlich egal.
Das ist m. E. auch ein großes Problem des Kriegsverbrechertribunals. Wo ist seine Legitimation?

Padreic

Traitor
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Di 22. Jan 2002, 18:47 - Beitrag #4

Man könnte sagen, dass die vom kriegsverbrechertribunal verfolgten Taten doch verboten waren, da die UNO sie verbietet und UNO-Recht theoretisch überall gilt. Ich denke dies ist auch die offizielle Legitimation.

Padreic
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Di 22. Jan 2002, 19:03 - Beitrag #5

@Traitor
In der Schweiz und im Vatikan nicht *g*.

Doch mal ernsthaft. Hat die UNO das Recht, Gesetze zu erlassen? Wenn ein Staat sagt, dass es in seinem Land erlaubt ist, doch die UNO es verbietet, ist es dann erlaubt oder verboten? Und außerdem geht das Kriegsverbrechertribunal nicht nur nach erlaubt und verboten, sondern vor allem erst einmal auch nach Macht und nicht Macht. Der amerikanische Präsident kann so viele Kriegsverbrechen begehen wie er will und er wird nicht vors Kriegsverbrechertribunal geladen. Milosevic' Macht war gefallen und er hatte Kriegsverbrechen begangen. Eins von beiden hätte nicht ausgereicht. Ich denke, daraus wird klar, dass es nicht nur die Frage gibt, nach welchem und mit welchem Recht verurteilt wird, sondern auch wie das Recht durchgesetzt wird.

Padreic

Monoceros
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Di 22. Jan 2002, 19:09 - Beitrag #6

Einer der Grundsätze unserer Verfassung ist, das niemand bestraft werden kann wenn gegen das, was er getan hat, kein Gesetz besteht, das macht natürlich auch eine internationale Strafverfolgung schwierig. Was also Voraussetzung für eine vertretbare Form wäre, wäre ein entsprechendes internationales Gesetz und dahin ist es wohl noch ein weiter Weg, zumindest in einer derart feinen Ausarbeitung.

Mit freundlichen Grüßen
Monoceros

Traitor
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Di 22. Jan 2002, 19:15 - Beitrag #7

Ist es nicht so, dass ein Staat, der der UNO beitritt, sich verpflichtet, ihre Grundsätze anzuerkennen?

@Padreic: Das ist halt der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. In der Praxis ist dies sicher so, aber wenn es um die Grundsätze internationaler Strafverfolgung geht, und das Recht der UNO zu Gesetzen, zählt die Theorie.

Monoceros
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Di 22. Jan 2002, 19:20 - Beitrag #8

Nun, korrigiere mich, wenn ich mich irren sollte, aber steht in den Grundsätzen etwas davon, wie beispielsweise ein Bankräuber bestraft werden soll? Ich glaube nicht...

Monoceros

krumel
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Di 22. Jan 2002, 19:22 - Beitrag #9

Charta der UNO - Kapitel XIV:
Artikel 93


(1) Alle Mitglieder der Vereinten Nationen sind ohne weiteres Vertragsparteien des Statuts des Internationalen Gerichtshofs.

Artikel 94

(1) Jedes Mitglied der Vereinten Nationen verpflichtet sich, bei jeder Streitigkeit, in der es Partei ist, die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs zu befolgen.


Also ich denke, dass hiermit klar ist, dass jedes Land, welches Mitglied der UNO ist, auch die Entscheidungen vom Internationalen Gerichtshof anerkennen muss! Also ist das doch eine Legitimation für den Gerichtshof, zumindest in allen Mitgliedsstaaten der UNO.


da [...] UNO-Recht theoretisch überall gilt


Das theoretisch bezieht sich dann darauf, dass ja nicht alle Länder der Erde Mitglieder der UNO sind, oder?!

Krumel

Traitor
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Di 22. Jan 2002, 19:25 - Beitrag #10

Das theoretisch bezieht sich dann darauf, dass ja nicht alle Länder der Erde Mitglieder der UNO sind, oder?!
Erstens darauf, zweitens darauf, dass der Großteil der Mitglieder diese (zb Menschenrechte) einfach ignoriert, obwohl sie Mitglieder sind. :(

Krautwiggerl
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Di 22. Jan 2002, 21:15 - Beitrag #11

bei den Gestzen der USM


Zwischenfrage:
du meinst aber hier schon die UNO, oder? ;)

F R E A K
 
Di 22. Jan 2002, 21:35 - Beitrag #12

Nö, ich meinte eigentlich die United States of Matrix, aber das war nicht wirklich ernstgemeint.
Anscheinend stossen sich mehrere User daran, dass eine Verfolgung durch internationale Gerichtsbarkeit gegen das Grundgesetz verstößt.
In dem Präzedenzfall aus Ruanda, der in Belgien verhandelt wird/wurde ging es um Beihilfe zum mehrhundertfachem Mord, und ich glaube dagegen gibt es auch in Ruanda ein Gesetz, oder?
Und das Hauptproblem dieses Prozesses war/ist es, das es in Ruanda einfach nicht verfolgt wird.
Natürlich verlangt es kein Bürgerrechtler dieser Welt, das ein Beschuldigter, der von einem nach westlichen Standards ordnungsgemäßen Gericht verurteilt worden ist, erneut vor ein Gericht gestellt wird.
Ausserdem würde das doch wieder gegen das Grundgesetz verstoßen, oder? *g*

Thod
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Di 22. Jan 2002, 21:45 - Beitrag #13

es bleibt immer noch die Frage, nach welchem Recht derjenige beurteilt werden soll.
Wenn z.B. die UNO entsprechend umfangreich wäre, daß ihr alle Staaten angehörten und sie auch die entsprechenden Gesetze hätte, bliebe des weiteren die Frage: Worfür dann noch nationale Gesetze.

Gruß,
Orald

teut
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Mi 23. Jan 2002, 18:07 - Beitrag #14

@Padreic

QUOTE]Original geschrieben von Padreic
[B]Ich finde, niemand kann wegen etwas verurteilt werden, wenn am Zeitpunkt und Ort der Tat kein Gesetz dagegen bestand.
Entspricht dem alten römischen Grundsatz "Nulla poena sine lege"
Damit werden alle Prozesse gegen Unterworfene Staaten fragwürdig.Ein Anklagepunkt im Nürnberger-Prozess der auch zu Todesurteile geführt hat war "Entfesselung eines Angriffskrieges" der Anklagepunkt hatte kein entsprechendes Gesetz im Jahre 1939.
Die Verfahren gegen die DDR-Machthaber höchst fragwürdig; und alle Verfahren gegen die Unterlegenen der USA.
Sieger richten die Unterlegenen hin okay.Wozu braucht man Scheingesetze und Verfahren???Das ist eine Einführung der scheinheiligen Amis, die einen solche Einstellung in allen Lebenslagen praktizieren.
Was nun Europa angeht ich glaube Verbrechen gegen Leib und Leben sind in Europa gleich zu ahnden egal wo der Täter gefasst wird oder wo die Tat erfolgte.Bei Vermögensdelikten ist dies anders zu beurteilen und schon gar bei Steuerdelikten.Von politischen Tatbeständen gar nicht zu reden (IRA,ETA usw)

F R E A K
 
Do 24. Jan 2002, 13:58 - Beitrag #15

Es geht hier nicht um die Abschaffung nationaler Gestze, es geht um die Verfolgung von Straftätern, die in ihrem Heimatland nicht verurteilt werden. z.B. bei Kriegsverbrechern, die "ihren" Bürgerkrieg gewonnen haben und daher selber bestimmen können, wer verfolgt wird und wer nicht.

Traitor
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Do 24. Jan 2002, 17:56 - Beitrag #16

Was nun Europa angeht ich glaube Verbrechen gegen Leib und Leben sind in Europa gleich zu ahnden egal wo der Täter gefasst wird oder wo die Tat erfolgte.Bei Vermögensdelikten ist dies anders zu beurteilen und schon gar bei Steuerdelikten.Von politischen Tatbeständen gar nicht zu reden (IRA,ETA usw)

Wieso zählen diese politischen Dinge nicht zu Verbrechen gegen Leib und Leben? Wenn die ETA einen Menschen umbringt, ist das doch nicht weniger schlimm, nur weil es politisch motiviert war.

F R E A K
 
Do 24. Jan 2002, 18:17 - Beitrag #17

Diese Terroristenorganisationen haben ihren Ursprung ja in westlichen Demokratien, daher werden sie ja verfolgt, vor ein ordentliches Gericht gestellt und abgeurteilt wenn man sie überführen kann. Daher besteht hier kein Zwang zum Eingreifen von Drittstaaten.
Auch wenn Spanien mal einen kolumbianischen Drogenhändler für 30.000 € laufen lässt *g*

Thod
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Do 24. Jan 2002, 18:24 - Beitrag #18

Es geht hier nicht um die Abschaffung nationaler Gestze, es geht um die Verfolgung von Straftätern

Auf meine Frage nach den Folgen ist das ja wohl keine Antwort!!!

Gruß,
Orald

F R E A K
 
Do 24. Jan 2002, 18:46 - Beitrag #19

Die konkrete Umsetzung dieses Rechtes ist natürlich schwierig. Einen internationalen Strafkatalog auszuarbeiten ist Aufgabe eines multinationalen Konvents. Wie dieser nach Nationen gewichtet werden sollte und welche Befugnisse er haben sollte muss allerdings durch die UNO geklärt werden und ein Abkommen sollte von einer beträchtlichen Anzahl von Staaten ratifiziert werden, die sich zur Strafverfolgung verpflichten.

Thod
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Do 24. Jan 2002, 18:48 - Beitrag #20

also doch.
Demnach wäre die Volge dieser grenzüberschreitenden Gesetzgebnung letztlich das Abschaffen der nationalen.

Ich halte ein solches Vorhaben für undruchführbar und auch nicht für wünschenswert.

Gruß,
Orald

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