Im Tagesspiegel vom 29.01.02 heißt es unter der Überschrift „Unkontrolliert abgehört“ ( nachzulesen unter http://195.170.124.152/archiv/2002/01/28/ak-po-in-559397.html ) : „In Nordrhein-Westfalen sind alle Telefonüberwachungen des Staatsschutzes, des BND und des MAD offenbar über 15 Monate illegal gewesen.“ ( ... ) „Juristen weisen nun darauf hin, dass zahlreiche in der Zwischenzeit durchgeführte Telefonüberwachungen rechtlich nicht verwertbar sind und vor Gericht in einem möglichen Verfahren nicht eingeführt werden dürfen.“
Abhörmaßnahmen von Geheimdiensten kommen nicht durch richterliche Anordnungen zustande, sondern durch Entscheidungen von Beamten. Ihr Ziel ist nicht die Verfolgung von Straftaten sondern die Ausschaltung des politischen Gegners zum frühestmöglichem Zeitpunkt. Möglichst bevor dieser politisch aktiv wird.
Telefonüberwachung stellt den geringsten Anteil der illegalen Überwachungsmethoden. Zielpersonen werden unter Einsatz der Radartechnik überwacht, die es ermöglicht, u.a. Wohnraum visuell und akustisch von außen zu erfassen. Die Ergebnisse von Abhörmaßnahmen werden benutzt um in das Leben der Betroffenen einzugreifen und Terror auszuüben. Dazu bedient man sich einer Vielzahl von Spitzeln, die Aufgaben entsprechend ihrer Veranlagung wahrnehmen. Von Rollenspielen und Mätzchen machen bis hin zu massiven Gewalttaten wird das ganze Spektrum nachrichtendienstlicher Mittel abgedeckt.
Über die tatsächlichen Aktivitäten unserer Geheimdienste finden sich hier Informationen:
http://www.totalitaer.de