Martin Gough (39) monierte, dass der Bierauschank in englischen Kneipen in den Morgenstunden gesetzlich verboten ist. Die WM-Spiele des englischen Teams finden jedoch überwiegend zu dieser Tageszeit statt.
Der Richter sah den Sachverhalt ähnlich und stimmte einer Ausnahmegenehmigung zu. Durch die Bierseligkeit der Fans ensteht eine "Befriedigung" und "kollektive Teilnahme" der englischen Fans an der Fussball-WM.
Bäh !:s52: Bier am Morgen !

Aber wers braucht !:s64: