DEUTSCHES REICH als REPUBLIK seit 1919.....Hintergrundwissen!!......viel Text

Das aktuelle politische Geschehen in Deutschland und der ganzen Welt sowie wichtige Ereignisse der Weltgeschichte.
Henry
 
Do 14. Feb 2002, 16:14 - Beitrag #1

DEUTSCHES REICH als REPUBLIK seit 1919.....Hintergrundwissen!!......viel Text

Sehr geehrte Damen und Herren !

Ich stelle diesen Beitrag zur Diskussion und erhoffe sachliche Antwortbeiträge.



DEUTSCHES REICH als REPUBLIK seit 1919

Juristische Geschichte


Am 09.11.1918 um 11.30 Uhr verkündete Prinz Max von Baden die Abdankung des Kaiser Wilhelm II. und dessen Thronverzicht als Kaiser und König. Dann setzte er Fr. Ebert als Kanzler des Deutschen Reiches seit 1871 (K.u.K. Monarchie) dahingehend ein, dass das Deutsche Reich seit 1871 (K.u.K. Monarchie) in das Deutsche Reich als Republik transformiert werde.
Max von Baden tat dies alles („de jure" betrachtet) eigenmächtig, da er keine verfassungsgemäß zuerkannte Kompetenzen innehatte, um so handeln zu „dürfen“.
Am 28.11.1918 erklärte Wilhelm II. im Rahmen einer Indemnitätsvorlage schriftlich seine Abdankung.

Am 01.12.1918 erklärte Kronprinz Wilhelm den Verzicht auf seinen Erbanspruch bzgl. Deutsches Reich bzw. K.u.K. Monarchie.

Dadurch konnte die Auflösung der K.u.K. Strukturen (durch den Verweser Max von Baden) nachträglich auch „de jure“ fixiert werden.


Der Grund, dass Max von Baden so tätig werden konnte, lag in dem staatsrechtlichen Notstand begründet, in dem sich das Deutsche Reich seit 1871 durch die Umstände zum Ende des Weltkrieges I. befand.

Am 19.01.1919 wurde durch wahlberechtigte Reichsbürgerinnen und Reichsbürger eine verfassungsgebende Versammlung (Konstituante) gewählt (trat am 06.02.1919 im Weimarer Staatstheater zusammen). Die Nationalversammlung erarbeitete und verabschiedete im Namen des Deutschen Volkes am 31.07.1919 eine Willenserklärung, die neue Verfassung des Deutschen Reiches als Republik von 1919 (sog. „Weimarer Republik). Am 11.08.1919 wurde die Verfassung durch Ebert, der zu diesem Zeitpunkt noch durch Max von Baden eingesetzter („beglaubigter“) Kanzler des Deutschen Reiches seit 1871 war, unterschrieben (die Verfassung wurde rechtswirksam).
Danach wurde die Verfassung (durch Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt) am 14.08.1919 rechtskräftig und Ebert gleichzeitig rechtskräftiger (erster) Reichspräsident des Deutschen Reiches als Republik von 1919.



Am 23.03.1933 putschte sich der Reichskanzler A. Hitler zur diktatorischen Macht, indem er potentielle Gegner eines im Reichstag zur Abstimmung anstehenden Gesetzes (“Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“; sog. „Ermächtigungsgesetz“) durch Brachialgewalt von der Abstimmung fernhalten ließ - ein definitiv verfassungswidriges Vorgehen, da keine Realität gewordene, rechtliche Möglichkeit existierte bzw. existent wurde, 81 vom Souverän (dem Reichsvolk) gewählte Reichstagsabgeordnete (die Kommunisten), von einer im Reichstag anberaumten Abstimmung fernzuhalten, da die sog. „Kommunistenerlässe“ (Notverordnung des Reichspräsidenten gegen Kommunisten) nach der Verfassung nur solange gültig sein konnten, wie der Reichstag nicht tätig (aufgelöst) war. Damit war ein verfassungsrechtlicher Notstand eingetreten (Hitler verstieß gegen Artikel 20 der Verfassung („Der Reichstag besteht aus den Abgeordneten des Deutschen Volkes“), indem er den Reichstag nur noch aus den Abgeordneten bestehen ließ, die er nicht verhaften bzw. ermorden ließ).

Der staatsrechtliche Notstand trat dadurch ein, dass der Reichspräsident es versäumte, die Umstände zum sog. „Ermächtigungsgesetz“ gemäß seines Amtes zu beurteilen. Die von v. Hindenburg geleistete Unterschrift (damit das „Ermächtigungsgesetz rechtswirksam und dann am 24.03.1933 rechtskräftig werden konnte/sollte) war jedenfalls verfassungswidrig, da nach der Verfassung des Deutschen Reiches als Republik seit 1919 keine „de jure“ Grundlage existierte bzw. existent wurde, mit oder nach denen das sog. „Ermächtigungsgesetz“ (bzw. die daraus resultierenden Folgen) rechtswirksam/rechtskräftig wurde(n), da v. Hindenburg keine Schritte unternahm, um das „Ermächtigungsgesetz“ tatsächlich wirksam und rechtskräftig in einen „de jure“ Status zu versetzen (z.B. indem er per Notstand/Notverordnungen und mittels der Armee die durch Brachialgewalt verfassungswidrig festgesetzten kommunistischen Reichstagsabgeordneten befreit und eine verfassungsgemäße Wiederholung der Abstimmung hätte durchführen lassen).

Es stellte sich durch die verfassungswidrige Handlung des Reichskanzlers A.H. in Tateinfolge mit der verfassungswidrigen Unterschrift des Reichspräsidenten v. Hindenburg der staatsrechtliche Notstand ein.

Das Deutsche Reich als Republik seit 1919 war seit Aushang des RGBl (I.S. 141) vom 24.03.1933 ohne personelle Vertretung auf Staatsniveau und daher im vollsten Umfang handlungsunfähig nach Innen und Außen. Der Staat "ruhte".

Am 29.09.2000 erkannte Herr Jörg Storm durchs Surfen im internet, dass die juristische Geschichte des Deutschen Reiches als Republik seit 1919 so beschaffen war, dass jenes Reich seit 24.03.1933 ruhte (wegen eines staatsrechtlichen Notstandes). Diesen Notstand zu beenden, war durch ungeschriebenes und mittels geschriebenem Recht dahingehend zu bewirken, dass Herr Jörg Storm sich, Jörg Storm, am 29.09.2000 09.30 Uhr, fragte, ob Er die Tätigkeit eines Verwesers ausüben wolle. Nachdem die Antwort bejahend ausfiel, wurde durch den Verweser eine förmliche (juristische) Person (VERWESER JÖRG STORM) initiiert, damit diese förmliche Person (mit vom Verweser erhaltenem Siegelrecht) für den Geschäftsbetrieb des Deutschen Reiches seit 1919 (mit der gewählten Verfassung vom 11.08.1919) nach Innen und Außen tätig werde.

Eigentümer von VERWESER JÖRG STORM ist das Deutsche Reich als Republik seit 1919 mit der seit 14.08.1919 „de jure“ rechtskräftigen Verfassung.

Einziger Geschäftsführer nach Innen und Außen ist die natürliche Person Herr Jörg Storm.

Alle schriftlichen oder mündlichen Erklärungen, Urteile etc. an das Deutsche Reich als Republik seit 1919 gelten in dem Zeitraum vom 24.03.1933 bis 29.09.2000 als nicht übermittelt.




Rhetorische Fragen:

1.) Wann wurde die Verfassung der Weimarer Republik „de jure“ außer Kraft gesetzt !?!
2.) Wann erlangte das Grundgesetz der „BRD“ Verfassungsstatus als demokratische Republik mit Volkssouveränität !?!

Ich möchte meine Antworten kurz darlegen, um zu verdeutlichen, in welchen Zusammenhängen meine Argumentationen stehen.

Zu 1.) Überhaupt nicht. Sie wurde de facto durch den Putsch zum 24.03.1933 außer Kraft gesetzt. Der Staat "ruhte" demnach.
Zu 2.) Überhaupt nicht. Schließlich hat das ganze Volk seit dem 19.01.1919 zu keinem Zeitpunkt zu einer Verfassung bzw. verfassungsgebenden Versammlung abgestimmt.

Das Deutsche Reich als Deutschland der NS-Diktatur war seit dem 24.03.1933 nach Innen de facto geschaffen und mit Abschluß des Konkordatsvertrags mit Vatikan-Staat im Jahre 1933 nach Außen sogar "de jure" existent.
Am 25.03. 1933 wies „Reichstagspräsident" Göring in einer Rede vor dem ("ruhenden"!) Reichstag darauf hin, dass die Behauptungen des Auslands, es herrsche seit dem vorherigen Tage ein staatsrechtlicher Notstand im Deutschen Reiche seit 1919, falsch seien. Natürlich waren die Behauptungen des Auslands aber ganz klar richtig!

Die Kriegserklärungen der Jahre 1939 - 1945 gingen an das Deutsche Reich als Deutschland der NS-Diktatur seit 24.03.1933. An das Deutsche Reich als Republik seit 1919 konnten diese Erklärungen -so oder so- nicht wirksam übermittelt werden, da es eben keine handelnde Person auf Staatsniveau gab, die -für das Deutsche Reich von 1919 nach nationalem bzw. internationalem Recht
verbindlich- derartige Erklärungen hätte formgerecht entgegennehmen können. Die Handlungsunfähigkeit des Deutschen Reiches als Republik seit 1919 war im vollsten Umfang nach Innen und Außen gegeben.

Weitergehende Erläuterungen

Eine letzte Erläuterung soll dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches als Republik seit 1919 in heutiger Zeit betreffen. Es besteht aus dem Gebiet der (ehem.) „BRD“ zum 30.09.2000, sowie den östlichen Gebieten des Deutschen Reiches als Republik seit 1919 zum 24.03.1933. Obwohl die Ostgebiete niemals rechtmäßig vom Deutschen Reich als Republik seit 1919 fortgenommen werden konnten, gibt es für diese Gebiete heute Fremdverwaltungen, die noch Ansprüche aus der Zeit der UDSSR (bzw. dem Weltkrieg II.) geltend machen können. Durch die "normative Kraft des Faktischen" ist es nicht möglich, dass eine deutsche Verwaltung in den Gebieten etabliert werden kann. Auch ein formeller Rechtsweg ist durch die Geschichte verschlossen. Das kann (juristisch gesehen) allerdings nicht bedeuten, dass die Gebiete rechtmäßig vom Staatsgebiet des Deutschen Reiches als Republik seit 1919 entfernt wurden.
Der ideelle Anspruch des Deutschen Reiches als Republik seit 1919 auf das Gebiet bzw. die Verwaltung bleibt mindestens insofern bestehen, dass alle dort geborenen Menschen Ihr Wahlrecht i.B. auf das Deutsche Reich als Republik seit 1919 zu keinem Zeitpunkt verloren (es sei denn, dass Sie es freiwillig durch förmliche Willenserklärung ablegten/ablegen).


Herzlichen Gruß


Henry

Traitor
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Do 14. Feb 2002, 20:00 - Beitrag #2

Ich verstehe nicht ganz worauf du (hier wird normalerweise geduzt) hinauswillst. Soll das ernst gemeint sein, dass du versuchen willst, die "Weimarer Republik" wiederherzustellen, durch Verwendung dieser juristischen Schlupflöcher? Oder ist es ein Gedankenexperiment? Oder eine Satire? Wenn du das noch klar machst kann ich sachlich antworten.

F R E A K
 
Do 14. Feb 2002, 21:41 - Beitrag #3

JUHU!!!
Die Weimarer Republik wird wieder aufgebaut!
Dann wird unser Gerhard Reichspräsident, und mit seinen Notverordnungen muss er seine Grünen gar nicht mehr im Parlament missbrauchen! *g*

Henry
 
Fr 15. Feb 2002, 06:31 - Beitrag #4

An Traitor !

Guten Morgen !

Ich verstehe nicht ganz worauf du (hier wird normalerweise geduzt) hinauswillst. Soll das ernst gemeint sein, dass du versuchen willst, die "Weimarer Republik" wiederherzustellen,

Das Deutsche Reich als Republik seit 1919, ja.

durch Verwendung dieser juristischen Schlupflöcher?

Wieso "Schlupflöcher"? Was ist z.B. daran ein Schlupfloch, dass über das "Grundgesetz" nie abgestimmt wurde (vom Souverän, dem Volk). Und es dann trotzdem eine Verfassung sein soll.


Oder ist es ein Gedankenexperiment?

Nein. Die (juristische) Realität.

Oder eine Satire?

Nein.


Wenn du das noch klar machst kann ich sachlich antworten.

Herzlichen Gruß


Henry

Henry
 
Fr 15. Feb 2002, 06:37 - Beitrag #5

Hallo F R E A K !

Guten Morgen !

Original geschrieben von F R E A K
JUHU!!!
Die Weimarer Republik wird wieder aufgebaut!

Nun ja. Die Verfassung des Deutschen Reiches als Republik seit 1919 ist wieder in Kraft. Der Begriff "Weimarer Republik" gefällt mir nicht so sehr.


Dann wird unser Gerhard Reichspräsident, und mit seinen Notverordnungen muss er seine Grünen gar nicht mehr im Parlament missbrauchen! *g*


Ha.

Herzlichen Gruß


Henry

F R E A K
 
Fr 15. Feb 2002, 16:19 - Beitrag #6

Guten Morgen mein herzallerliebster Henry

Auf dein herzliches "Ha" kann ich nur eines erwidern:
Wer ernsthaft das Deutsche Reich von 1919 wiederbeleben möchte, der hat einen leichten Schaden!
Die internationale Annerkennung die sich die Bundesrepublik Deutschland in den nun schon fast 53 Jahren ihres Bestehens erarbeitet hat würde durch die Wiederherstellung dieser Präsidialherschung vernichtet!
Also, welches Ziel verfolgst du?

Traitor
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Fr 15. Feb 2002, 18:00 - Beitrag #7

Es ist doch einfach absurd so etwas zu bezwecken. Wie willst du das denn durchsetzen? Einen Protest gegen den Staat BRD führen um ihm das Recht auf das Land abzuführen? Du kannst doch nicht wirklich glauben dass das Erfolg hat?
Auch wenn die BRD juristisch vielleicht nicht wirklich legitimiert ist, so ist es doch klar, dass man sie nicht per Gericht abschaffen kann. Erstens wurde das Gericht ja von der BRD beauftragt und kann sie somit eigentlich gar nicht abschaffen, zweitens wäre es praktisch undurchführbar und drittens doch wohl kein erstrebenswertes Ziel, oder ziehst du die Staatsform des "deutschen Reichs als Republik seit 1919" der jetzigen vor?

Henry
 
Sa 16. Feb 2002, 01:49 - Beitrag #8

Hallo F R E A K !

Guten Morgen !

Original geschrieben von F R E A K
Auf dein herzliches "Ha" kann ich nur eines erwidern:
Wer ernsthaft das Deutsche Reich von 1919 wiederbeleben möchte, der hat einen leichten Schaden!

Nun ja. Herzlich war eher der Gruß....aber was soll`s. Außerdem wäre ich doch dankbar, wenn Sie akzeptieren würde, dass das Deutsche Reich als Republik seit 1919 "wiederbelebt" IST. Schließlich kommunizieren Sie hier mit dem Reichsorgan "Verweser Jörg Storm".


Die internationale Annerkennung die sich die Bundesrepublik Deutschland in den nun schon fast 53 Jahren ihres Bestehens erarbeitet hat würde durch die Wiederherstellung dieser Präsidialherschung vernichtet!

Es gibt und gab nach Innen kein "Bestehen" der "BRD", dass vom Volk (Souverän) legitimiert wurde. Außerdem wage ich zu bestreiten, dass das Vertrauen, dass sich die Deutschen in den vergangenen Jahrzehnten erworben haben, automatisch an die "BRD" gefesselt sein soll.




Also, welches Ziel verfolgst du?


Vorerst ? Selbstbestimmte, freie, direkte und demokratische Wahlen zur Abstimmung über die vom Reichsvolk für die Zukunft gewollte Staatsform.

Herzlichen Gruß


Henry

Henry
 
Sa 16. Feb 2002, 02:09 - Beitrag #9

Hallo Traitor !

Guten Morgen !

Original geschrieben von Traitor
Es ist doch einfach absurd so etwas zu bezwecken.

Huch ? Wieso sollte es absurd sein ?? Es ist NICHT absurd.


Wie willst du das denn durchsetzen?

Das IST doch schon durchgesetzt. Diese Information ist nur noch nicht besonders stark verbreitet.


Einen Protest gegen den Staat BRD führen um ihm das Recht auf das Land abzuführen?

Wird einige juristische Winkelzüge erfordern - aber....ja auch das.


Du kannst doch nicht wirklich glauben dass das Erfolg hat?

"glauben" lehne ich nahezu völlig ab.


Auch wenn die BRD juristisch vielleicht nicht wirklich legitimiert ist,

Nach Innen ganz sicher nicht.


so ist es doch klar, dass man sie nicht per Gericht abschaffen kann.

Das ist eine richterliche Entscheidung.


Erstens wurde das Gericht ja von der BRD beauftragt

Das ist so nicht ganz richtig. Das Gericht wird von der "BRD" bezahlt. Urteile sprechen die Richer/innen im Namen eines Volkes - nicht im Namen einer sog. "BRD".


und kann sie somit eigentlich gar nicht abschaffen,

...das ist "eigentlich" richtig....trifft aber nicht völlig zu.


zweitens wäre es praktisch undurchführbar

Aber nein. Durchführbar ist das auf jeden Fall.


und drittens doch wohl kein erstrebenswertes Ziel, oder ziehst du die Staatsform des "deutschen Reichs als Republik seit 1919" der jetzigen vor?


Ja- Da die "BRD" keine Rechtsicherheit bieten kann. Übrigens: Bis zu den Tagen, an dem die "BRDler" wieder deutsche Soldaten in einen Angriffskrieg schickten, hatte ich sogar noch einige Symphatien für das System!

Herzlichen Gruß


Henry

F R E A K
 
Sa 16. Feb 2002, 11:21 - Beitrag #10

Das Führen eines Angriffskrieges hat dich dazu veranlasst dich als Reichsverweser einsetzen zu lassen?
Hast du gemerkt, wie leicht extremistische Randgruppen in diesem System Macht bekommen? Und ein großes Ziel von ihnen ist das Führen eines Angriffskrieges!!

Traitor
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Sa 16. Feb 2002, 13:26 - Beitrag #11

Außerdem könnte ein System wie damals jederzeit wieder in eine Diktatur abgleiten, da keine genügende gegenseitige Kontrolle der Gewalten gegeben war. Die BRD dagegen ist seit ihrem Bestehen (darf ich doch wohl so nennen? ;) ) nie in eine solche Gefahr geraten und es wäre auch sehr schwer in ihrem politischen System.
Aber nein. Durchführbar ist das auf jeden Fall.
Wie wollen Sie das denn durchführen, Herr Reichsverweser? Sie wollen also einen Prozess führen. Aber
a) wie können Sie einen Protest vor einem Gericht führen dass Sie nicht anerkennen?
b) wie soll das Gericht Ihnen zustimmen? Es müsste ja seine eigene Legitimation (die Verfassung der BRD) abschaffen. Diese ist allerdings seine höchste Entscheidungsgrundlage, und es könnte die BRD nur auf der Grundlage der Verfassung abschaffen. Die Verfassung selbst dagegen dürfte es logischerweise nicht abschaffen, da es damit sich selbst abschaffen würde und somit nicht die Berechtigung zum Abschaffen der Verfassung hätte usw.

Henry
 
Sa 16. Feb 2002, 18:14 - Beitrag #12

Hallo F R E A K !

Guten Tag !

Original geschrieben von F R E A K
Das Führen eines Angriffskrieges hat dich dazu veranlasst dich als Reichsverweser einsetzen zu lassen?

Wo schreibe ich das ? Nirgendwo.


Hast du gemerkt, wie leicht extremistische Randgruppen in diesem System Macht bekommen? Und ein großes Ziel von ihnen ist das Führen eines Angriffskrieges!!


Kommen Sie aus einer extremistischen Randgruppe oder woher wissen Sie das ?


Herzlichen Gruß

Henry

Henry
 
Sa 16. Feb 2002, 18:28 - Beitrag #13

Hallo Traitor !

Guten Tag !

Original geschrieben von Traitor
Außerdem könnte ein System wie damals jederzeit wieder in eine Diktatur abgleiten, da keine genügende gegenseitige Kontrolle der Gewalten gegeben war.

U.a. deswegen meine Tätigkeit bzgl. Wahlen über zukünftige Staatsform.

Die BRD dagegen ist seit ihrem Bestehen (darf ich doch wohl so nennen? ;) ) nie in eine solche Gefahr geraten und es wäre auch sehr schwer in ihrem politischen System.

Die "BRD" ist nicht demokratisch zustandegekommen. Sie ist/war nach Innen immer illegal - ein von Besatzern bis zum heutigen Tage aufgezwungene Staatsform.


Wie wollen Sie das denn durchführen, Herr Reichsverweser? Sie wollen also einen Prozess führen. Aber
a) wie können Sie einen Protest vor einem Gericht führen dass Sie nicht anerkennen?

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass "Gerichtsbarkeit" und "BRD" nicht ein und dasselbe sind. Urteile werden nicht im "Namen der BRD" gefällt.


b) wie soll das Gericht Ihnen zustimmen?

Durch freie Meinungs/Willensbildung z.B. ?


Es müsste ja seine eigene Legitimation (die Verfassung der BRD) abschaffen.

Nö. Es müßte nur FESTSTELLEN, dass das sog. Grundgesetz der "BRD" seine Gültigkeit verloren hat (ich weise nochmals darauf hin, dass das "GG" keine Verfassung sein kann). Diese Entscheidung würde dann im Namen des Volkes (und nicht im Namen der (nicht existenten) "BRD") gesprochen werden.



Diese ist allerdings seine höchste Entscheidungsgrundlage, und es könnte die BRD nur auf der Grundlage der Verfassung abschaffen.

Aufgrund des sog. Grundgesetzes ! Ja.


Die Verfassung selbst dagegen dürfte es logischerweise nicht abschaffen, da es damit sich selbst abschaffen würde und somit nicht die Berechtigung zum Abschaffen der Verfassung hätte usw.


Lesen Sie sich mal in Ruhe des Artikel 146 des "GG" durch. Da steht sinngemäß, dass dieses Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, wenn eine Verfassung in Kraft tritt, die vom ganzen Volke beschlossen/genehmigt wurde. Und das ist bei der Verfassung des Deutschen Reiches als Republik seit 1919 -die von mir wieder in Kraft gesetzt wurde und damit sozusagen aktiv gültig ist- eindeutig der Fall.


Herzlichen Gruß


Henry

Padreic
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Sa 16. Feb 2002, 20:39 - Beitrag #14

@Henry
Ein interessantes Gedankenspiel.

Ich bin kein Geschichtsspezialist und so kann ich mich nur auf das berufen, was Sie über die Verfassungsbildung geschrieben haben. Sie schreiben, dass das GG durch die Nationalversammlung verabschiedet wurde, also nur durch Volksvertreter. Nach dem GG der BRD wurde dieses aber auch durch 2/3-Mehrheit verabschiedet. Beide wurden durch Volksvertretungen verabschiedet, wo liegt also der größere Rechtsanspruch der Verfassung der Weimarer Republik?

Padreic

Henry
 
Sa 16. Feb 2002, 22:27 - Beitrag #15

Hallo Padreic !

Guten Abend !

[quote]Original geschrieben von Padreic
[B]@Henry
Ein interessantes Gedankenspiel.

Mehr als das.

Ich bin kein Geschichtsspezialist und so kann ich mich nur auf das berufen, was Sie über die Verfassungsbildung geschrieben haben.

Dass eine Verfassung mit dem Volk als Souverän vom Volk bestimmt werden sollte (entweder Direktwahl oder durch extra für diesen Zweck gewählte Wahlfrauen/männer ?

Sie schreiben, dass das GG durch die Nationalversammlung verabschiedet wurde,

...nein....

also nur durch Volksvertreter.

Die Leute im Parlamentarischen Rat waren nicht vom Volke gewählt, nein.....Ihre "Rechte" erhielten jene von den militärischen Besatzern (Ost wie West).....(oder was war Ihrer Meinung nach eine "Nationalversammlung?)


Nach dem GG der BRD wurde dieses aber auch durch 2/3-Mehrheit verabschiedet. Beide wurden durch Volksvertretungen verabschiedet, wo liegt also der größere Rechtsanspruch der Verfassung der Weimarer Republik?

Die Verfassung des Deutschen Reiches als Republik seit 1919 war eine. Das "Grundgesetz" ist -wie der Name schon sagt- KEINE !


Herzlichen Gruß


Henry

Padreic
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Sa 16. Feb 2002, 22:47 - Beitrag #16

@Henry
Entschuldigung, ich hatte mich etwas unklar ausgedrückt. Was ich meinte, ist, dass die Verfassung der Weimarer Republik durch die Nationalversammlung, also Volksvertreter, verabschiedet wurde. Der Parlamentarische Rat war meines Wissens ebenfalls als Volksvertretung eingesetzt. Die Weimarer Verfassung wurde genauso wenig wie das deutsche Grundgesetz direkt vom Volke verabschiedet, sondern nur von Volksvertretern. Ob die Volksvertreter jetzt vom Volk selber oder von Besatzern ausgesucht worden sind, sagt nichts über die Qualität der Vertretung aus. Eine vom Volk direkt beschlossene Verfassung hätte hier eine andere Qualität. Sie können eine neue Verfassung ausarbeiten und diese dem Volk zur Abstimmung geben. Wenn diese angenommen wird, dann kann ich dieser neuen Verfassung zustimmen. Aber ich kann keiner alten Verfassung, deren höhere Qualität ich nicht sehe und die noch nicht einmal direkt vom Volke gewählt wurde, zustimmen.

Und weiterhin: Sie berufen sich unter anderem auf §146 GG. Es wird von 'in Kraft treten' gesprochen, was etwas mit Kraft zu tun hat. Um wirklich Kraft zu haben, muss sie vom jetzigen deutschem Volke akzeptiert werden. Dann kann sie legitim das GG ersetzen. Wenn das ganze auf juristische Spitzfindigkeiten ruht, die m. E. noch nicht einmal ausreichend legitimiert sind, kann ich die Außerkraftsetzung unseres GGs nicht sehen.

Solange die Weimarer Verfassung in Deutschland nicht allgemein anerkannt ist, ist es nicht mehr als ein interessantes Gedankenspiel.

Padreic

Henry
 
So 17. Feb 2002, 09:02 - Beitrag #17

Hallo Padreic !

Guten Morgen !

[quote]Original geschrieben von Padreic
[B]@Henry
Entschuldigung, ich hatte mich etwas unklar ausgedrückt. Was ich meinte, ist, dass die Verfassung der Weimarer Republik durch die Nationalversammlung, also Volksvertreter, verabschiedet wurde.

Ach so. Die Konstituante also. Ja, richtig.

Der Parlamentarische Rat war meines Wissens ebenfalls als Volksvertretung eingesetzt.

Und das ist ein Irrtum. "Eingesetzt" im Sinne von "ins Leben gerufen" wurde der "Parlamentarische Rat von den Westalliierten (vornehmlich USA).


Die Weimarer Verfassung wurde genauso wenig wie das deutsche Grundgesetz direkt vom Volke verabschiedet,

Aber indirekt. Das Volk wählte extra für den Zweck der Verfassungsgebung Mittelsmänner/frauen. In einer freien, geheimen und demokratischen Wahl. Das ist übrigens in den USA auch so gewesen (auch die USA haben eine Verfassung).


sondern nur von Volksvertretern.

Die Wahl zur verfassungsgebenden Versammlung hat aber immerhin stattgefunden - ganz im Gegenteil zum sog. "GG".


Ob die Volksvertreter jetzt vom Volk selber oder von Besatzern ausgesucht worden sind, sagt nichts über die Qualität der Vertretung aus.

Na klar. Es sagt z.B. aus, dass die "Volksvertreter" den Besatzern genehm waren. Abgesehen davon kann eine Selbstbestimmtheit für das Volk überhaupt nicht gegeben sein, wenn es seine Vertreter nicht selbst wählt/bestätigt. Das ist doch wohl völlig logisch.


Eine vom Volk direkt beschlossene Verfassung hätte hier eine andere Qualität.

Das finde ich allerdings auch.


Sie können eine neue Verfassung ausarbeiten und diese dem Volk zur Abstimmung geben. Wenn diese angenommen wird, dann kann ich dieser neuen Verfassung zustimmen. Aber ich kann keiner alten Verfassung, deren höhere Qualität ich nicht sehe und die noch nicht einmal direkt vom Volke gewählt wurde, zustimmen.

Nach nationalem und internationalem Recht verbindlich.....ist die Verfassung des Deutschen Reiches als Republik seit 1919 korrekt zustandegekommen. Aber ich achte natürlich Ihre Meinung.


Und weiterhin: Sie berufen sich unter anderem auf §146 GG. Es wird von 'in Kraft treten' gesprochen, was etwas mit Kraft zu tun hat. Um wirklich Kraft zu haben, muss sie vom jetzigen deutschem Volke akzeptiert werden.

Was sollte das Volk dagegen haben, endlich wieder ein auch nach Innen "de jure" handelndes Staatswesen zu bekommen ? Was dagegen, frei zu sein ? Was dagegen, selbstbestimmt den Weg in die Zukunft zu gehen ?


Dann kann sie legitim das GG ersetzen. Wenn das ganze auf juristische Spitzfindigkeiten ruht, die m. E. noch nicht einmal ausreichend legitimiert sind,

...wie gesagt....ich achte Ihre Meinung - vertrete aber eine andere.

kann ich die Außerkraftsetzung unseres GGs nicht sehen.

Und ich kann nicht erkennen, wie die (juristische)"Inkraftsetzung" des sog. "GG" nach Innen jemals stattgefunden haben soll.


Solange die Weimarer Verfassung in Deutschland nicht allgemein anerkannt ist, ist es nicht mehr als ein interessantes Gedankenspiel.

Wenn die Leute schon die (dümmliche) Lüge glauben (dass die "BRD" nach Innen legal wäre) - wie einfach wird es dann weiterhin sein, die (juristische) Wahrheit zu vermitteln ! Kommt Zeit....kommt "Anerkennung".


Herzlichen Gruß


Henry

Krautwiggerl
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So 17. Feb 2002, 12:25 - Beitrag #18

Argh, wie da mein Blutdruck steigt, wenn ich sowas lesen muss...

tolle Realsatire, muss ich schon sagen. Ich habe ja schon viele Phantastereien gesehen, aber die toppt echt alles :D

Auch wenn ich glaube, dass du nur ein ganz grosser Fake bist (habe genau dieses Thema schon anderswo gelesen), will ich trotzdem mal sachlich antworten:

sei zwar vom juristischen Standpunkt her alles richtig, aber wenn wir politische Entscheidungen nur nach juristischen Gesichtspunkten messen, dann können wir uns alle einsalzen lassen!
Faktor 1) Das GG ist Teil der politischen Kultur. Sie wurde vom Volk innerlich akzeptiert und für richtig befunden. Das wiegt mehr als jedes politische Gefasel. Wir können ja gern mal eine Volksabstimmung machen: 99,9% würden aus diesem Grund dann ohnehin für das GG stimmen, nur du und ein paar Kumpels nicht! Halt, sagen wir 97%, denn die NPD lehnt ja sowieso alles ab, was irgendwie nach Demokratie riecht.
Faktor 2) Warum zum Henker soll gerade die Weimarer Verfassung besser sein als das GG? Das reine Verhältniswahlrecht ohne Sperrklausel begünstigte Parteienzersplitterung und machte die Regierungsbildung unheimlich schwer. Sie begünstigte dadurch vor allem kleine, radikale Parteien. Oder ist es gerade das, was du erreichen willst?
Die Notverordnung nach Art.48 lies sich ja auch so herrlich einfach missbrauchen...
Im Endeffekt ist doch alles völliger Schwachsinn. Ich mag mich jetzt da gar nicht länger drüber aufregen, weil meine Ferien angefangen haben und ohnehin weiss, dass sowas in einem gefestigten System (und egal was du sagst, sie ist gefestigt, wegen der politischen Kultur) ohnehin in 100 Jahren nicht durchsetzbar ist und ich mich deswegen beruhigt zurücklehnen kann.

Traitor
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So 17. Feb 2002, 13:37 - Beitrag #19

@Henry: Ich stimme Ihnen zu, dass die Weimarer Verfassung theoretisch (juristisch) besser legitimiert war. Dies tut aber der Sache keinen Abbruch, dass sie abgeschafft wurde (de facto) und somit nur durch juristische Spitzfindigkeiten, wie Padreic es ausdrückte, wiederhergestellt werden könnte. Das GG der BRD dagegen hat sich über 50 Jahre lang in der Praxis als tauglich erwiesen und wurde auch nicht (bzw kaum) vom Volk angezweifelt, so dass ich mir sehr sicher bin, dass es in einer Volksabstimmung gegen die Weimarer Verfassung siegen würde, da es einfach praktisch überlegen war (54 erfolgreiche Jahre gegen 14 Jahre die in einer Diktatur endeten). Das in Bezug auf
Wenn die Leute schon die (dümmliche) Lüge glauben (dass die "BRD" nach Innen legal wäre) - wie einfach wird es dann weiterhin sein, die (juristische) Wahrheit zu vermitteln ! Kommt Zeit....kommt "Anerkennung".

@Krautwiggerl: Das sehe ich auch so. Auch wenn es juristisch durchsetzbar wäre, eine Volksabstimmung zu erreichen, würde diese niemals Erfolg haben, aus genannten Gründen.

Krautwiggerl
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So 17. Feb 2002, 14:25 - Beitrag #20

Erwähnt wurde ja auch noch der unglaubliche Prestige-Verlust im Ausland.
Bedenken muss man, dass sich politische Systeme aus der Tradition entwickeln. Auch wenn Henry in Deutschland nach 45 eine ausschliessliche Zäsur sehen will, so stimmt das nicht!
Es haben sich die Traditionslinien der Weimarer Republik fortgesetzt. Angefangen von den "Cleavages" und dem Parteiensystem bis hin zum Wahlsystem. Nur wurde das Wahlsystem jetzt mit einer Sperrklausel versehen, da man aus den Fehlern der Weimarer Republik lernte.
Insofern ist das GG eine optimierte Version der Weimarer Verfassung. Sie hat sich bewährt.

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