Jugendgefährdende Videospiele

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Seraphim
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Do 7. Mär 2002, 01:46 - Beitrag #1

Jugendgefährdente Video Spiele

Mal ne Farge an die Politprofies.

Was ist euer Meinung Sinnvoller in bezug auf Brutalle Spiele Software,
eine Kontrolle der Spielesoftware durch die BPJS und Indizierungen?
Oder eine Ausweißpflicht für den kauf und verlei von Video Spielen?

Vorteile der Indizierung:
- Werbung für die Titel ist Verboten.
- Öffentliche zur schaustellung ist verboten.
- Öffentliche Austellung des Spiels im Verkausfraum verboten (damit kein Inet Verkauf mehr, Großketten können den Titel nicht mehr anbieten)

Nachteile:
- Verkauf an Minderjährige ist weiterhin erlaubt.
- Das Spiel kann über Einzelhändler legall unter dem Ladentisch verkauft werden.

Vorteile der Ausweißpflicht:
- Minderjährigen wird der Legalle zugang zur Software unmöglich
- Das Spiel kann für Volljährige weiterhin über Großketten und das Inet bezogen werden.

(eventuelle) Nachteile (für die Öffentlichkeit):
- Öffentliche Austellung des Spiels im Verkaufsraum erlaubt.
- Öffentliche Zurschaustellung erlaubt (zutritt ab 18)
- Werbung erlaubt.

So bin ja mal gespannt.

P.S. Verboten werden dürfen Spiele nur die gegen unser Grundgesetzt verstoßen. Also bitte keine Kommentare aller das gehört verboten.

Traitor
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Do 7. Mär 2002, 16:30 - Beitrag #2

Ich wiederhole das was ich im entsprechenden Thread im Spieleforum gesagt habe: Auf jeden Fall Ausweispflicht statt Indizierung. Letztere scheint meist reine Willkür zu sein (wenn irgendwem ein Spiel nicht passt wird es indiziert, andere, viel brutalere, nie) und hat auch für Erwachsene schwere Nachteile, vor allem erwähnte erschwerte Bezugsmöglichkeiten.
Außerdem schadet sie Herstellern und Händlern da ein indiziertes Spiel kommerziell (trotz theoretisch erlaubtem Erfolg) kommerziell tot ist. Langfristig kann dies auch dazu führen, dass Spiele, die evtl indiziert werden könnten, in Deutschland gar nicht erst erscheinen bzw nicht lokalisiert werden.

teut
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Fr 8. Mär 2002, 19:36 - Beitrag #3

Videospiele jugendgefährdend???

Man bekommt alles was man will mit Verboten ist gar nix zu erreichen.In meinen Haus leben zwei Jungs die haben nahezu alles.Es wird gestohlen und geknackt dass es nur so klingelt.Glaubt mir je mehr man verbietet umso interessanter wirds.

Traitor
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Fr 8. Mär 2002, 19:39 - Beitrag #4

Das halte ich für Unsinn. Natürlich wird es für manche interessanter, aber den Großteil der Leute schreckt es ab. Ich bin mir sicher, ein Aufheben des Diebstahlverbotes würde die Diebstahlrate extrem steigen lassen.

F R E A K
 
Sa 9. Mär 2002, 00:25 - Beitrag #5

Ich weiß nicht wo teut wohnt, aber wenn das so
"Ey Aldar lass ma fett Computa-Spiel abziehen Aldar" sind, dann versteh ich ihn schon.
Für den gewöhnlichen 14-jährigen der einafch nur ein wenig zocken will ist beides, Ausweisüflicht und Indizierung, Murks!

Traitor
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Sa 9. Mär 2002, 11:34 - Beitrag #6

Ich denke schon, es gibt Spiele die nicht für Jugendliche zugänglich sein sollten (Wobei ich die Grenze eher bei 16 ansetzen würde aber das war ein anderes Thema...), zB darf Kingpin keinem 14jährigen zum Kaufen zur Verfügung stehen.

F R E A K
 
Sa 9. Mär 2002, 13:10 - Beitrag #7

Wenn ein 14-jähriger das Spiel haben will dann würde er es eben bei dem dynamischen jungen Raubkopierer von nebenan kaufen. Ich bin der Meinung das es keine Möglichkeit gibt, sicher auszuschließen das kein Jugendlicher in den Besitz dieser Spiele gibt.

THRASH
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Sa 9. Mär 2002, 23:48 - Beitrag #8

Ich finde es kommt ganz drauf an. Auf das was man bezwecken will und wie krass das Spiel ist.

Wenn man es nur mit Ausweißpflicht versieht finde ich das sehr gut wenn die Verkäufter das kontrollieren würden. Das ist das Problem. Sowas kontrolliert keiner bzw. wie schon geschrieben bekommt man es dann unter der Hand an der nächsten Ecke wenn man es sich nich sowieso kopiert.

Wenn ne Ausweispflicht gut durchzusetzen wäre und eingehalten wird wäre ich dafür. Aber dann ist immernoch das Problem das oft 14jährige oder so jemanden kennen der 18 is, der holt dem das Spiel und dann hat er es, fertig.

Also effektiver ist aufjedenfall eine Indizierung. Auch wenn sie für viele eher ein Nachteil ist, bewirkt sie viel mehr das was man möchte, als eine Ausweißpflicht.

Seraphim
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So 10. Mär 2002, 03:00 - Beitrag #9

Beim Kauf von DVDs und VHS Kassetten muss der Käufer dem Verkäufer seinen Personalaussweiß zeigen wen berichtigte zweifel vorliegen das der Käufer das vorgeschriebene Mindestalter für den kauf des Films nicht hat.

Großketten wie ProMarkt oder Mediamarkt müssen Ausweißkontrollen durchführen da bei einer Anzeige dicht machen können. (ausser eben das kein zweifel an der Volljährigkeit der Person besteht)

Ich bekomme den Film aber über meinen Einzelhändler auch ohne jegweder Kontrolle egal wie Alt ich bin sollange ich z.b. eben den Besitzer kenne, Stammkunde bin oder so etwas. Aber der Verkäufer macht sich dabei Strafbar unter umständen z.b. einer verpfeift ihn kann er Dicht machen.

Ich denke Raubkopierer dürfen vom Gesetztgeber nicht beachtet werden da die ja sowieso gegen geltendes Recht verstossen. Es wäre wohl sehr inefektiv zu denken jemand der Profiesonel Kopien von Orginalen (vorzugsweise Indizierte und Verbotene Titel) erstellt würde sich durch die Indizierung behindern lassen da ja genau solche Titel für ihn sehr absatz fähigsind.

Bei einer Indizierung ist der Verkauf von vornehinein Legall nur das eben Großketten vom Verkauf ausgeschlossen sind. Dem Einzelhändler überläst man die entscheidung ob der Kunde für das Spiel geeignet ist oder nicht er kann dafür nicht Strafbar gemacht werden. So können sich Minderjährige Legall mit Software eindecken die nicht für ihr Alter geeignet ist. Eine abschreckung findet ja nicht statt da es ja legall ist.

Das 14 Jährige, 18 Jährige kennen ist irgendwo klar aber wenigstens hier ist eine Art 2 Defensive Hürde eingebaut. Bei einer Indizierung kann der Minderjährige das Produkt direkt kaufen.

Da über Spiele bereits im Vorfeld durch Spielezeitschriften Berichtet wird findet auch hier eine Art Werbung statt einige Titel nutzen das sehr gekonnt aus so das die Mund Probaganda offt mehr bezweckt als eine Plakatt oder Zeitschriften Werbung. Selbst Vorindizierungen aufgrund des Vorgängers tretten erst zum Realse Zeitpunkt in Kraft genügend Zeit um das Spiel ausgibig Testen zu lassen um es doppel deutig auszudrücken.

Die Alten Gesetzte und Rechtsvorschriften sind doch nicht mehr Aktuell. Das Alte System mag sich in der Vergangenheit als akzeptabel bewiesen haben, doch nur wegen unzureichender Information der Spieler über die Medien. Heute wo mann Informationen aus allen Möglichen Informationsquellen bekommt ist ein Werbe verbot überflüssig. Zu dem war damals die PC Spieler Community nicht Salon fähig.
Heute ist das anders selbst wenn ein Titel zum realse Indiziert ist wissen über das Internet, PC Spiele Magazine sogar TV Shows (z.b. Giga) etc. die Spieler von desen exsitenz, es steht ausser frage das wenn ein Spieler ein Spiel will er es bekommt.

Eine Aussweißpflicht in Form derer bekannt von Filmen ist keine zusätzliche belastung das Verkaufspersonal. Die Allgemeinheit wird durch die illegaliät der Verkaufs an Minderjährige passiv genauso gut geschützt wie durch eine Indizierung. Dem Rechtsstaat wird die möglichkeit gegeben gegen verstösse Rechtlich einzuschreiten. Werbung für diese Art von PC Titeln war auch nei einer nicht indizierung nur in Fachzeitschriften zu finden, eine Störung des Öffentlichen Friedens durch Gewaltdarstellende Werbung ist also mehr als nur unwahrscheinlich.

Ich wäre aufjeden fall für eine Aussweißpflicht.

THRASH
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So 10. Mär 2002, 13:31 - Beitrag #10

Original geschrieben von Seraphim
Bei einer Indizierung ist der Verkauf von vornehinein Legall nur das eben Großketten vom Verkauf ausgeschlossen sind. Dem Einzelhändler überläst man die entscheidung ob der Kunde für das Spiel geeignet ist oder nicht er kann dafür nicht Strafbar gemacht werden. So können sich Minderjährige Legall mit Software eindecken die nicht für ihr Alter geeignet ist. Eine abschreckung findet ja nicht statt da es ja legall ist.


Seraphim ich stimme dir in deinem Text voll und ganz zu. Eine schöne Darstellung. Aber das was ich hier zitiere mit der Indizierung stimmt so nicht. Eine Indizierung heißt das der Titel nicht nur nicht beworben werden darf sondern auch nicht an Minderjährige verkauft werden darf. Das ist nicht legal und man macht sich genauso strafbar.
Und bei einer Ausweißpflicht ist auch die sache wenn es nach FSK geht dann ist das keine Ausweißpflicht weil es nur eine "FreiwilligeSelbstKontrolle" ist.

Also eine Ausweißpflicht ist ok aber aufjedenfall so das sie durchführbar ist. Da müssen die Gesetze nicht nur strenger werden sondern auch die Kontrollen da sein.
Und eine Indizierung finde ich in Einzelfällen unerläßlich da manche Titel eben einfach zu krass sind. Die Leute die sich sowas unbedingt anschauen wollen kommen eh ran, es existiert ja eine art Schwarzmarkt dafür.

Seraphim
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So 10. Mär 2002, 23:49 - Beitrag #11

Zitat eines FAQs zur Indizierung der BPJS: (Quelle: http://www.a42.de:2342/archiv/faq/index.allgemein.html )

Welche Folgen hat eine Indizierung?
< Verboten ist das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen indizierter Medien gegenüber Kindern und Jugendlichen. [...] Niemand darf Kindern oder Jugendlichen den Inhalt des indizierten Mediums zeigen. [...] Da das Elternrecht in Art. 6 des Grundgesetzes privilegiert bleiben muß, sind alle Erziehungsberechtigten von Strafe ausgenommen, wenn sie indizierte Medien ihren Kindern zugänglich machen. >

Für den Handel mit indizierten Medien gilt: sie dürfen nur innerhalb eines Ladengeschäftes (d.h. nicht etwa an einem Kiosk oder im Versandhandel) verkauft werden. Wenn das Geschäft Kindern und Jugendlichen zugänglich ist, dürfen indizierte Gegenstände nicht ausgestellt werden, der Verkauf muß ,unter dem Ladentisch' erfolgen, nachdem der Kunde ausdrücklich und selbständig danach gefragt hat.

Werbung ist auf Geschäftsräume beschränkt, die nur Erwachsenen zugänglich sind (auch wenn die Werbung selbst nicht jugendgefährdend ist), dabei darf nicht mit der Indizierung geworben werden."
---------------------------------------------------------------------------------

So wie ich das sehe darf ein Kunde jedes Alters den Titel kaufen da sich die Zugänglichkeit auf Demonstrationen, Werbung und Ausstellung des Produkts beschränken. Da eine Kontrolle nicht statt findet ist jeder 14 Jährige eben 18 in den Augen des Verkäufers. ;)

Edit: Aber ich frag mal meinen Einzelhändler der sollte das ja genau wissen.

Traitor
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Mo 11. Mär 2002, 22:04 - Beitrag #12

Verboten ist das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen indizierter Medien gegenüber Kindern und Jugendlichen
heißt für mich ausdrücklich, dass man es ihnen nicht verkaufen darf, denn Verkauf ist ja sowohl ein Anbieten als auch ein Überlassen als auch ein Zugänglichmachen.

Seraphim
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Mo 11. Mär 2002, 22:35 - Beitrag #13

Angeboten wird nix es wird vom Kunde Nachgefragt.
Zugänglichgemacht wird ja nix so lange der Titel unterm Tisch ist.
Überlassen wem? Dem für mich 18 Jährigem vor mir? Ach seinen Aussweis brauch ich nicht anschaun is ja nich Pflicht. :D

Traitor
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Di 12. Mär 2002, 17:21 - Beitrag #14

Trotzdem überlässt du es ihm. Und zugänglich machen tust du es: wenn du es ihm nicht gibst, ist es ihm nicht zugänglich. Von wegen Ausweiskontrolle kann ich nur sagen "Unwissenheit ist keine Entschuldigung für Verbrechen". Wenn du ihm glaubst dass er 18 ist und seine Eltern oder wer auch immer dich verklagen bist du selber schuld wenn du's nicht kontrolliert hast. Zumindest wenn das Gesetz logisch aufgebaut ist...

Seraphim
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Mi 13. Mär 2002, 21:52 - Beitrag #15

hmmm müsste man Testen ... früher gabs da glaub ich so eine reife klausel ... nach dem die Eltern und nicht der Verkäufe verantwortlich sind.

Paeppi
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Do 14. Mär 2002, 12:20 - Beitrag #16

Die Diskussion, wie man Jugendliche von sogenannten "Jugend gefährdenden Spielen" weghalten will, scheint mir reichlich sinnlos.

Die Frage, die sich mir als erstes stellt, ist, warum will ich die Jungs und Mäderls davon abhalten, ein Spiel zu spielen, in dem Blut fliesst, was gerne schon vollkommen überzogen als "Gewaltverherrlichend" dargestellt wird.


Nehmen wir an es ist der Grund: Es gab - vor allem in den USA - schon einige Fälle in denen Jugendliche Spieler solcher Spiele Amok gelaufen sind.

Da stellt sich mir dann die Frage, die vorher scheinbar noch keiner gestellt hat - sind die Spiele eigentlich Ursache oder nur Folge? Aus meiner Sicht sind Spiele wie Quake, Kingpin oder Unreal auf keinen Fall Erzeuger einer solch agressiven Haltung.

Erzeuger sind - und das war auch in allen Fällen von Amokläufen bekannt - vor allem das Umfeld der Amokläufer, speziell in der Schule. Sie alle hatten eines gemeinsam: Sie wurden von ihren Mitschülern nicht akzeptiert und hatten keine oder kaum Freunde.

Wer von seinen Mitschülern nicht akzeptiert wird, der wird auch gemobbt, so läuft das im Normalfall und da kann mir keienr was vormachen, ich gehe in die 9. Klasse des Gymnasiums und habe dieses Phänomen schon oft genug beobachtet.

Nun muss sich jeder darüber im klaren sein, was mobbing für psychologische Folgen hat, wer den Workshop "Blue Eyed" kennt oder besser noch teilgenommen hat, weiß, wie hart es sein kann, wenn einem keiner Zuhört und selbst beste Argumente abprallen wie nichts.

Es entwickelt sich - und auch das ist unbestritten - in den Opfern eine ungeheure Wut gegen die Agressoren. Ventil dieser Wut sind lange eben besagte Spiele und oft auch die Eltern.

Irgendwann kommt es bei diesen Leuten aber zur Kurzschlussreaktion. Der Grund dafür, dass Amokläufe so viel öfter in den USA als sonst wo auf der Welt vorkommen ist aber nicht, dass in den USA diese Spiele jedem zugänglich sind, sondern, dass dort viele der Väter einen Waffenschrank haben, mit dessen Inhalt sich ohne weiteres nachdenken und überdenken ein riesen Schaden anrichten lässt.

Aber zurück zu den Spielen: Nehmen wir also an, sie sind nicht der Auslöser für die Agressionen, aber sie sind Ideenspender für die Ausführung eines Amoklaufes, was als logische Konsequenz natürlich die Spiele doch wieder mit in die Sache einbezieht.

Die Sache bei diesen "Problemkindern" ist aber, dass sie so versessen auf diese Spiele sind, eben aufgrund ihrer Agressionen und wie schon vorher erwähnt, da sie zeitweise auch als Ventil genutzt werden, dass sie sich alle Mühe geben werden, an diese Spiele zu kommen und dann ist das auch zu schaffen, wir sehen, wie einfach es ist, an Englische Versionen von diesen Spielen hier in Deutschland zu kommen.

Fazit: Um Amokläufe zu verhindern, sollten sich Pädagogen mehr mit ihrer Klasse und den internen Problemen auseinandersetzen, das erschweren und illegalisieren des Erwerbs gewalttätiger Spiele ist nutzlos.



Oder natürlich, man geht nich davon aus, dass diese Spiele Auslöser für Amokläufe sind, befürchtet bei den jüngeren Jugendlichen jedoch, dass diese Spiele sie schocken und evtl. Schlafstörungen verursachen.

Die Sache dabei ist .. ich habe in diesem Thread schon Meinungen gelesen, 14 Jährige sollten diese Spiele nicht in die Hand bekommen. Die Frage dabei ist: Unterschätzt ihr die Teenager nicht ein wenig? Ich selbst bin 15 und spiele auch mit schwindender Regelmäßigkeit (wenig Zeit) Spiele wie Unreal Tournament oder Quake III Arena.

Einem 13, 14 oder 15 jährigem sollte es allerdings wenn er normal entwickelt ist keine Schwierigkeiten bereiten, das in den Spielen gesehene zu verarbeiten. Sollte doch jemand eben diese Schwierigkeiten haben, ist davon auszugehen, dass er/sie mit dem Spielen dieser Spiele aufhört oder aber die Eltern das Problem bemerken und den Kindern die Spiele verbieten.

Fazit: In 99% aller Fälle dürfte es selbst Jugendlichen, die Gesellschaftlich gerne noch als Kinder, die nur gerne bald erwachsen wären abgeten werden, keine Probleme bereiten, sich hin und wieder mit einem Indizierten Spiel die Zeit zu vertreiben.

Des weiteren gilt auch hier, was vorhin schon galt: Die Beschaffung ist und bleibt simpel (ich kann innerhalb von 2 Stunden jedes aktuelle Spiel haben und das nicht über große Schwarzmarkthändler sondern einfach über verschiedene Freunde).

Der reiz des verbotenen ist nebenbei nicht abzustreiten und da glaubt lieber jemandem, der es täglich an sich selbst erfährt, als Erwachsenen, die nicht wirklich Ahnung von Jugendlichen haben, aber immer gerne mutmaßen.

Ich hoffe, ich habe trotz meiner leichten Themaverfehlung (Thema war ja nicht OB, sondern WIE man den Zugriff auf Gewalttätige Spiele verhindern sollte) einige von meiner Ansicht überzeugen können.

Gruß
paeppi


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