Staatsgewalt

Das aktuelle politische Geschehen in Deutschland und der ganzen Welt sowie wichtige Ereignisse der Weltgeschichte.
Traitor
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So 24. Feb 2002, 18:05 - Beitrag #21

Z. Zt. ist ja bereits schon so, daß Polizisten z.B. einen Dieb stellen und OHNE GERICHTSBESCHLUSS verhaften dürfen (Freitheitsberaubung! ).
Da ist aber doch wohl ein großer Unterschied ob man jemanden für kurze Zeit in Untersuchungshaft nimmt (reversibel) oder ob man ihn körperlich verletzt (irreversibel). Eine Gefangennahme kann vom Richter wenn sie unrechtmäßig war sofort beendet werden, eine Verletzung kann das nicht, die muss auskuriert werden oder bleibt ein Leben lang.

Ich verlange jediglich eine Erweiterung dieser polizeilichen Handlungfreiheit. Zudem muß das Verhalten der Polizei natürlich auch strenger überwacht werden
Na toll, dann würden täglich Leute krankenhausreifgeprügelt, würden dann dagegen klagen, Recht bekommen und der Staat muss Schmerzensgeld zahlen. Dann wurden die Täter bzw Polizeiopfer schwer verletzt und der Staat hat auch gelitten. Was soll das bringen?

Wer die Menschenrechte mißachtet, verwirkt die seinen damit!
Dazu habe ich schon im anderen Thread geantwortet.

Erdwolf
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So 24. Feb 2002, 19:25 - Beitrag #22

Da ist aber doch wohl ein großer Unterschied ob man jemanden für kurze Zeit in Untersuchungshaft nimmt (reversibel) oder ob man ihn körperlich verletzt (irreversibel).

Und was soll man machen, wenn wenn sich der Täter der Festnahme widersetzt? Einen Richter holen?

Na toll, dann würden täglich Leute krankenhausreifgeprügelt, würden dann dagegen klagen, Recht bekommen und der Staat muss Schmerzensgeld zahlen. Dann wurden die Täter bzw Polizeiopfer schwer verletzt und der Staat hat auch gelitten. Was soll das bringen?

Wieso sollten sie Recht bekommen, wenn sie dies nicht haben?
Ich sage ja nicht, das wirkürlich 'rumgeprügelt werden soll, sondern nur bei eindeutigen Schuldnachweis Gewalt angewendet weren soll.
Zudem wird es wohl später nicht mehr so häufig nötig sein, da die potenziellen Täter abgeschreckt sind. Es geht mir hauptsächlich darum, das unsere Polizei ernstgenommen wird. Wenn die pot. Täter wissen, daß die Polizei die Möglichkeit dazu hat, muß diese nicht mehr so oft genutzt werden.

Noriko
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So 24. Feb 2002, 19:34 - Beitrag #23

Ich finde auch ds unsere polizei mehr ein wtz ist als allen andere, Wenn mann hart durchgreifen muss muss das halt sein, und kein staat sollte seine beamten daran hinder, denn die bürger sollen sich ja sicher fühlen.

Traitor
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So 24. Feb 2002, 19:54 - Beitrag #24

Und was soll man machen, wenn wenn sich der Täter der Festnahme widersetzt? Einen Richter holen?
Wie weiter oben schon geschrieben, wenn sich der Täter widersetzt (mit Gewalt) dann ist auch Gegengewalt erlaubt, aber nur um den Widerstand zu brechen, NICHT mit dem Ziel zu verletzen wie du es forderst!
Wieso sollten sie Recht bekommen, wenn sie dies nicht haben?
Weil es den Polizisten zB sehr schwer fallen würde eine stichfeste Begründung zu finden, warum sie einen Sprayer krankenhausreif geprügelt haben.
Ich sage ja nicht, das wirkürlich 'rumgeprügelt werden soll, sondern nur bei eindeutigen Schuldnachweis Gewalt angewendet weren soll.
Also doch erst auf Gerichtsurteil? Denn einen Nachweis kann kein Polizist im Einsatz führen, dazu braucht es einen Richter. Und selbst dann ist Gewalt doch sehr zweifelhaft, da sie dann absolut nicht notwendig ist. Denn wenn er schon vor Gericht steht, kann man ihn ohne Probleme ins Gefängnis stecken.
Wenn die pot. Täter wissen, daß die Polizei die Möglichkeit dazu hat, muß diese nicht mehr so oft genutzt werden.
Erinnert mich irgendwie an eine gewisse Regierung der späten Dreißiger und frühen Vierziger... (nicht gegen dich persönlich gerichtet, sondern gegen solche Methodiken)

@Noriko: Würdest du dich sicher fühlen wenn du weißt dass jeder Polizist dich auf eigenes Gutdünken niederprügeln darf?

Noriko
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So 24. Feb 2002, 20:09 - Beitrag #25

Also doch erst auf Gerichtsurteil? Denn einen Nachweis kann kein Polizist im Einsatz führen, dazu braucht es einen Richter. Und selbst dann ist Gewalt doch sehr zweifelhaft, da sie dann absolut nicht notwendig ist. Denn wenn er schon vor Gericht steht, kann man ihn ohne Probleme ins Gefängnis stecken.

Ich würde sagen das gemeint war wenn der Täter In Flagranti erwischt wird, denn wenn die Polozisten sehen das er eine strafhandlung begeht, kann der täter schöecht sagen das er nicht tue was er da tut.

Würdest du dich sicher fühlen wenn du weißt dass jeder Polizist dich auf eigenes Gutdünken niederprügeln darf?

Würdest du dich sicher fühlen wenn du wüstest das die polzei nicht verhindern darf wenn du verprügelt wirst?
Ich meine ja nicht auf gutdünken, sonder wenn es sichtbar ist das eine straftat begengen wird, und der täter sich der festnahme wiedersetzt.

Erdwolf
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So 24. Feb 2002, 20:10 - Beitrag #26

NICHT mit dem Ziel zu verletzen wie du es forderst!

Es geht mir in erster Linie um Abschreckung. Und Gewalt ist nunmal das einzige, was manche Leute verstehen.
Weil es den Polizisten zB sehr schwer fallen würde eine stichfeste Begründung zu finden, warum sie einen Sprayer krankenhausreif geprügelt haben.

Wäre es anders, würde ich das vorhandene System ja nicht kritisieren, oder?!
Also doch erst auf Gerichtsurteil? Denn einen Nachweis kann kein Polizist im Einsatz führen, dazu braucht es einen Richter. Und selbst dann ist Gewalt doch sehr zweifelhaft, da sie dann absolut nicht notwendig ist.

Nein, so meinte ich das nicht. Ich denke, es ist Nachweis genug, wen jemand gerade fröhlich am Demolieren ist. Und wie gesagt, das wird z.Zt. bei schwereren Delikten auch nicht anders gehandhabt. Wenn ein Polizist einen Amokläufer in der Innenstadt aufhalten kann, indem er in außer Gefecht setzt, wird er das tun und er hat auch das Recht dazu.
Würdest du dich sicher fühlen wenn du weißt dass jeder Polizist dich auf eigenes Gutdünken niederprügeln darf?

Ich weiß nicht, wie Noriko das sieht (an den diese Frage ging), mir geht es nicht um "Gutdünken" (was ich dir auch die ganze Zeit begreiflich zu machen versuche). Und wenn ich eines Tage eine Parkbank demolieren sollte, verlange ich niedergeprügelt zu werden. (Obwohl es (wahrscheinlich) nie dazu kommen wird)

Traitor
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So 24. Feb 2002, 20:16 - Beitrag #27

@Noriko: Wie gesagt gegen Widerstandsbruch (in angemessenem Maße) habe ich nichts. Sehr wohl aber dagegen, Prügeln als Strafe (auch noch mit sofortiger Vollstreckung) einzusetzen wie Erdwolf es fordert.

@Erdwolf:
Es geht mir in erster Linie um Abschreckung. Und Gewalt ist nunmal das einzige, was manche Leute verstehen.
Wie gesagt, Abschreckung durch Gewalt, das sind Methoden eines Terrorstaates.

Nein, so meinte ich das nicht. Ich denke, es ist Nachweis genug, wen jemand gerade fröhlich am Demolieren ist. Und wie gesagt, das wird z.Zt. bei schwereren Delikten auch nicht anders gehandhabt. Wenn ein Polizist einen Amokläufer in der Innenstadt aufhalten kann, indem er in außer Gefecht setzt, wird er das tun und er hat auch das Recht dazu.
Aber es ist ja wohl ein gravierender Unterschied ob man einen Amokläufer oder hat oder einen, der Gegenstände zerstört. Beim Amokläufer akzeptiere ich Gewalt von Seiten der Polizei, denn hier müssen Opfer vermieden werden. Bei Zerstören von Gegenständen dagegen gibt es diese Begründung nicht, es wäre unnötige Gewalt.

Ich weiß nicht, wie Noriko das sieht (an den diese Frage ging), mir geht es nicht um "Gutdünken" (was ich dir auch die ganze Zeit begreiflich zu machen versuche). Und wenn ich eines Tage eine Parkbank demolieren sollte, verlange ich niedergeprügelt zu werden. (Obwohl es (wahrscheinlich) nie dazu kommen wird)

Was ist es denn anderes als Gutdünken wenn die Polizisten jeden, den sie als schuldig ansehen, verprügeln dürfen?

Noriko
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So 24. Feb 2002, 20:16 - Beitrag #28

Mann Kann das Prügeln Auch Politzisch korekt vormuliere, Nämlich ruhigstellung masnahmen.

Erdwolf
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So 24. Feb 2002, 20:39 - Beitrag #29

Wie gesagt, Abschreckung durch Gewalt, das sind Methoden eines Terrorstaates

Da werden wir uns wohl nicht einig. Ich fände die Bezeichnung Rechtsstaat passender.
Bei Zerstören von Gegenständen dagegen gibt es diese Begründung nicht, es wäre unnötige Gewalt.

Natürlich gibt es Opfer: Die Öffentlichkeit.
Was ist es denn anderes als Gutdünken wenn die Polizisten jeden, den sie als schuldig ansehen, verprügeln dürfen?

Nenn es von mir aus, wie du willst, ich halte es für legitim. Zudem ist die Wahrheit keine Ansichtssache, zumindest nicht juristischen Sinne.

Traitor
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So 24. Feb 2002, 21:26 - Beitrag #30

Da werden wir uns wohl nicht einig. Ich fände die Bezeichnung Rechtsstaat passender.
Ein Rechtsstaat nach der Definition die ich kenne zeichnet sich hauptsächlich durch folgendes aus: ein sich gegenseitig kontrollierendes Staatssystem, gerechte und gleiche Justiz, Wahrung von Menschen- und Bürgerrechten. UNd letztere kann ich in deinem System keineswegs sehen...

Natürlich gibt es Opfer: Die Öffentlichkeit.
Stirbt die Öffentlichkeit? Nein. Es wird nur Sachschaden angerichtet. Und Sachschaden der bei Privatpersonen angerichtet wird wird doch auch nicht mit Folter oder Prügelstrafen geahndet, sondern nur mit Geld- oder Freiheitsstrafen. Warum sollte das bei öffentlichem BEsitz anders sein?

Nenn es von mir aus, wie du willst, ich halte es für legitim. Zudem ist die Wahrheit keine Ansichtssache, zumindest nicht juristischen Sinne.
Aber juristisch gesehen hat ein Polizist nicht die Qualifikation und Legitimation, die Wahrheit festzustellen, die hat nur ein Gericht.

Noriko
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So 24. Feb 2002, 21:36 - Beitrag #31

Aber juristisch gesehen hat ein Polizist nicht die Qualifikation und Legitimation, die Wahrheit festzustellen, die hat nur ein Gericht.

Will das heisen das ein polizist grunsätzlich nicht die reine warheit sagt?
ein gericht beruht auf bewiesen die auch von den polizisten erbracht werden, als aussage a.e.
Es werden ja bald die video überwachten streifenwagen eingeführt da haen sie sogar einen zusatz beweis.

Traitor
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So 24. Feb 2002, 21:40 - Beitrag #32

Will das heisen das ein polizist grunsätzlich nicht die reine warheit sagt?
Das nicht. Aber nur ein Gericht darf ein Urteil fällen, kein Polizist. Dieser darf nur ermitteln, die Schuld festzustellen und eine Strafe zu verhängen (also die Wahrheit festzulegen) ist allein Aufgabe des Gerichtes.

Erdwolf
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So 24. Feb 2002, 21:41 - Beitrag #33

Lieber Traitor, ich werde jetzt aufhören, mit dir darüber zu diskutieren. Das führt einfach zu nichts, da wir anscheinend grundlegend unterschiedliche Ansichten darüber haben, was legitim ist / sein sollte und keiner seine Meinung zu ändern wollen scheint.
(Notfalls können wir uns ja morgen in BC nochmal darüber unterhalten :D )

Erdwolf
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So 24. Feb 2002, 21:49 - Beitrag #34

Eigentlich wollt' ich ja nicht... :D
Aber das muß noch sein:

Ein Richter ist genauso (nur) ein Mensch, wie ein Polizist.

Noriko
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So 24. Feb 2002, 21:50 - Beitrag #35

Der Polizist Hat aber auch recht zu verdächtigen un zu verhaften, und damit eine warheit anzunehem.

Traitor
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So 24. Feb 2002, 21:55 - Beitrag #36

@Erdwolf: Stimme zu, aber in unserem Justizsystem ist ein Richter eine Art Übermensch...

@Noriko: Aber es ist nur eine vorläufige Wahrheit. Denn eine Verhaftung kann jederzeit von einem Gericht wiederaufgehoben werden, und die Polizei muss sich meines Wissens nach auch eine Genehmigung holen um jemanden in U-Haft zu behalten.

Noriko
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So 24. Feb 2002, 22:01 - Beitrag #37

Die polizei kann auch ad hoc verhaften, oder wie stellst du dir das vor wenn da einer umsich schlägt, und die erst aufs revier fahren müsen um sich ne erlaubniss zu hohlen.

THRASH
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Mo 25. Feb 2002, 09:56 - Beitrag #38

noriko darum geht es doch nicht :)
verhaften darf der polizist, muss er teilw. sogar

aber es geht doch darum das ein richter alleine zu sagen hat was korrekt und was nicht korrekt, was schuldig und was unschuldig ist...und nur alleine das gericht hat die befugnis warheitsgebung zu finden und das festzulegen
und dabei geht es auch nicht um "kleinigkeiten" wie ne prügelei oder sowas...

Noriko
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Mo 25. Feb 2002, 15:38 - Beitrag #39

Ab er der Täter muss erst verhaftet werden befor er Verurteilt werden kann.

Traitor
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Mo 25. Feb 2002, 16:03 - Beitrag #40

Ich habe ja auch nicht bezweifelt dass er verhaftet werden darf. Lies dir das nochmal durch
und die Polizei muss sich meines Wissens nach auch eine Genehmigung holen um jemanden in U-Haft zu behalten.
und achte darauf dass das letzte Wort "behalten" und nicht "nehmen" lautet ;)

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