Und was soll man machen, wenn wenn sich der Täter der Festnahme widersetzt? Einen Richter holen?
Wie weiter oben schon geschrieben, wenn sich der Täter widersetzt (mit Gewalt) dann ist auch Gegengewalt erlaubt, aber nur um den Widerstand zu brechen, NICHT mit dem Ziel zu verletzen wie du es forderst!
Wieso sollten sie Recht bekommen, wenn sie dies nicht haben?
Weil es den Polizisten zB sehr schwer fallen würde eine stichfeste Begründung zu finden, warum sie einen Sprayer krankenhausreif geprügelt haben.
Ich sage ja nicht, das wirkürlich 'rumgeprügelt werden soll, sondern nur bei eindeutigen Schuldnachweis Gewalt angewendet weren soll.
Also doch erst auf Gerichtsurteil? Denn einen
Nachweis kann kein Polizist im Einsatz führen, dazu braucht es einen Richter. Und selbst dann ist Gewalt doch sehr zweifelhaft, da sie dann absolut nicht notwendig ist. Denn wenn er schon vor Gericht steht, kann man ihn ohne Probleme ins Gefängnis stecken.
Wenn die pot. Täter wissen, daß die Polizei die Möglichkeit dazu hat, muß diese nicht mehr so oft genutzt werden.
Erinnert mich irgendwie an eine gewisse Regierung der späten Dreißiger und frühen Vierziger... (nicht gegen dich persönlich gerichtet, sondern gegen solche Methodiken)
@Noriko: Würdest du dich sicher fühlen wenn du weißt dass jeder Polizist dich auf eigenes Gutdünken niederprügeln darf?