Haftanstalten - Todesstrafe - Arbeitslager

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Erdwolf
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Do 23. Mai 2002, 14:36 - Beitrag #1

Haftanstalten - Todesstrafe - Arbeitslager

MMn muß ein Straftäter nicht nur eine Strafe erleiden, sondern auch seine Tat vergelten. Die Strafe dient dazu, ihm klar zu machen, daß sein Handeln falsch war und (da sie mit Freiheitsberaubung zusammenhängt) ihm Zeit (außerhalb der Gesellschaft) zu geben, damit er sich bessern kann. Es sollte jedoch nicht einfach Gleiches mit Gleichem vergolten werden und das ist auch keine Vergeltung im Sinne von Wiedergutmachung. Bei schwereren Verbrechen ist es natürlich nicht möglich, seine Tat auch nur annähernd mit etwas, das man abgeben könnte, wiedergutzumachen. Denn auch wenn man einem Mörder sein Leben nimmt, das Opfer bekommt seines dadurch nicht zurück.
Ich bin der Ansicht, daß auch ein Mörder nicht immer ein Mörder bleiben muß, bzw. kein genereller Mörder ist.
Ein Argument für die Todesstrafe sind die Kosten. Da es Leute gibt, die man einfach nie wieder entlassen kann, ist es billiger, diese sofort zu töten, anstatt sie im Gefängnis sterben zu lassen. Es macht mMn auch keinen Unterschied, ob man ihnen ihr Leben so oder so raubt. Sie unter Bewachung arbeiten zu lassen wäre zu gefährlich, am besten sperrt man sie in eine Einelzelle und läßt sie dort verrotten. Rein finanziell gesehen ist es sicher so, daß eine Tötung günstiger wäre, ich finde aber, es wäre besser, sie als lebende Wesen zu achten (auch wenn sie beinahe keine Menschen mehr sind) und ihnen die Möglichkeit zur Entscheidung zwischen Selbsttötung und lebenslanger Aufbewahrung in einer speziellen Institution zu geben, wo sie am Leben erhalten werden, bis sie sterben.
Bei normalen Straftätern (also solchen, die aufgrund ihrer Tat oder ihres geistigen Zustandes wieder in die Gesellschaft integrierbar sind) würde ich empfehlen, diese über den Zeitraum ihrer Haftdauer der Gesellschaft nützliche Arbeiten verrichten zu lassen. Dadurch werden die Steuergelder quasi direkt in Arbeitsleistung umgesetzt und die paar Euro, die in die "Dauergäste" fließen , fallen nicht mehr so ins Gewicht.

Monoceros
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Do 23. Mai 2002, 15:41 - Beitrag #2

Die Strafe dient dazu, ihm klar zu machen, daß sein Handeln falsch war und (da sie mit Freiheitsberaubung zusammenhängt) ihm Zeit (außerhalb der Gesellschaft) zu geben, damit er sich bessern kann.
Die Strafe soll vor allem zur Abschreckung dienen. Gebessert hat sich durch juristische Strafen noch keiner. Im Gegenteil, viele Verbrecher haben im Knast ihr Handwerk gelernt.

Ich bin der Ansicht, daß auch ein Mörder nicht immer ein Mörder bleiben muß, bzw. kein genereller Mörder ist.
Ein Mörder ist ein Mörder, aber die Motive für so manche Tat machen sicherlich eine Differenzierung erforderlich, die juristisch allerdings kaum machbar (da kaum im Einzelfall nachweisbar) ist...

Ein Argument für die Todesstrafe sind die Kosten.
Auch in diesem Forum wurde schon des öfteren bei den Diskussionen rund um die Todesstrafe darauf hingewiesen, dass das nicht stimmt. Da das Thema allerdings bereits lang und breit diskutiert wurde, bitte ich, sich die Stellen in den entsprechenden Threads durchzulesen.

es wäre besser, sie als lebende Wesen zu achten
Wie, aber vorher sprichst du davon, sie in Einzelzellen "verrotten" zu lassen?

auch wenn sie beinahe keine Menschen mehr sind
Wer entscheidet das? Du etwa? Die wirklichen Monster sitzen nur ganz selten hinter Gittern.

ihnen die Möglichkeit zur Entscheidung zwischen Selbsttötung und lebenslanger Aufbewahrung in einer speziellen Institution zu geben, wo sie am Leben erhalten werden, bis sie sterben.
Und das ist dann in Zusammenhang mit der "Vergeltung" zu sehen, von der du am Anfang gesprochen hast. Sehr interessant.

Bei normalen Straftätern (also solchen, die aufgrund ihrer Tat oder ihres geistigen Zustandes wieder in die Gesellschaft integrierbar sind)
Definiere "normaler" Straftäter. Außerdem: Wer könnte nach einer solchen Definition sicher urteilen?

würde ich empfehlen, diese über den Zeitraum ihrer Haftdauer der Gesellschaft nützliche Arbeiten verrichten zu lassen
In einem begrenztem Rahmen ist das bereits der Fall, ein theoretisch guter Ansatz ist es meiner Ansicht nach auf jeden Fall.

Monoceros

Traitor
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Do 23. Mai 2002, 18:54 - Beitrag #3

In den meisten Punkten schließe ich mich Monoceros an, aber:
Die Strafe soll vor allem zur Abschreckung dienen. Gebessert hat sich durch juristische Strafen noch keiner. Im Gegenteil, viele Verbrecher haben im Knast ihr Handwerk gelernt.
Ich denke durchaus, dass Strafen auch einen "erzieherischen" Effekt haben können. Diesen muss man jedoch dringend verstärken, zB durch bessere Gefängnisbedingungen (soll nicht heißen, angenehmeres Leben, sondern vor allem bessere Betreuung) und Sozialarbeit und/oder Betreuung nach Absitzen der Gefängnisstrafe.
Ich bin der Ansicht, daß auch ein Mörder nicht immer ein Mörder bleiben muß, bzw. kein genereller Mörder ist.
Ich denke, Erdwolf meint damit, dass er "geläutert" werden kann und irgendwann wieder ein normales Leben führen können sollte.

Feuerkopf
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Do 23. Mai 2002, 19:10 - Beitrag #4

Erdwolf, wenn Du konsequent weiterdenkst, so musst Du auch dafür plädieren, ältere Menschen zu liquidieren.
Sie können keine Kinder mehr bekommen.
Sie können nicht mehr im Produktionsprozess dienlich sein.
Sie werden krank und kostenintensiv pflegebedürftig.
Ergo: Spätestens mit Eintritt ins Rentenalter Tötung, weil nur noch Kostenstelle.

Merkst Du eigentlich, wie schlimm Deine Argumentation ist?

GoodHope
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Sa 25. Mai 2002, 10:24 - Beitrag #5

@ Feuerkopf: Sorry , aber Schwachsinn. Ältere Menschen töten lassen ist wohl gelinde gesagt nicht die feine Art. Diese Menschen haben in ihrem Arbeitsleben durch Einzahlungen in die Rentenkasse ihren Altersruhestand weitgehend finanziert,liegen also der Gemeinheit nicht auf der Tasche. Ganz anders sieht es bei Straftätern und hier speziell Mördern aus. M.E. hat jeder der VORSÄTZLICH einen anderen Menschen tötet jedes Recht verloren wieterzuleben. Hierzu gehört auch der Bankräuber der auf der Flucht bspw. eine Geisel erschießt. In dem Moment in dem ich eine Waffe in die Hand nehme um ein verbrechen zu begehen, muß ich davon ausgehen sie auch gegen Menschen einzusetzen. Sei es wie es sei, das Thema ist schon lang und breit ausdiskutiert worden, aber das ist meine Meinung dazu.

GH

Traitor
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Sa 25. Mai 2002, 12:31 - Beitrag #6

M.E. hat jeder der VORSÄTZLICH einen anderen Menschen tötet jedes Recht verloren wieterzuleben.
Wodurch legst du das fest? Erstmal muss man sehen, wodurch bekommt jemand Menschenrechte? Dadurch, dass er ein Mensch ist, denke ich, egal was für einer. Es ist ein Recht von Geburt an. Kann man durch eine Straftat seine Menschlichkeit verlieren, gehört man dann nicht mehr zur Spezies Mensch, die diese Rechte hat?

Noriko
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Sa 25. Mai 2002, 13:09 - Beitrag #7

jeder mansch hat das recht zu leben, und niemand kann einem dass nehemn. der der andere erschiost hat sich zwar streng genommen diese freiheot genomm,en, aber kein gericxht darf sich die freiheit nehemn im dieses recht zu verweigern.

Monoceros
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Sa 25. Mai 2002, 14:41 - Beitrag #8

Ob du über dich genauso hart urteilen würdest, wenn du einen Verbrecher erschießen würdest, um eventuell anderen Schaden, der dich schlimmer treffen würde, zu verhindern, GoodHope? Deiner Argumentation nach hättest du dann auch das Recht auf Leben verloren. Man könnte es zwar als Notwehr bezeichnen, aber auch hier hättest du einen Menschen vorsätzlich getötet.

Monoceros

Feuerkopf
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Sa 25. Mai 2002, 14:57 - Beitrag #9

Original geschrieben von GoodHope
@ Feuerkopf: Sorry , aber Schwachsinn. Ältere Menschen töten lassen ist wohl gelinde gesagt nicht die feine Art. Diese Menschen haben in ihrem Arbeitsleben durch Einzahlungen in die Rentenkasse ihren Altersruhestand weitgehend finanziert,liegen also der Gemeinheit nicht auf der Tasche. ...
GH


@GuteHoffnung
Ich habe mich auf das Kostenargument meines Vorredners bezogen, nicht auf etwaige menschlichen Beweggründe.
Abgesehen davon gibt es eine große verdienstvolle Personengruppe, die nie in die Rentenkasse eingezahlt hat: Die Frauen, die als Hausfrau gearbeitet haben.
Abgesehen davon kannst Du gar nicht so viele Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen (sowieso relativ geringer Beitrag), dass auch nur annähernd z. B. die Kosten für ein Pflegeheim oder eine teure Operation gedeckt wären. (Beispiel: Pflegeheim kostet rund 2000 € pro Monat, eine Herz-OP liegt locker bei 50.000 €)

Feuerkopf
neigt eigentlich nicht zum Schwachsinn...

leloo
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So 26. Mai 2002, 08:23 - Beitrag #10

Re: Haftanstalten - Todesstrafe - Arbeitslager

Original geschrieben von Erdwolf

Bei normalen Straftätern (also solchen, die aufgrund ihrer Tat oder ihres geistigen Zustandes wieder in die Gesellschaft integrierbar sind) würde ich empfehlen, diese über den Zeitraum ihrer Haftdauer der Gesellschaft nützliche Arbeiten verrichten zu lassen. Dadurch werden die Steuergelder quasi direkt in Arbeitsleistung umgesetzt und die paar Euro, die in die "Dauergäste" fließen , fallen nicht mehr so ins Gewicht.


Das ist zwar eine nette Idee, aber man kann keine Gefangenen dazu zwingen zu arbeiten.

Mehrfache Mörder haben zwar auch ein Recht auf Leben, allerdings haben sie das anderen Personen auch genommen und so kann es ihnen vom Staat auch genommen werden. Ist halt die Frage ob der Tod oder eine Haftstrafe von vielen Jahren, die höhere Strafe ist? Beides ist unmenschlich einen Menschen 50 Jahre oder länger einzusperren oder ihn hinzurichten.

Noriko
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So 26. Mai 2002, 09:29 - Beitrag #11

das recht zu leben ist eibn teil der menschen würde, wenn sich ein staat entscjeideed jemandwen hinzuricheten entscheided sie sich dazu eihm die menschen würde zu nehemn, aber NIEMAND kann einem menschen die ihm durch Gotte gegebene Menschen wüprde nehemn. bei der toodesstrafe ist es ja noch ein ganz besonderes problem wenn man heraus findet das jemand unschuldig war, versuch den mal von seiner starße zu befreien.
in den usa sind 11 menschen wegen mordes am präsidenten kennedy auf dem elektrischem stuhl getöten worden, von allen wurde anfänglich behauptet mann könne lücklenlos nachweisen das sie der tätäeer waren, und man hat sie so vor die öffentlcihkeit gestellt, so das sie nur auf eine hinrichtung warteten. und dann hat man bei den mesiten herausgefunden das sie vollkommen unschuldig waren.

Monoceros
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So 26. Mai 2002, 11:43 - Beitrag #12

Noriko, deine Rechtschreibung ist eine Katastrophe. ;)
Die Diskussion, ob die Todesstrafe nun gerechtfertigt ist oder nicht, wird immer wieder recht heftig geführt, das liegt in der Natur der Sache. Aber ich bin auch der Ansicht, dass der Staat nicht das Recht haben sollte, Leben aufgrund einer Straftat zu nehmen, schon alleine aus dem Grund, dass solche Strafen auch zu persönlichen Zwecken benutzt werden können. Hinzu kommen noch diverse Justizirrtümer und nicht zu vergessen Randfälle, die an sich schon schwer genug zu entscheiden sind.

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Noriko
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So 26. Mai 2002, 12:19 - Beitrag #13

Orthographie is was für anfänger :D
es gab mal einen falll das jemand im amerika amok gelaufen ist nur weil er unbedingt die todes strafe haben wollte, hat er aber nicht als er dann erfaren musste das sien opfer überlebt hatten musste der polizei psychologe ihn davon überzeugen das er trotzdem hingerichtet wird, damit er nicht ncoh mer leuter erschist. sein wucsnh ist aber nich erfüllt worden, er hat "nur" merhfach lebenslänflich bekommen.

ich sehe als weiters problem das martyrium, wäre bin laden von den amis festgenommen worden, hätte er sicher auf den stuhl gemusst, und wäre damit zum martyrer geworden, was die extremisten eher stärkt, als schwächt.

Traitor
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So 26. Mai 2002, 13:15 - Beitrag #14

@leeloo:
Mehrfache Mörder haben zwar auch ein Recht auf Leben, allerdings haben sie das anderen Personen auch genommen und so kann es ihnen vom Staat auch genommen werden
Wie begründest du das, wenn du selber sagst, dass sie dieses Recht haben? Wieso soll der Staat dieses Recht haben? Wie meine beiden Vorredner bereits sagten, es gibt gute Gründe dagegen und wie wir im Todesstrafenthread (Gott hab ihn selig ;)) schon mal darlegten, kein wirklich gutes dafür. Aber wir können das gerne wieder diskutieren, ist immer ein gutes Thema, nenn bitte mal deine Argumente dafür!

Fry
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So 26. Mai 2002, 14:37 - Beitrag #15

Is wahrscheinlich ne Antwort für den Philosophie Thread Sorry:D

1. Es gibt (zu 90 %) kein ich, der Mensch wird geprägt durch die Gesellschaft, müsste man also die Menschen die ihn zu einem Mörder "geprägt" haben auch hinrichten.

2. Wer darf Gott spielen und ein Leben beenden.

3. Dadurch das man ein Leben beendet rettet man doch keins, man wird selbst zum Mörder

Ich denke Menschen die töteten kann man helfen (wenn sie nich total gaga sind) aber nur durch gute psychologische Betreung. So eine wie sie in Gefängnissen nicht angeboten wird.

So langsam sollten wir doch auf einer Entwicklungsstufe angekommen seien an der wir merken das wir nich alles mit "Hau drauf" lösen können. Prävention ist die Lösung.

Monoceros
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So 26. Mai 2002, 16:07 - Beitrag #16

Diese Prävention ist allerdings ausschließlich durch eine grundlegende Veränderung in der menschlichen Gesellschaft und daher auch in der Psyche des Menschen erreichbar und das kann noch einige Zeit dauern... Das heißt aber nicht, dass man bis dahin nichts verbessern kann. Bei einigen Fällen fragt man sich dann aber schon, ob es wirklich noch möglich ist, sie in die Gesellschaft zurückzuführen...

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Sa 24. Aug 2002, 18:42 - Beitrag #17

Original geschrieben von Monoceros
Ob du über dich genauso hart urteilen würdest, wenn du einen Verbrecher erschießen würdest, um eventuell anderen Schaden, der dich schlimmer treffen würde, zu verhindern, GoodHope? Deiner Argumentation nach hättest du dann auch das Recht auf Leben verloren. Man könnte es zwar als Notwehr bezeichnen, aber auch hier hättest du einen Menschen vorsätzlich getötet.

Monoceros


Ich denke doch das ich mich wehren darf oder ? Sicher doch wenn mir einer auf die Wange schlägt halte ich die andere hin. Genauso würdest Du es machen , oder ? Ich habe immer gesagt VORSÄTZLICH !!! Wenn ich angegriffen werde und mich dann meiner Haut wehre ist das doch nicht vorsätzlich. Vorsatz setzt wie das Wort schon besagt immer vorraus das ich mich selbst in diese Lage gebracht habe. Der Bankräuber der bewaffnet eine Geisel nimmt und sie dann auf der Flucht erschießt macht das vorsätzlich. Denn wenn ich mit einer Waffe einen Menschen bedrohe kalkuliere ich auch die Möglichkeit ein zu töten. Ja ja ich weiß was jetzt kommt , der Polizist der zur Eigensicherung die Dienstwaffe zieht ist dann auch ein vorsätzlicher Mörder,wie ? Wenn ich dann diesen Verbrecher töte um mein Leben zu retten mach ich das dann vorsätzlich ? Sicher doch ich plane einen Verbrecher der mich nächste Woche überfällt zu töten.

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So 25. Aug 2002, 18:44 - Beitrag #18

ich wäre für die todesstrafe überall auf der welt bei auslöschen eines oder mehreren menschenleben!... aber andersrum ist wieder das problem,dass es immer wieder fälle gibt/gab,in denen unschuldige menschen durch die todesstrafe íhr leben verloren,also ist es eine kniffelige sache

Noriko
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So 25. Aug 2002, 18:49 - Beitrag #19

dadurch werden auch märtyrer geschaffen, was zu verhindern ist, eine lebenslänliche strafe ist imho angebrachter, aber richriges lebenslänglich (nicht wie in dland 25 jahre) und erst nach 25 jahren chance auf begnadigungm wenn überhaupt.

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So 25. Aug 2002, 23:09 - Beitrag #20

tja,ich finde die bestrafungen im deutschen rechtssystem eh viel zu locker geschnürt!

man löscht ein menschenleben aus und kann es einfach auf zuviel alkohol schieben,da haut doch was nicht hin oder?

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